DAB BNP Paribas - Neue Möglichkeit für Steuerinländer zum Nachweis des Wohnsitzes

Versorgernachweise werden akzeptiert

Die DAB BNP Paribas benötigt im Rahmen der Depoteröffnung einen Nachweis des Wohnsitzes (proof of residence), wenn zum Beispiel nur ein Reisepass vorliegt oder nicht eindeutig aus dem Ausweis hervorgeht, wo der Kunde gemeldet ist.

Seit Mai akzeptiert die Bank als proof of residence bei Steuerinländern beziehungsweise Personen mit Wohnsitz im Inland zudem auch Versorgernachweise, wie:

  1. Strom-, Gas- oder Wasserrechnungen
  2. Internetprovider- oder Festnetztelefonrechnungen

Bitte beachten Sie, dass

  1. das Dokument nicht älter als 12 Monate ist,
  2. der Name und die Anschrift des Kunden enthalten sind,
  3. die Angaben mit dem Eröffnungsantrag übereinstimmen.

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