ELTIFs, die Abkürzung steht für “Europäische langfristige Investmentfonds”, sind spezielle EU-regulierte Fonds, die unsere europäische Wirtschaft durch langfristige Investitionen fördern sollen. ELTIFs können verschiedene Investitionsschwerpunkte haben:
Diese Vermögenswerte sind in der Regel nicht täglich handelbar, sodass ELTIF-Investitionen meist über mehrere Jahre gebunden sind (Mindesthaltefrist). Dafür profitieren die Anleger von attraktiven Renditechancen (Illiquiditätsprämie).
Seit der ELTIF 2.0 Reform (gültig seit Anfang 2024) sind ELTIFs flexibler und attraktiver geworden – z. B. durch geringere Mindestanlagesummen, bessere Rückgabemöglichkeiten und die Möglichkeit auf Sonderkonditionen beim Kauf und der Verwahrung, so dass sich auch Privatanleger beteiligen können. Mit FondsSuperMarkt als Fondsvermittler kaufen Sie ELTIFs günstiger!
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| Name | WKN | Preisfeststellung | Mindesterstanlage | Rücknahmeoption | Rabatt |
| AC One Planet | A3EWSG | monatlich | n/a | Mindesthaltefrist 48 Monate, Kündigungsfrist 12 Monate | 100% |
| Allianz Global Infrastructure ELTIF | A40AKX | letzter Bankarbeitstag im Quartal | 10.000 € | Mindesthaltefrist 36 Monate, Kündigungsfrist 12 Monate | 100% |
| JPMorgan ELTIFs - Multi Alternatives Fund | A40JE0 | 1. Geschäftstag im Quartal | n/a | Mindesthaltefrist 5 Jahre, Kündigungsfrist 12 Monate zum Quartalsultimo | 100% |
| klimaVest ELTIF | KLV100 | täglich | 10.000 € | jederzeit möglich | 100% |
| ODDO BHF Commit For Tomorrow ELTIF | A402U2 | 2 x pro Monat | 1.000 € | keine Verkäufe vor Ende der Laufzeit | 100% |
| Partners Group Private Equity | A403Y1 | monatlich | 10.000 € | n/a | |
| PI Solutions Amundi Private Markets ELTIF | A40A0M | monatlich | 1.000 € | 1x im Quartal möglich | 100% |
| Swiss Life Privado Infrastructure S.A. ELTIF | A3EKSH | monatlich | 1.000 € | möglich ab 31.03.2026 | 100% |
Weitere Fonds und ELTIFs mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag finden Sie in unserem Fondsfinder.
ELTIF sind definitionsgemäß alternative Investmentfonds (AIF), die von zugelassenen Verwaltern alternativer Investmentfonds verwaltet werden.
Langfristige europäische Investmentfonds (ELTIFs) stellen Kapital für Projekte bereit, die sonst schwer finanzierbar wären – zum Beispiel für Infrastrukturvorhaben, nicht börsennotierte Unternehmen oder kleinere bis mittlere, börsennotierte Firmen. Diese Projekte geben zur Eigenfinanzierung häufig Wertpapiere aus, für die sich nicht leicht Investoren finden. ELTIFs helfen, diese Finanzierungslücke zu schließen und unterstützen damit die Realwirtschaft in der EU sowie die Umsetzung ihrer politischen Ziele.
Alternative Anlageklassen wie Sachwerte, Immobilien, Private Equity und Private Credit können eine attraktive, diversifizierte und langfristige Ertragsquelle für Anlageportfolios sein. Wegen hoher Einstiegshürden – etwa hohe Mindestanlagebeträge, eingeschränkte Eignung der Anleger und mangelnde Erfahrung – waren diese Vermögenswerte bisher jedoch großen institutionellen Anlegern und sehr vermögenden Privatpersonen vorbehalten.
Die ursprüngliche ELTIF-Verordnung (ELTIF 1.0) wurde im September 2015 vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat verabschiedet. Die überarbeitete Gesetzgebung (ELTIF-2.0-Verordnung) trat im Januar 2024 in Kraft und hat das Ziel, den ELTIF-Rahmen für private Anleger sicherer und attraktiver zu machen. ELTIFs ermöglichen es Privatanlegern, die bisher davon ausgeschlossen waren, im Rahmen eines gesamteuropäischen Regelwerks von den potenziellen Ertrags-, Einkommens- und Diversifikationsvorteilen alternativer Anlagen zu profitieren.
ELTIFs für Privatanleger müssen detaillierte Regeln hinsichtlich der Portfoliozusammensetzung, Diversifizierung und Anlage des Kapitals einhalten:
| Anlagevorschrift | Grenze |
| Mindestgesamtanlage in zulässige Vermögenswerte | 55% |
| Max. Anlage in Aktien & Anleihen eines einzelnen zulässigen Vermögenswerts | 20% |
| Max. Gesamtanlage in andere Fonds | 100% |
| Max. Anlage in einem einzigen Fonds | 20% |
| Max. Anteil- bzw. Aktienbesitz eines Fonds | 30% |
| Max. Kreditaufnahme von Bargeld | 50% |
Zulässige Vermögenswerte und Portfoliozusammensetzung
Mindestens 55% des Kapitals eines ELTIF müssen in zulässige Vermögenswerte investiert sein. Dazu gehören:
ELTIF-Limits
Bei ELTIFs für Privatanleger gelten verschiedene Diversifikations- und Konzentrationsgrenzen:
Geografische Diversifizierung
ELTIFs können in Vermögenswerte außerhalb der EU investieren, jedoch nicht in Fonds mit Sitz außerhalb der EU.
Anfängliche Investitionsphase (Anlaufphase / Ramp-Up-Period)
Ein ELTIF muss die Vorschriften zur Portfoliozusammensetzung, Diversifizierung und Konzentration innerhalb von höchstens fünf Jahren nach dem Zulassungsdatum (oder der Hälfte der Laufzeit des ELTIF, falls diese kürzer ist) erfüllen.
Sie benötigen eine Depotbank, die ELTIF-fähige Depots anbietet. Mit einem Depot bei der Fondsdepot Bank verwahren Sie Ihre ELTIFs sicher in Ihrem persönlichen Depot. Mit FondsSuperMarkt als Vermittler profitieren Sie zusätzlich von Kostenvorteilen:
0 € Ausgabeaufschlag
0 € Depotführungsgebühr
0 € Transaktionskosten
Alle aufgelisteten ELTIFs können Sie über FondsSuperMarkt mit 100% Rabatt auf den Ausgabaufschlag in ein ELTIF-Depot kaufen.
Alle aufgelisteten ELTIFs können Sie über FondsSuperMarkt mit 100% Rabatt auf den Ausgabaufschlag in ein ELTIF-Depot kaufen.
Damit Sie in Ihrem bestehenden Fondsdepot Bank-Depot künftig nicht nur Investmentfonds, sondern auch ELTIFs verwahren können, sind folgende Dinge zu beachten:
1. Zulassung zu Transaktionen mit komplexen Fonds
Wenn Sie das Formular “Zulassung zu Transaktionen mit komplexen Fonds” (PDF) noch gar nicht oder bereits vor Mai 2024 bei Ihrer Bank eingereicht haben, senden Sie es vor der ersten ELTIF-Kauforder direkt an die Fondsdepot Bank.
2. Depotvariante
Wenn Sie Ihr Depot nicht als Fondsdepot Online führen, stellen Sie Ihr bestehendes Depot ganz einfach und kostenfrei per Formular “Umwandlungsauftrag” (PDF) um. Senden Sie dieses gerne direkt an die Bank. Mehr lesen.
3. Sonderkonditionen sichern
Wechseln Sie kostenlos den Vermittler, um mit der neuen Depotvariante künftig von Sonderkonditionen zu profitieren:
Senden Sie den Auftrag zum Vermittlerwechsel (PDF) an FondsSuperMarkt.
4. ELTIF ordern
Fordern Sie die Kaufformulare bequem bei uns an und senden Sie diese unterschrieben zurück an FondsSuperMarkt. Wir kümmern uns um eine ordnungsgemäße Platzierung Ihrer Order, sodass der Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei der Fondsdepot Bank automatisch berücksichtigt wird.
Die ELTIF-Bestände werden im Fondsbanking angezeigt und separat ausgewiesen. Ein Handel (Kauf oder Verkauf) von ELTIFs ist bei der Fondsdepot Bank derzeit nur per Formular möglich. Fordern Sie das Formular bei FondsSuperMarkt an und senden Sie es unterschrieben an uns zurück.
Mit dem Formular zum ELTIF-Kauf ist ein Kauf per Lastschrifteinzug von bis zu 50.000 € möglich.
Lastschrift von der Referenzbankverbindung: Der Anlagebetrag wird 10 Tage vor Ordertermin eingezogen. Durch den Lastschrifteinzug ist sichergestellt, dass die Bank den Betrag rechtzeitig erhält und der Kaufauftrag zum nächstmöglichen Termin ausgeführt werden kann.
Lastschrift vom Geldkonto bei der Fondsdepot Bank (nur für Bestandskunden): Bei Einreichung des Kaufauftrages erfolgt eine Überprüfung des Guthabens auf dem Geldkonto (flex). Das Guthaben wird bis zur Abrechnung nicht gesperrt oder reserviert. Bitte achten Sie auf ausreichende Deckung bis zum Abrechnungszeitpunkt.
Es sind die jeweils gültigen Mindestanlagen je ELTIF zu berücksichtigen. Die Mindestanlagesummen der aktuell gelisteten ELTIFs finden Sie im jeweiligen Basisinformationsblatt (BIB), im Verkaufsprospekt, in unserer ELTIF-Liste oder auf Nachfrage bei FondsSuperMarkt.
Der Anlagebetrag im Kaufformular muss den Ausgabeaufschlag enthalten (wenn nicht rabattiert). Der Anlagebetrag abzüglich des Ausgabeaufschlags muss die Mindestanlage überschreiten.
Beispiel: Mindestanlage 10.000 EUR + 5% Ausgabeaufschlag = Anlagebetrag 10.500 EUR
WICHTIG: Es wird aufgrund von Rundungsdifferenzen dringend empfohlen, ca. 0,10% des Mindestanlagebetrages (hier 10.000 EUR x 0,1% = 10 EUR) mehr zu ordern. Das Geld wird selbstverständlich mit angelegt.
Viele ELTIFs haben nur monatliche Zeichnungstermine (z.B. zum Monatsende). Daher werden Zeichnungsaufträge erst zu diesem Zeitpunkt an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) weitergeleitet und danach abgerechnet. Insofern kann es sein, dass die Abrechnung einige Wochen dauert.
Die Bank muss jedem Kleinanleger eine 2-wöchige Widerrufsfrist (Stornierungsfrist) einräumen, auf die ein Privatkunde nicht verzichten kann. Diese Frist beginnt mit Unterzeichnung des Kaufauftrags und erst nach Ablauf leitet die Bank die Zeichnung weiter.
Viele ELTIFs haben nur monatliche Zeichnungstermine (z.B. zum Monatsende). Daher werden Zeichnungsaufträge erst danach abgerechnet. Insofern kann es sein, dass die Abrechnung einige Wochen dauert.
Eine Einrichtung von Sparplänen oder Auszahlplänen für ELTIFs ist nicht möglich.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen 2-wöchigen Widerrufsfrist ist eine Zeichnung in den letzten 2 Wochen vor Zeichnungsende des ELTIF nicht mehr möglich.
Bitte berücksichtigen Sie etwaige Postwege und Bearbeitungszeiten der Depoteröffnung und Transaktionserfassung von ein paar Tagen, wenn Sie noch rechtzeitig zum letzten Handelstermin des Fonds ordern wollen.
Unser Vorstand Frank Berberich nimmt sich gerne Zeit für Ihr persönliches Informationsgespräch. Er erklärt Ihnen die Funktionsweise, Chancen und Risiken von ELTIFs und beantwortet Ihre Fragen zum Handel über FondsSuperMarkt!
Frank Berberich, Vorstand