Riester-Vertrag wechseln oder behalten: 3 Möglichkeiten im Überblick

FondsSuperMarkt

Vor allem seit der Nullzinsphase wird die Riester-Rente stark kritisiert:

  • Eingeschränkte Flexibilität
  • Komplizierte Förderlogik
  • Oft fehlende Rentabilität

Für viele Anleger stellt sich daher die Frage, ob sie ihren bestehenden Riester-Vertrag kündigen sollten. Eine Kündigung ist jedoch meist nicht sinnvoll, da Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Die Bundesregierung reformiert daher ab 2027 die Riester-Rente umfassend. Mit einem neuen Fördersystem und dem Altersvorsorgedepot als Ablösemodell sollen Sparer künftig einfacher und renditestärker fürs Alter vorsorgen können. Die Unterschiede zwischen altem Riestermodell und neuem Altersvorsorgedepot finden Sie in einem separaten Artikel.

Dieser Artikel zeigt, welche Möglichkeiten beim Wechsel eines Riester-Vertrags nach aktuellem Stand möglich sein werden!
 

3 Möglichkeiten mit einem bestehenden Riester-Vertrag

Riester unverändert weiterführen

Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und ein Wechsel ist nicht verpflichtend. Wer mit seinem bestehenden Vertrag zufrieden ist, kann diesen einfach weiterführen:

  • Beibehaltung der bisherigen Fördersystematik
  • Garantien und Konditionen bleiben erhalten
  • Anlagestrategie bleibt unverändert
  • Keine automatische Umstellung

Riester behalten und neue Regelungen nutzen

A) Ansparphase: Wechsel zur neuen Förderung

Sparer können ihre bestehende Riester-Rente behalten und nur in die neue Fördersystematik überführen:

  • Vertrag und Anbieter bleiben unverändert (kein Produktwechsel)
  • Garantien und Konditionen bleiben erhalten
  • Anlagestrategie bleibt unverändert
  • Sie wechseln nur in das neue Fördermodell

Der Wechsel erfolgt durch eine proaktive Erklärung gegenüber dem Anbieter.
 

B) Auszahlphase: Nutzung des neuen befristeten Auszahlplans

Ist der ursprüngliche Sparvertrag mit einer lebenslangen Rente vereinbart, gibt es zu Beginn der Auszahlungsphase beispielsweise die Möglichkeit, sich noch für einen Auszahlungsplan zu entscheiden. Die Auszahlung endet zu einem vereinbarten Termin und muss mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen. Dies muss entweder im Einvernehmen mit dem bisherigen Anbieter erfolgen oder durch einen Wechsel zu einem neuen Anbieter.  

Riester in Altersvorsorgedepot umwandeln

Sie eröffnen z.B. über FondsSuperMarkt ein Altersvorsorgedepot und übertragen Ihre bestehende Riester-Rente anschließend (Produktwechsel):

Zulagen & Garantien

  • Wechsel in neue Fördersystematik
  • Wechsel ist förderunschädlich möglich
  • Erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben bestehen und müssen nicht zurückgezahlt werden
  • Bestehende Garantiezusagen werden nicht übernommen
     

Konditionen & Rahmenbedingungen

  • Höhere Renditechancen durch Nutzung des Kapitalmarkts
  • Flexible Auswahl der Anlageinstrumente durch Anleger möglich (Selbstentscheider)
  • Künftig gelten neue Vertragsbedingungen & Konditionen
  • Neuer Anbieter möglich
  • Wie beim Riester-Vertrag können Kosten anfallen: Vertriebskosten, Abschlusskosten, Ausgabeaufschläge, Transaktionskosten
  • Wechselkosten beim bisherigen Anbieter: Verträge jünger als 5 Jahre max. 150 €; für ältere Verträge keine
  • Wechselkosten beim neuen Anbieter: max. 150 €, verzichten aber meist
  • Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt

Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen

Mit FondsSuperMarkt profitieren Sie bereits heute beim Fondssparen (ohne feste Zweckbindung) von attraktiven Sonderkonditionen bei verschiedenen Partnerbanken - z.B. 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und ein kostenloses Depot. 

Ab 2027 wird der Online-Fondsvermittler auch die Altersvorsorgedepots von renommierten Anbietern zu besonders günstigen Konditionen anbieten.

Möchten Sie rechtzeitig informiert werden, sobald die neue staatliche Förderung mit dem vergünstigten Altersvorsorgedepot verfügbar ist? Melden Sie sich jetzt zum kostenfreien Info-Service an!

Informationsservice

Besonderheiten der Reform

  • Kein paralleles Nutzen von altem und neuem Fördersystem möglich
  • Neuabschluss eines Altersvorsorgedepots führt automatisch zu einem Wechsel in das neue Förderregime (auch für Riester, wenn diese bestehen bleiben soll)
  • Der Wechsel beim Fördermodell gilt automatisch auch für einen mittelbaren Vertrag des Lebens-/Ehepartners, der selbst nicht unmittelbar förderberechtigt ist, aber über den Partner mittelbar die staatliche Riester-Förderung erhält
  • Keine Rückkehr in die alte Förderung
  • Anbieterwechsel weiterhin jederzeit möglich, auch in der Auszahlphase
  • Ab 2027 kein Abschluss mehr von Riester-Verträgen im alten Fördermodell

 

Fazit: Ist ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot sinnvoll?

Beim Altersvorsorgedepot profitieren Anleger neben einer attraktiven staatlichen Förderung zusätzlich von besonders günstigen Konditionen über FondsSuperMarkt. Durch eine höhere Aktienquote ergeben sich langfristig deutlich bessere Ertragschancen als bei klassischen Riester-Verträgen. 

Zwar entfallen feste Garantien, doch gerade für Anleger mit einem langen Anlagehorizont bis zur Rente kann sich ein Wechsel lohnen. Denn über längere Zeiträume können Kursschwankungen besser ausgeglichen werden und der Zinseszinseffekt kann stärker wirken, was zu höheren Renditeaussichten führt.

Welche Variante sinnvoll ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Wer sich jedoch frühzeitig informiert, schafft eine solide Grundlage für seine Entscheidung.

Unser Tipp: Lassen Sie sich informieren und profitieren Sie als einer der Ersten vom neuen Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen bei FondsSuperMarkt!

Informationsservice

Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt


Wichtige Hinweise:

Aussagen stehen unter dem Vorbehalt des endgültigen Gesetzesbeschlusses bwz. der späteren Verwaltungsanweisungen. Eine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung kann hierdurch nicht ersetzt werden. Alle Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und dürfen nicht als verbindliche Grundlage für geschäftliche, finanzielle oder strategische Entscheidungen verwendet werden.

Quellen:
Deutscher Bundestag, 03/2026: www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1151378
BMF, 02/2026: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/12/2025-12-17-private-altersvorsorge.html
Bundestag, 02/2026: www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468
Bundestag, 02/2026: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-altersvorsorge-1140384