Altersvorsorgedepot kommt ab 2027: Bundesrat stimmt am 08.05.2026 zu

FondsSuperMarkt

Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) am 27. März 2026 beschlossen hat, stimmte nun auch der Bundesrat am Freitag, den 08. Mai 2026 zu. Nach vielen Jahren der Diskussionen ist damit eine zentrale Weichenstellung für die private Altersvorsorge erfolgt: Der Weg für das neue Altersvorsorgedepot ist freigemacht.

Ziel ist es, die Riester-Rente abzulösen und ohne den Zwang zu Beitragsgarantien durch flexiblere und renditestärkere Lösungen zu ersetzen, die die Chancen des Kapitalmarkts besser nutzen. Zusätzlich wird es höhere staatliche Förderungen geben. Damit beginnt eine neue Phase der geförderten privaten Altersvorsorge.

FondsSuperMarkt plant, ein Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen anzubieten. Melden Sie sich zum kostenlosen Informationsservice an und lassen Sie sich benachrichtigen, sobald eine Eröffnung oder ein Wechsel aus der Riester-Rente möglich ist!

Informationsservice
 

Was sind die wichtigsten Änderungen ab Januar 2027?

Förderung
a) Beitragsproportionale Grundzulage

  • 50 % Förderung auf Eigenbeiträge bis 360 € pro Jahr
  • 25 % Förderung auf Eigenbeiträge zwischen 360 € und 1.800 € pro Jahr
  • Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 € pro Jahr

b) Kinderzulage

  • 100 % Förderung der geleisteten Beiträge bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € pro Kind und Jahr

Zulagenförderung


Förderfähiger Personenkreis

  • Ausweitung der Förderung auf Selbständige und Pflichtversicherte in Versorgungswerken


Neue Altersvorsorgeprodukte

  • Einführung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantie
  • Einführung eines Standard-Altersvorsorgedepots mit Begrenzung der Kosten (Obergrenze von 1,0 %) und konkreten Vorgaben für die zulässigen Investmentfonds
  • Auszahlungsphase: Neben lebenslangen Renten auch flexible, zeitlich befristete Auszahlpläne möglich
     

Wann geht es los?

Die neuen geplanten Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können.
 

Was müssen Riester-Bestandskunden jetzt tun?

Sie müssen gar nichts tun. Bestehende Riester-Verträge werden mit allen bisherigen Regelungen unverändert fortgeführt. Melden Sie sich zum kostenfreien Informationsservice an und wir informieren Sie persönlich und unverbindlich, sobald Sie Ihre Riester-Rente umwandeln oder ein neues Altersvorsorgedepot eröffnen können.

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Ändert sich was bei einem bestehenden Riester-Vertrag?

Für vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossene Riester-Verträge gilt ein Bestandsschutz. Es erfolgt keine automatische Umstellung auf das neue Altersvorsorgedepot. Bestehende Verträge werden mit der bisherigen steuerlichen Förderung unverändert weitergeführt. Auf Wunsch ist ein Wechsel in die neue Fördersystematik möglich.

Riester Wechseln
 

Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen

Mit FondsSuperMarkt profitieren Anleger bereits heute beim Fondssparen (ohne feste Zweckbindung) von attraktiven Sonderkonditionen wie 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und ein kostenloses Depot. 

Gleichzeitig entwickelt der Online-Fondsvermittler derzeit gemeinsam mit ausgewählten Partnerbanken auch ein Altersvorsorgedepot mit besonders günstigen Konditionen, das nach Inkrafttreten der Reform angeboten werden soll.

Möchten Sie rechtzeitig informiert werden? Unser kostenloser Info-Service hält Sie persönlich auf dem Laufenden, sobald die neue staatliche Förderung mit dem vergünstigten Altersvorsorgedepot von FondsSuperMarkt verfügbar ist. Melden Sie sich gleich an!

Informationsservice

Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt


Quelle: Bundesrat, www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1065/to-node.html

Wichtiger Hinweis: Diese Informationen dienen ausschließlich der unverbindlichen Sachinformation über den Beschluss des Altersvorsorgereformgesetzes. Sie stellen keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Produktempfehlung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die veröffentlichte Gesetzesfassung, das Bundesgesetzblatt sowie die offiziellen Veröffentlichungen von Bundestag und Bundesrat. Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben vorbehalten.