DAB BNP Paribas - Erstellung der Jahressteuerdokumente für das Jahr 2022

Jahressteuerbescheinigung 2022 DAB BNP ParibasLiebe Kunden der DAB BNP Paribas,

derzeit arbeitet die DAB BNP Paribas mit Hochdruck an letzten Tests und Vorbereitungen für die Erstellung der Jahressteuerdokumente. Nach aktuellem Kenntnisstand sollten die ersten Steuerdokumente ab Mitte März 2023 produziert und versendet werden. Dieser Termin gilt nur für Kunden, die 2022 ausschließlich Depots und Konten bei der DAB BNP Paribas hatten. Für Kunden, die 2022 in mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) Geschäftsverbindungen unterhielten, wird die DAB-Bank im Jahr 2023 für das Steuerjahr 2022 wieder eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung erstellen. Diese wird im 2. Quartal 2023 zur Verfügung gestellt. DAB BNP Paribas und FondsSuperMarkt halten Sie über die Produktionstermine selbstverständlich auf dem Laufenden. Grundsätzlich empfiehlt die DAB-Bank die Umstellung des Postversands auf die elektronische Zustellung in die E-Box, um Kosten zu sparen und eine möglichst schnelle Zustellung zu gewährleisten.
 

Häufige Fragen & Antworten zu den Steuermitteilungen 2022

Warum habe ich keine Steuerbescheinigung 2022 erhalten?

Bitte prüfen Sie auch, ob Ihre Jahressteuerbescheinigung in elektronischer Form in Ihrem Postmanager zum Abruf bereitsteht. Sie finden diese mit dem Datum 31.12. des jeweiligen Steuerjahres zusammen mit Ihrer Erträgnisaufstellung nebst ggf. Anlagen unter dem Dokumententyp „Jahressteuerdokumente“.

Ist dort keine Bescheinigung zu finden, kann es dafür folgende Gründe geben:

  • Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt und versandt, wenn steuerlich relevante Daten, wie z.B. Erträge, Gewinne, Ersatzbemessungsgrundlagen etc. vorhanden sind. Eine Null-Bescheinigung wird nicht ausgestellt.
  • Eine Jahressteuerbescheinigung wird für Privatpersonen und betriebliche Anleger erstellt, wenn sie in Deutschland steuerpflichtig sind.
  • Steuerausländer erhalten keine Jahressteuerbescheinigung, sondern gegebenenfalls Einzelsteuerbescheinigungen bei Geschäftsvorfall, wenn in Deutschland Steuern angefallen sind (z.B. Steuer auf Dividenden Deutscher Aktien.

Welche Dokumente enthält das Jahressteuerreporting und welche Informationen enthalten sie?

  • Jahressteuerbescheinigung
    Für Privatkunden gilt: Die Jahressteuerbescheinigung enthält ausschließlich kumulierte Werte, die sich aus den einzelnen zugeflossenen Erträgen aller Konten und Depots eines Kunden im jeweiligen Steuerjahr im Sinne des §20 EStG zusammensetzen. Wenn dem Kunden im Steuerjahr keine Erträge dieser Art zugeflossen sind, entfällt die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung (Null-Bescheinigung).
    Betriebsvermögen: Die Jahressteuerbescheinigung enthält ausschließlich kumulierte Werte, die sich aus den einzelnen zugeflossenen Erträgen des einzelnen Kontos oder Depots im jeweiligen Steuerjahr im Sinne des §43 EStG zusammensetzen.
  • Ggf. Verlustbescheinigung (nur wenn Sie diese schriftlich beantragt haben)
    Die Verlustbescheinigung ist Teil der Jahressteuerbescheinigung. Wenn die Kunden bis zum 15.12. des Vorjahrs eine Verlustbescheinigung beantragt haben und in einem Kalenderjahr oder über mehrere Jahre hinweg Verluste erwirtschafteten haben, die noch nicht verrechneten wurden, werden diese Verluste (Aktien und Sonstige) ausgewiesen. Die nicht angerechnete Quellensteuer darf nicht in das Folgejahr übertragen werden. Aus diesem Grund wird der Quellensteuertopf immer in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.
  • Erträgnisaufstellung
    Die Erträgnisaufstellung dient u.a. als Instrument zur Erläuterung und Verifizierung der Angaben in der Jahressteuerbescheinigung. Sie schafft einen detaillierten, chronologischen Überblick über relevante Transaktionen des Berichtszeitraums. Enthalten sind darin auch die Veränderungen der Verrechnungstopfsalden sowie des Sparerpauschbetrages. Die Erträgnisaufstellung listet alle Transaktionen eines Kunden (bzw. der Inhabergemeinschaft) auf. Bei betrieblichen Anlegern wird - wie auch bei den Steuerbescheinigungen - für jedes Konto und für jedes Depot eine separate Erträgnisaufstellung erstellt. Kunden erhalten nur dann eine Erträgnisaufstellung, sofern ertragsrelevante Transaktionen aus dem vorangegangenen Jahr vorhanden sind.
  • Anlage SO
    Die Anlage SO listet Veräußerungstatbestände für Edelmetall- und Xetra-Gold-Geschäfte aus dem vorangegangenen Jahr auf, die in der persönlichen Einkommensteuererklärung deklariert und versteuert werden müssen (§23 EStG). Devisengeschäfte werden nicht aufgeführt.
  • Anlage AUS nur für betriebliche Anleger
    Die Anlage AUS enthält ausländische Einkünfte mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer

Wie erhalte ich die Jahressteuerdokumente?

Die Dokumente werden Ihnen über einen der folgenden Wege zur Verfügung gestellt:

  • DAB-Postmanager
  • Per Post
  • Bei bereichsübergreifender/konsolidierter Jahressteuerbescheinigung: Elektronisches Postfach der Consorsbank

Warum erhalte ich nur eine Jahressteuerbescheinigung, obwohl ich mehrere Depots oder Konten führe?

Jeder Privat-Kunde erhält nur eine Steuerbescheinigung unabhängig von der Anzahl der geführten Konten und Depots. Auf Grund gesetzlicher Anforderungen muss DAB BNP Paribas alle Kunden, die im jeweiligen Steuerjahr Geschäftsverbindungen zu mehreren Geschäftsbereichen der BNP Paribas Deutschland S.A. (z.B. Consorsbank und DAB BNP Paribas) unterhielten, eine bereichsübergreifende, konsolidierte Jahressteuerbescheinigung erstellen.

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