Besteuerung von Alt-Anteilen bei Verkauf nach 2018

Alt-Anteile genießen einen Steuervorteil, der immer noch für viele Fondsanleger relevant ist. Wir erklären einfach und verständlich, wie Sie heute noch beim Verkauf von den steuerlichen Begünstigungen profitieren.
 

Was sind Alt-Anteile?

Als Alt-Anteile gelten Investmentfonds, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden und sich immer noch im Depot befinden.


Wie war die steuerliche Behandlung bei Verkäufen vor 2018?

  • Kursgewinne: Beim Verkauf vor 2018 blieben Kurserträge komplett steuerfrei.
  • Zinsen und Dividenden: Alle anderen vom Fonds erwirtschafteten Gewinne waren steuerpflichtig. Die Bank führte die Steuern beim Verkauf direkt ab.
     

Was hat sich seit 2018 geändert?

Durch die Investmentsteuerreform in 2018 wurde die Besteuerung von Fondserträgen angepasst. Bei einem Verkauf ab 01.01.2018 bleiben Zinsen und Dividenden unverändert steuerpflichtig. Eine Änderung ergab sich lediglich bei den Kursgewinnen

  1. Alle bis 31.12.2017 aufgelaufene Kursgewinne bleiben in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Zur Ermittlung des steuerfreien Gewinnbetrags führten die Depotbanken zum Stichtag 31.12.2017 für alle Alt-Anteile einen sogenannten „fiktiven Verkauf“ durch.
  2. Für weitere Kurssteigerungen ab diesem Zeitpunkt entfällt der Bestandsschutz und die Depotbanken führen bei einem Verkauf nach 2018 zunächst Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab.
  3. Es wurde ein Freibetrag eingeführt:
         • 100.000 € pro Anleger für Kursgewinne ab 01.01.2018 aus Alt-Anteilen
         Dieser kann nur über die Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden

Rechenbeispiel & Grafik: So werden Kursgewinne von Alt-Anteilen besteuert

Ein Anleger hat bis 2018 einen Kursgewinn von 5.000 € erzielt und danach weitere 10.000 €:

Kauf vor 2009

Die Anteile gelten bis heute als Alt-Anteile. Alle Kursgewinne bis 31.12.2017 sind vollständig steuerfrei.
 

Fiktiver Verkauf am 31.12.2017

Im Beispiel beträgt der bis dahin erreichte Kursgewinn 5.000 €, der beim späteren Verkauf steuerfrei bleibt.

Ab 01.01.2018

Alle später erzielten Kursgewinne von 10.000 € sind auf Ebene der Bank zunächst steuerpflichtig.
 

Verkauf nach 2018

Die Bank berücksichtigt Freistellungsaufträge und anrechenbare Verluste und führt dann Steuern auf 10.000 € Kursgewinn ab.

Freibetrag

Die Bank weist den Gewinn von 10.000 € separat in der Steuerbescheinigung aus. So kann der Anleger die gezahlten Steuern mit seinem Freibetrag beim Finanzamt verrechnen. Bei späteren Verkäufen kann er weitere 90.000 € Kursgewinne aus Alt-Anteilen freistellen.

Fazit

Alt-Anteile haben ihre Steuerfreiheit bei Kursgewinnen ab 2018 behalten, jedoch auf 100.000 € pro Person beschränkt. Die gezahlten Steuern können im Rahmen der persönlichen Steuererklärung vom Finanzamt wieder gutgeschrieben werden.

Übrigens: Bei einem Depotübertrag oder Vermittlerwechsel zu FondsSuperMarkt bleiben die Steuervorteile von Alt-Anteilen bestehen!

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Rechtlicher Hinweis: Steuerliche Beratung

Steuerliche Auskünfte ohne Gewähr. Die persönliche Steuerberatung können und dürfen wir durch diese Informationen nicht ersetzen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen steuerlichen Berater.