Staatliche Zulagen im Altersvorsorgedepot

FondsSuperMarkt

Mit dem Altersvorsorgedepot reformiert die Bundesregierung die staatlich geförderte private Altersvorsorge und löst damit die Riester-Rente ab. Wir erklären das neue staatliche Fördermodell einfach und verständlich!

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Staatliche Zulagen

Die Zulagen werden gewährt auf jährliche Einzahlungen (Eigenbeiträge) zwischen 120 € (Mindest-Eigenbeitrag) und maximal 1.800 €.

Grundzulage

50 % auf Eigenbeiträge von 120 € - 360 € pro Jahr (= max. 180 €) +
25 % auf Eigenbeiträge von 360,01 € - 1.800 € pro Jahr (= max. 360 €)
= max. 540 €

Kinderzulage

100 % auf Eigenbeiträge von 120 € - 300 € pro Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind (= bis zu 300 € pro Kind)

Berufseinsteiger-Bonus

Einmaliger Bonus von 200 € für Sparer unter 25 Jahren

Steuervorteil

Jährlich können Einzahlungen bis 1.800 € zuzüglich der Zulagen als Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung angesetzt werden, wenn dieser einkommensteuerlich höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Der Steuervorteil ergibt sich dann aus dem persönlichen Steuersatz.

Besonderheit für mittelbar Förderberechtigte

175 € Grundzulage für mittelbar Förderberechtigte

Wer selbst keinen unmittelbaren Anspruch auf die staatliche Zulage hat, kann über den Ehe- oder Lebenspartner mittelbar eine Zulage erhalten. Die Höhe dieser verminderten Zulage hängt von den Einzahlungen des unmittelbar berechtigten Partners ab.

Voraussetzungen:

  • Ehe-/Lebenspartner mit unmittelbarer Förderberechtigung
  • Nicht dauerhaft getrennt lebend
  • Einzahlungen von mind. 120 € in den Altersvorsorgevertrag des Partners
  • Einzahlung von mind. 120 € in den eigenen Altersvorsorgevertrag
  • Mehr erfahren

Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen

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