comdirect: Sparplanausführung weiterhin kostenfrei lt. Urteil des BGH

Update vom 26.08.2021 - Bitte stimmen Sie zu

comdirect bittet Sie um Zustimmung zu den Änderungen der AGB und des Preis- & Leistungsverzeichnisses. Lesen Sie mehr in diesem Artikel.



Update vom 22.06.2021 - Ausführungsentgelt nur für bestimmte Kunden

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Veränderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Kreditinstituts vom 27.04.2021 wird das Ausführungsentgelt für Sparpläne zunächst nur für Kunden erhoben, die nach dem 01.04.2021 ein unterschriebenes Konditionsmodell 3 oder 5 eingereicht haben. Mit Ausführungstermin vom 23.05.2021 wurde das Ausführungsentgelt auf Sparpläne erstmalig berechnet.



Artikel vom 18.05.2021

Sehr geehrte Kunden und Interessenten der comdirect,
 
am 27. April 2021 hat sich der Bundesgerichtshof mit dem Veränderungsmechanismus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Kreditinstituts befasst und das bisherige Vorgehen für unzulässig erklärt.

Bislang galt eine vom Institut angebotene AGB-Änderung als vom Kunden angenommen, wenn er dieser nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach dessen Unterrichtung widersprach. Der Bundesgerichtshof hat dieses Vorgehen am 27. April nun als unzulässig bewertet. Die Entscheidungsgründe des Urteils werden nach der beim Bundesgerichtshof geübten Praxis erst einige Zeit nach der Verkündung des Urteils veröffentlicht.

comdirect wird die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und im Anschluss eine Bewertung vornehmen. Vor diesem Hintergrund hat die comdirect die für den 01.05.2021 geplanten Umsetzungen des neuen Kontomodells sowie das am 01.04.2021 eingeführte Entgelt für die Sparplanausführung ohne Kaufaufschlag zunächst ausgesetzt.
Die Konto- und Depotverbindungen der Kunden werden bis auf Weiteres unter den Ihnen bekannten Bedingungen weitergeführt und die Fondssparpläne der FondsSuperMarkt-Kunden werden weiterhin kostenfrei ausgeführt.

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