Im Voraus kann die Höhe Ihrer Vorabpauschale noch nicht ermittelt werden, weil sie von der Wertentwicklung bis zum 31.12. und von möglichen Ausschüttungen Ihrer Investmentfonds abhängig ist.
Dennoch können Sie bereits jetzt aktiv werden:
- Prüfen Sie Ihren Freistellungsauftrag
Die Vorabpauschale, welche im Frühjahr berechnet wird, vermindert Ihren noch freien Sparerpauschbetrag3. Bitte überprüfen Sie die Höhe Ihres bereits erteilten Freistellungsauftrages und erhöhen Sie diesen gegebenenfalls. Damit vermeiden oder verringern Sie den Steuerabzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag auf die Vorabpauschale.
- Prüfen Sie, auf welchem Wege Ihre Depotbank Ihre Steuerlast auf die Vorabpauschale abführt
Möglichkeit 1:
Es erfolgt ein Lastschrifteinzug auf Ihrem Abwicklungskonto bei Ihrer Depotbank. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Abwicklungskonto gedeckt ist.
Möglichkeit 2:
Es erfolgt ein Anteilsverkauf aus Ihrem Fondsdepot. Ihre Depotbank nimmt vorrangig Anteilsverkäufe aus Geldmarktfonds vor.
Welche Vorgehensweise Ihre Depotbank anwendet und ob Ihre Depotbank Änderungswünsche umsetzt, finden Sie auf der Übersicht weiter unten.
Übrigens: Sind beide Versuche seitens der Bank fehlgeschlagen, werden Sie schriftlich darum gebeten, Ihrer Depotbank den fälligen Betrag zukommen zu lassen. Sollte auch diese Maßnahme nicht innerhalb von 14 Tagen erfolgreich gewesen sein, wird Ihre Finanzbehörde informiert.