Im Januar 2026 bucht comdirect die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale für 2025 vom Konto ab und führt die Steuer an das Finanzamt der comdirect-Kunden ab.
Als Depotinhaber sollten Sie gegebenenfalls entsprechende Vorbereitungen treffen:
- Erteilen Sie der comdirect einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag für 2026.
- Falls möglich, reichen Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bei comdirect ein.
- Sorgen Sie Anfang 2026 für ausreichend Deckung auf Ihrem steuerlichen Verrechnungskonto.
Wann führt die comdirect die Vorabpauschale für 2025 ab?
Wann genau die Buchung erfolgt, kann comdirect nicht mit letzter Sicherheit sagen. Comdirect geht aber davon aus, dass der Großteil der Buchungen zwischen der 2. und 4. Kalenderwoche, also zwischen 05.01. und 23.01.2026, erfolgt.
Der genaue Zeitpunkt hängt davon ab, wann uns die steuerlichen Daten der jeweiligen Fonds zur Verfügung gestellt werden. Das kann dazu führen, dass die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale bei unterschiedlichen Fonds in einem Depot zu unterschiedlichen Zeitpunkten geliefert und steuerlich betrachtet wird. Bei der Vorabpauschale wird jeder Fonds per 31.12. im Depot einzeln betrachtet, sodass es jeweils eine Steuermitteilung und Buchung gibt.
Wie vereinnahmt die comdirect die Vorabpauschale?
Nach der Ermittlung der Vorabpauschale wird der Steuerbetrag, soweit möglich, verrechnet:
- Freistellungsauftrag
- Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung)
- Gewinn-/Verlustverrechnung mit dem Verlustverrechnungstopf ‚Sonstige‘
Kann die Steuerlast dadurch nicht vollständig ausgeglichen werden, erfolgt die Buchung der Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale auf dem steuerlichen Verrechnungskonto. Das steuerliche Verrechnungskonto kann das Verrechnungskonto oder das Girokonto sein und ist in der Regel das Konto, auf dem z. B. Erträge gutgeschrieben werden.
Kann ein Freistellungsauftrag auch nachträglich eingereicht werden?
Sofern die Vorabpauschale auf einen Freistellungsauftrag angerechnet werden soll, muss dieser vor der Buchung hinterlegt worden sein. Beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Freistellungsauftrages abhängig vom Weg der Einreichung einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Eine nachträgliche Einreichung eines Freistellungsauftrages wirkt sich auf die Abgeltungsteuer aus, wenn diese vom steuerlichen Verrechnungskonto gebucht werden konnte.
Aber Achtung: Konnte die Abgeltungsteuer auf die Vorabpauschale nicht an das Finanzamt abgeführt werden, verhindert die spätere Einreichung eines Freistellungsauftrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung nicht die Information an die Finanzbehörden über den nicht abgeführten Steuerbetrag.