Das Altersvorsorgereformgesetz wird aktuell in einem parlamentarischen Verfahren behandelt. Nach der ersten Lesung im Bundestag wird der Entwurf in den zuständigen Ausschüssen beraten, vermutlich unter Einbeziehung einer Anhörung von Sachverständigen. Anschließend entscheidet der Bundestag in zweiter und dritter Lesung. Danach wird der Bundesrat mit dem Gesetz befasst. Nach dessen Zustimmung, Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und zu einem festgelegten Zeitpunkt in Kraft treten. Der konkrete Zeitplan hängt vom weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens ab.
Welche Meilensteine wurden bisher erreicht?
1.) Veröffentlichung des Referentenentwurfs am 01. Dezember 2025
Das Bundesfinanzministerium hat den ersten Referentenentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz veröffentlicht.
2.) Kabinettbeschluss am 17. Dezember 2025
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf beschlossen und damit den nächsten formalen Schritt im Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
3.) 1. Lesung im Bundestag am 26. Februar 2026
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag hat stattgefunden. Im Anschluss wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen, federführend an den Finanzausschuss.* Der Finanzausschuss hat eine öffentliche Anhörung zum Entwurf für das Altersvorsorgegesetz für Montag, den 16. März angesetzt.
Welche Schritte stehen noch aus im Gesetzgebungsprozess?
Für folgende Verfahrensschritte liegen noch keine offiziellen Termine vor:
4.) 2. und 3. Lesung im Bundestag
- Beratung und Entscheidung im Bundesrat
- Verkündung im Bundesgesetzblatt
- Inkrafttreten des Gesetzes
Mit den bisher veröffentlichten Schritten wurde das Gesetzgebungsverfahren offiziell begonnen. Ein abschließender oder verbindlicher Zeitplan wurde bislang jedoch nicht veröffentlicht.
Was sieht der aktuelle Gesetzesentwurf vor?
In erster Linie umfasst die Reform die Ablösung der bisherigen, staatlich geförderten Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente). Bestehende Riester-Verträge sollen weitergeführt werden können oder aber auf Kundenwunsch in das neue Modell wechseln können. Dabei sollen die Rahmenbedingungen sowie die staatlichen Zulagen optimiert werden, um die private Altersvorsorge in Deutschland wieder zukunftssicher zu machen.