Investmentsteuerreform 2018

Die neuen Steuerregeln für Investmentfonds

Ab 2018 ändern sich die Steuerregeln für Investmentfonds. Die gute Nachricht ist: Die meisten Privatanleger werden durch die Reform unter dem Strich nicht mehr Steuern zahlen als bisher. Allerdings gibt es zahlreiche Detailfragen zu Bestandsschutz, Freibeträgen & Co., die wir Ihnen hier beantworten:

Das ändert sich ab 2018

Auf Fondsebene

  1. Ab 1. Januar 2018 müssen deutsche Fonds auf bestimmte inländische Erträge Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen zahlen. Bislang wurden nur die Anleger besteuert, und nicht die Fonds selbst.
     
  2. Versteuern müssen die Fonds künftig Dividenden aus deutschen Anlagewerten, sowie Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von deutschen Immobilien.

Auf Anlegerebene

  1. Für Privatanleger steigt die Steuerbelastung unter dem Strich nicht. Aufgrund der Steuerbelastung auf Fondsebene erhalten Sie einen Ausgleich über die sog. Teilfreistellung. Die Erträge aus Ausschüttungen, Thesaurierungen und Kursgewinnen werden teilweise steuerbefreit. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach dem Anlageschwerpunkt des Fonds (z.B. Aktienfonds: 30%).
     
  2. Thesaurierte Erträge aus ausländischen Fonds müssen künftig nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Die Steuerlast auf ausländische und inländische Erträge, die im Fondsvermögen verbleiben, wird ab 2018 mittels Vorabpauschale von der depotführenden Stelle an den Fiskus abgeführt.
     
  3. Fondsanleger, die keine Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen und damit nicht von Steuerfreistellungen profitieren, zahlen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums im Schnitt nur knapp drei Euro mehr pro Jahr.
     
  4. Der Bestandsschutz für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben, fällt ab 1. Januar 2018 weg. Es gilt aber ein Freibetrag von 100.000 € pro Person auf Kursgewinne, die ab 01. Januar 2018 entstanden sind. Der Freibetrag muss in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
     
  5. Kursgewinne von Alt-Anteilen, die bis 31.12.2017 erwirtschaftet worden sind, bleiben steuerfrei.


Ausführliche Informationen zur Investmentsteuerreform 2018

Wir stellen Ihnen die Broschüren "Investmentssteuerreform kompakt" sowie "Investmentfonds und Steuern" zur Verfügung. Die Broschüren wurden vom deutschen Fondsverband BVI in Zusammenarbeit mit FONDS professionell bzw. von Allianz Global Investors erstellt. Sie geben Ihnen einen Überblick über die Eckpunkte der Reform und beantwortet die häufigsten Fragen möglichst verständlich.

Steuerliche Beratung

Die persönliche Steuerberatung können und dürfen wir durch diese Informationen nicht ersetzen. Wir möchten Ihnen lediglich die häufigsten Fragen zu den neuen Regelungen möglichst verständlich beantworten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen steuerlichen Berater.

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