2. Gläubigerabstimmung der Metalcorp Group S.A. erfolgreich abgeschlossen

KFM Monatsrückblick November 2022

Am 18. November hat die Metalcorp Group S.A. die bereits erwartete 2. Gläubigerversammlung in Frankfurt a.M. stattfinden lassen, dabei wurde das nötige Quorum in Höhe von 25% mit einem anwesenden oder vertretenen Volumen der Anleihegläubiger von 43,42% des ausstehenden Emissionsvolumens souverän erreicht. Von dem anwesenden und stimmberechtigen Anteil des ausstehenden Emissionsvolumens haben 99,77% den Vorschlägen des Emittenten zugestimmt. Somit haben die Gläubiger der ursprünglichen 7,00%-Anleihe mit Laufzeit bis Oktober 2022 der Metalcorp Group S.A., nicht bloß der Kupon-Umwandlung in die nun 8,50%-Anleihe, sondern auch einer Laufzeitverlängerung bis Oktober 2023 zugestimmt. Damit hat die Metalcorp Group S.A. nun entsprechend ihren Plänen, inkl. zwischenzeitlicher teilweiser Tilgungen, Zeit bis zum 02. Oktober 2023 die Rückzahlung der (nun) aktuellen 8,50%-Anleihe mit Laufzeit bis 2023 umzusetzen. Eine komplette Rückzahlung des ausstehenden Volumens steht dem Unternehmen dabei innerhalb der gesamten Restlaufzeit zu jedem Zeitpunkt offen.
Anleger zeigen sich erleichtert.

Im November konnte sowohl bei der Anleihe der Metalcorp Group S.A. (WKN: A3KRAP, +14,45%P)1  als auch bei den Anleihen der Schwestergesellschaften R-Logitech S.A.M. (WKN: A19WVN, +20,47%P)1 und Agri Resources Group S.A. (WKN: A28708, auf mittlerweile 73,71%)1, sowie der Anleihe der Muttergesellschaft MRG Finance UK plc (WKN: A2RTQH, +7,91%P)1 eine Kurserholung festgestellt werden. Die Kurserholung, sowie die hohe Zustimmungsquote sind somit ein Zeichen für die steigende Zuversicht der Anleger in die Schuldverschreibungen des Konzern.

Zinswende zeigt erste Wirkung

Als deutliche Reaktion auf die stark gestiegenen Preise hat nicht bloß die Europäische Zentralbank für den Euro-Raum, sondern bereits vorweg die US-Notenbank Federal Reserve, die Zinsen in diesem Jahr entschlossen angehoben. Die Zinsspanne im US-Dollar-Raum liegt aktuell bei 3,75% - 4,00%. Zuletzt wurde diese am 02. November um 75 Basispunkte (entspricht 0,75%) erhöht. Die Aktion der Notenbanken tragen nun langsam Früchte, so zeigten bereits die Inflationsdaten aus den USA einen Rückgang bei der Preissteigerungsrate, von zuvor 8,2% jährlicher Preissteigerung auf aktuell 7,7% jährlicher Teuerung – sicher steigen die Preise weiterhin in einem historisch hohem Maße – allerdings hat dies eine wahrnehmbare Signalwirkung, in Folge dessen Erwartungen gehegt werden dürfen, welche die Notenbanken veranlassen könnte ihre Rhetorik hin zu weiteren Zinssteigerungen langsam zurückzufahren. Bei den Anlegern (Institutionell, wie auch Privat) konnte dies zunächst eine beruhigende Wirkung entfalten und neue Motivation hin zu Investitionen wecken.

Genauso wie in den USA bleiben auch in Deutschland die Preissteigerungsraten historisch hoch. Am 29. November wurden die Daten zur Veränderung der Preise in Bezug auf das Vorjahr veröffentlicht. Die Inflation entspricht mit +11,3% weiterhin einer zweistelligen Preissteigerung und verharrt somit auf einem historisch hohen Niveau. Dennoch kann aus dieser Entwicklung positives gewonnen werden, denn die Preissteigerung entschleunigt sich. Im Vormonat lag die harmonisierte Inflation noch bei 11,6% und damit 0,3%P höher als im aktuellen Monat. Bereits im Vorfeld konnte in Spanien und Belgien eine Verlangsamung der Preissteigerung ermittelt werden, somit folgen nun auch die deutschen Preise diesem Trend.

Damit sendet Deutschland, als Europas größte Volkswirtschaft, ein positives Signal für die bevorstehende Veröffentlichung der Preisentwicklung im gesamten Euro-Raum – dessen Entwicklung wiederum von der Europäischen Zentralbank genausten beobachtet wird und als Entscheidungsgrundlage zur weiteren Steuerung der Geldpolitik gilt. Das diese zunächst kleine Bewegung die Währungshüter nun zu einer Umkehr in der aktuellen Geldpolitik bewegt, bleibt allerdings zweifelhaft. Experten2 erwarten eine Inflation im Euro-Raum von 10,4% nach 10,6% vorher.

Diese Erwartung spiegelten auch die Reaktion der Finanzmärkte im Anschluss an die Veröffentlichung der Verbraucherpreise wider – zwar war eine November Inflation in Höhe von 11,3% erwartet worden, die Renditen der zehnjährigen Bundesanleihen zogen dennoch leicht an.

Invertierte Zinsstrukturkurve der Bundesanleihe

Im Monat November konnten wir nun auch, nach der Zinsstrukturkurve der US-Staatsanleihen eine Invertierung der Zinsstrukturkurve der Bundesanleihe beobachten – aber was genau bedeutet das nun?

Zunächst ein kleiner Exkurs zur Zinsstrukturkurve

Die Zinsstrukturkurve wird erstellt um die Renditen vergleichbarer Anleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten grafisch darzustellen. Dazu wird i.d.R. eine möglichst risikofreie Anlage bevorzugt, um den Einfluss anderweitiger Faktoren auszuschließen. Im Normalfall werden dazu Staatsanleihen möglichst bonitätsstarker Nationen verwendet – wie z.B. die Bundesanleihe.

Die „normale“ Zinsstrukturkurve ist aufwärtsgerichtet und weist somit für länger laufende Anleihen eine höhere Rendite aus. Dies ergibt sich aus der Logik, dass die Zukunft, je weiter sie entfernt liegt ungewisser ist, sowie als Entschädigung dafür, dass der Anleger länger auf alternative, evtl. eine renditestärkere Verwendung seines Geldes verzichten muss. Dieses Risiko wird durch eine höhere Rendite der langfristigen Anlage ausgeglichen. Bei der Invertierung einer Kurve bieten kürzer laufende Anlagen eine höhere Rendite als langfristige – dies liegt häufig darin Begründet, dass Anleger eine sich nähernde Spitze in den Zinssätzen erwarten.

Zur Sicherung dieses Spitzensatzes, engagieren sich die Anleger in länger laufende Anleihen. Nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage, kann in der Folge eine erhöhte Nachfrage nach diesen Anleihen beobachtet werden - dies treibt dessen Kurs an und lässt im Umkehrschluss die zu erwartende Rendite schrumpfen. Die Mittel zum Erwerb der längerfristigen Anlage wird dem Engagement in kurzlaufende Anleihen entzogen, weil diese aufgrund der Erwartung zukünftig fallender Zinsen unattraktiver gegenüber den längerfristigen Anleihen werden.

Zur Messung einer Invertierung werden meist der Rendite-Spread (Differenz) zwischen der 2-jährigen und 10-jährigen Laufzeit herangezogen.

Interpretation einer Invertierung

Eine Invertierung gilt als zuverlässiger Vorbote eines wirtschaftlichen Abschwungs, sprich einer Rezession, welche durch steigende Zinsen seitens der Notenbanken verursacht werden kann. Lassen Sie mich das kurz erläutern, in einem Szenario steigender Zinssätze, steigen simultan die Kreditkosten bei dem Verbraucher. Dieser neigt in der Folge dazu seinen kreditbasierten Konsum zu reduzieren, während bereits laufende Kredite weiterhin zurückgezahlt werden – daraus resultiert eine Verringerung der Geldmenge im Wirtschaftskreislauf. Bei einer Verknappung eines Guts, erhöht sich dessen Wert – in dem Fall, der Wert des Geldes. Wenn nun also weniger Geld im Umlauf ist, steht folglich weniger Geld bereit um für Konsum ausgegeben werden zu können – dies veranlasst die Geschäfte in einen stärkeren Preiskampf zu treten.

Neues zu den Portfoliowerten

Metalcorp Group S.A.

Die Metalcorp Group S.A. hat bekanntgegeben, dass sie eine Vereinbarung mit verschiedenen Inhabern ihrer 8,50% Schuldverschreibungen mit Fälligkeit 2026 unterzeichnet hat, die den Mitgliedern dieser Gruppe unter anderem das ausschließliche Recht einräumt, eine potenzielle Finanzierungstransaktion mit der Gesellschaft während einer achtwöchigen Exklusivitätsfrist abzuschließen. Der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS ist kein Mitglied dieser Gruppe.

Ekosem-Agrar AG

In dem von der Ekosem-Agrar AG eingeleiteten Freigabeverfahren hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Freigabebeschluss festgestellt, dass die Anfechtungsklage, die gegen die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung vom 31. Mai 2022 der Ekosem-Anleihe 2019/2024 (ISIN DE000A1R0RZ5) rechtshängig ist, der Vollziehung dieser Beschlüsse nicht entgegensteht. Das OLG Karlsruhe hat seine Entscheidung insbesondere damit begründet, dass die erhobene Anfechtungsklage offensichtlich unbegründet ist.

Somit können nun sowohl die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der Ekosem-Anleihe 2012/2022 (ISIN DE000A1MLSJ1) als auch die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung der Ekosem-Anleihe 2019/2024 jeweils vom 31. Mai 2022 unverzüglich vollzogen werden.

Damit werden dann auch die beschlossenen Änderungen der jeweiligen Anleihebedingungen wirksam.

Wertentwicklung

Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS - Anteilklasse M (WKN A1W5T2)

Im Berichtsmonat November konnte der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS wieder von einer überwiegend positiven Nachrichtenlage profitieren. Neben den bereits erwähnten News zur Metalcorp Group S.A., konnten vermehrt im Portfolio des Fonds befindliche Emittenten positive Quartalszahlen veröffentlichen. Auch die allgemeine Marktlage hat sich aufgrund der Inflationsdaten vorerst wieder in eine sich erholend wirkende Richtung drehen können. Sollten diese durch eine ebenfalls über bzw. unter den Erwartungen liegende Teuerungsrate aus dem Euro-Raum bestätigt werden, könnte sich der aktuelle Trend festigen.

Im abgelaufenen Monat November 2022 kann der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS im bisherigen Monat per 30.11.2022 eine Performance von +7,65% ausweisen.

Somit konnte der Deutsche Mittelstandsanleihen FONDS im laufenden Jahr eine Wertentwicklung von -13,51% generieren.


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Rechtliche Hinweise

Diese Veröffentlichung der KFM Deutsche Mittelstand AG stellt weder ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots noch einen Rat oder eine persönliche Empfehlung bezüglich des Haltens, des Erwerbs oder der Veräußerung eines Finanzinstruments dar. Sie unterliegt keinen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen und unterliegt keinem Handelsverbot vor Veröffentlichung von Anlageempfehlungen und Anlagestrategieempfehlungen. Vielmehr dient die Veröffentlichung allein der Orientierung und Darstellung von möglichen geschäftlichen Aktivitäten. Sie stellt auch keine allumfassende Information sicher. Weitere Ausführungen zu dem oben beschriebenen Fonds finden Sie in dem aktuellen Verkaufsprospekt mit Verwaltungsreglement, den aktuellen Jahres- und Halbjahresberichten sowie den wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) (Verkaufsunterlagen). Die KFM Deutsche Mittelstand AG empfiehlt, sich vor Abschluss eines in dieser Ausarbeitung dargestellten Geschäfts kunden- und produktgerecht beraten zu lassen. Wichtiger Hinweis: Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Veröffentlichung stützen. Die Inhalte dieser Pressemitteilung stellen keine Handlungsempfehlung dar, sondern dienen der werblichen Darstellung. Sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch eine Bank noch die Beurteilung der individuellen Verhältnisse durch einen Steuerberater. Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der aktuellen Verkaufsunterlagen, die kostenlos und in deutscher Sprache auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. (www.ipconcept.com; Rubrik: Fondsübersicht) sowie unter www.deutscher-mittelstandsanleihen-fonds.de und am Sitz der Verwaltungsgesellschaft 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxembourg, der Verwahrstelle sowie bei der Zahlstelle und Kontakt- und Informationsstellen auch kostenlos in Papierfassung erhältlich sind. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache erhalten Anleger oder potenzielle Anleger unter www.ipconcept.com/ipc/de/anlegerinformation.html.

Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb der Anteile ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen getroffen hat, gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU aufzuheben. Die Betrachtung einer etwaigen steuerlichen Behandlung ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Die Anlageberatung und Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 und 4 WpIG) bieten wir Ihnen ausschließlich als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut gem. § 2 Abs. 1 WpIG und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gelten die Informationen über die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und von Nachhaltigkeitsrisiken der NFS Netfonds Financial Service GmbH. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage im Impressum und unter www.nfs-netfonds.de. Diese Pressemitteilung wurde mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt die Gesellschaft keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit. Die KFM Deutsche Mittelstand AG ist nicht verpflichtet, dieses Dokument abzuändern, zu ergänzen oder auf den neuesten Stand zu bringen oder die Empfänger in anderer Weise darüber zu informieren, wenn sich die in diesem Dokument enthaltenen Informationen, Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen und Prognosen verändern oder später als falsch, unvollständig oder irreführend erwiesen haben sollten. Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen ist November 2022, soweit nicht anders angegeben.

Fußnoten

1Quelle: Angaben entsprechen der Kursentwicklung laut Bloomberg vom 31.10.2022 bis 29.11.2022 (jeweils auf Schlusskursbasis)
2Bloomberg-Umfrage, insgesamt 41 befragte Ökonomen (Experten)