Zustimmung zu PLV und Vertragsunterlagen von MorgenFund

MorgenFund

Aufgrund der Änderung des Preis- und Leistungsverzeichnis per 01.05.2025 ist eine Zustimmung der Depotinhaber notwendig. Sie können Ihre Zustimmung zu den neuen Vertragsunterlagen und PLV jederzeit einfach und bequem über nachfolgende Wege erteilen:
 

Online-Banking

Am einfachsten stimmen Sie in Ihrem Online-Zugang zu. Nach dem Login werden Sie mit einem Zustimmungs-Banner direkt um Ihre Zustimmung gebeten.
 

Digitaler Zustimmungsprozess

Scannen Sie den im Schreiben angedruckten QR-Code mit Ihrer Handykamera oder einer QR-Code-App. Alternativ rufen Sie die Webseite www.morgenfund.com/de/off-c-no auf. Nach Eingabe Ihrer Depotnummer, Geburtsdatum und Postleitzahl stimmen Sie mit nur wenigen Klicks zu.

Tipp: Auch wenn Sie Ihr Depot bisher offline führen, können Sie diesen digitalen Zustimmungsweg wählen. In den nächsten Tagen erhalten Sie per Post eine PIN für Ihren persönlichen Zugang zum Online-Banking. Ab sofort profitieren Sie von den Vorzügen Ihres Online-Zugangs, wie z. B. Transaktionen bequem online zu erfassen oder ein günstigeres Depotführungsentgelt.
 

Schriftlich (offline)

Senden Sie das Zustimmungsformular (PDF) vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an zustimmungen-de@morgenfund.com oder per Post an MorgenFund GmbH, 60615 Frankfurt am Main.

Wichtig bei Mailversand: Es werden ausschließlich die Zustimmungsformulare verarbeitet. Reichen Sie unter dieser E-Mail-Adresse bitte keine Transaktionsaufträge, Freistellungsaufträge etc. ein!
 

Mehrere Zustimmungen

Wenn Sie aufgrund verschiedener Produktkategorien in der Depotführung mehrere Anschreiben erhalten haben, durchlaufen Sie den Zustimmungsprozess bitte mehrfach.
 

Sonderkonditionen bleiben bestehen

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Wer muss bei einem Gemeinschaftsdepot zustimmen?

Bei einem Gemeinschaftsdepot ist es ausreichend, wenn einer der Depotinhaber stellvertretend die Zustimmung erteilt. Bei einem Gemeinschaftsdepot mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung durch einen Depotinhaber möglich, sofern eine Bevollmächtigung durch den weiteren Depotinhaber erfolgt ist. Andernfalls müssen alle Depotinhaber zustimmen.


Wer muss bei einem Minderjährigen Depot zustimmen?

Bei einem Minderjährigen Depot ist die Zustimmung durch einen der beiden gesetzlichen Vertreter möglich, sofern eine Bevollmächtigung durch den weiteren gesetzlichen Vertreter erfolgt ist. Andernfalls müssen beide gesetzlichen Vertreter zustimmen.


Wer muss bei einem Firmendepot zustimmen?

Für ein Firmendepot ist die Zustimmung eines Vertretungsberechtigten erforderlich.
 

Bleiben Kundenaufträge, Stammdaten sowie die Depotnummer bestehen?

Ja, bereits erteilte Kundenaufträge wie Freistellungsaufträge, Sparpläne etc. bleiben bei einem Wechsel in das neue Preisverzeichnis unverändert bestehen. Auch Vollmachten, die sich auf das Depot beziehen, bleiben weiter bestehen. Die Depotnummer verändert sich ebenfalls nicht.
 

Was passiert, wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen?

Sofern die Zustimmung nicht sofort erfolgt, zieht dies nicht automatisch eine Vertragsbeendigung nach sich. MorgenFund wird in diesen Fällen erneut auf die betroffenen Kunden zugehen und um eine entsprechende Zustimmung bitten. Um auch künftig die umfangreichen Leistungen des Depots nutzen zu können, ist es aber wichtig, dass Sie ihre Zustimmung möglichst zeitnah erteilen.

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt