Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot am 27.03.2026

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Ein zentraler Meilenstein im Gesetzgebungsverfahren wurde erreicht: Der Deutsche Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen und ein konsolidierter Gesetzesstand liegt vor.
 

Was wurde am 27. März beschlossen?

Die Reform sieht ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot vor, das die Riester-Rente ablösen wird. Damit sollen die Rahmenbedingungen sowie die staatlichen Zulagen der privaten Altersvorsorge optimiert und das deutsche Rentensystem wieder zukunftssicher gemacht werden. Bestehende Riester-Verträge sollen auf Kundenwunsch in das neue Modell wechseln können. 

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Wesentliche Neuerungen

  • Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises
    Künftig sollen auch Selbständige und Angestellte in Versorgungswerken in den Kreis der förderberechtigten Personen einbezogen werden.
     
  • Neustrukturierung der Zulagenförderung
    Vorgesehen ist eine gestaffelte Berechnung der Zulagen:

    – 50 Cent je Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 360 Euro pro Jahr
    – 25 Cent je Euro für darüberhinausgehende Beiträge bis 1.800 Euro pro Jahr
     
  • Steuerliche Berücksichtigung
    Eigenbeiträge (bis 1.800 Euro jährlich) zuzüglich staatlicher Zulagen sollen im Rahmen der Günstigerprüfung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dies würde das bislang begünstigte Volumen deutlich ausweiten.
     
  • Kinderzulage
    Die Förderung soll hier künftig bei 1 Euro je eingezahlten Euro Eigenbeitrag betragen (maximal 300 Euro). Die jährliche Kinderzulage von 300 Euro wird damit beibehalten und bereits bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 Euro in voller Höhe erreichbar sein.
     
  • Absenkung des Kostendeckels
    Für das Standardprodukt wurde der maximal zulässige Kostendeckel auf 1,0 % Effektivkosten p. a. gesenkt (zuvor 1,5 %).

Zulagenförderung


Wie geht es weiter?

Als nächster Schritt folgt die Beschlussfassung des Bundesrates. Nach Abschluss des Bundesratsverfahrens erfolgen die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Das Inkrafttreten der Reform ist weiterhin zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Einzelheiten zur praktischen Umsetzung werden voraussichtlich in nachgelagerten Regelungen, insbesondere durch Verwaltungsvorgaben des Bundesfinanzministeriums, konkretisiert.

Der weitere zeitliche Ablauf und die konkrete Ausgestaltung hängen vom Abschluss des Bundesratsverfahrens sowie von der Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes ab. Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich.

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Quellen:
BMF, 03/2026: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798
Bundesregierung, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-altersvorsorge-1140384
Bundesregierung, www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1157838