DAB BNP Paribas - Kirchensteueranlassabfrage in Depoteröffnung verpflichtend ab 01.01.2022

Sehr geehrte Kunden und Interessenten der DAB BNP Paribas,

im Zuge einer Gesetzesänderung wird zum 1.1.2022 die Kirchensteueranlassabfrage bei Konto-/Depoteröffnung verpflichtend. Das bedeutet, dass die DAB BNP Paribas ab dem neuen Jahr bei jeder neuen Geschäftsverbindung die Kirchensteuermerkmale aller Kontoinhaber automatisch abfragt. Dies gilt für Einzel- und Gemeinschaftsdepots gleichermaßen. Bisher war diese Abfrage optional. Entsprechend wurden die Depoteröffnungsanträge überarbeitet: Die Beauftragung der Anlassabfrage (Checkboxen) sowie der Hinweis auf die Abfrage der KiSt-Daten bei Gemeinschaftskonten wurden von den neuen Eröffnungsformularen entfernt.

Die angepassten Formulare können ab dem 03.01.2022 verwendet werden, spätestens jedoch ab dem 01.03.2022. Falls Sie im neuen Jahr noch die alten Formulare verwenden, achten Sie bitte darauf, dass die Wahlmöglichkeit zum Abruf der Kirchensteuer entfällt.


Sie haben noch kein DAB Depot? Oder Sie haben bereits ein Depot bei der DAB über einen anderen Vermittler?

Eröffnen Sie jetzt Ihr persönliches Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie kostenlos den Vermittler und sichern Sie sich ab sofort dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf!

Mehr erfahren

Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt