DAB BNP Paribas - Zustimmung zu AGB und PLV - Anschreiben Kunden ohne Onlinezugang

Zustimmung AGB und PLV der DAB BNP ParibasSehr geehrte Kunden der DAB BNP Paribas,

wie angekündigt wurden am 20. und 27.01.2023 alle DAB-Kunden ohne Online-Zugang, für die noch keine Zustimmung vorliegt, per Post angeschrieben und um Zustimmung zu AGB und PLV (gültig ab 01.04.2023) gebeten. Wenn Sie betroffen sind, können Sie mittels eines QR-Codes und ihres Geburtsdatums online zustimmen oder der DAB BNP Paribas ein Antwortformular zurücksenden.

Selbstverständlich ist auch die Online-Zustimmung für Kunden mit Online-Zugang durchgängig weiterhin verfügbar. Kunden mit Online-Zugang haben Anfang Dezember beim Login ins Onlinebanking die Aufforderung angezeigt bekommen, die AGB / das PLV zu genehmigen.

Wenn Sie noch keinen Online-Zugang zu Ihrem DAB-Depot haben, können Sie diesen ganz einfach per Formular "Antrag auf Online-Zugangsdaten" beantragen.
 

Wofür Zustimmung erteilen bzw. was ändert sich bei DAB BNP Paribas?

Mit Ihrer Zustimmung erteilen Sie Ihre Erlaubnis zu den ab 01. April 2023 gültigen AGB und dem PLV sowie die seit Beginn der Geschäftsbeziehung bis dato vorgeschlagenen Änderungen, die bisher aufgrund Ihres Stillschweigens umgesetzt wurden. Eine wesentliche Änderung ist dabei z.B. der Wegfall der Verwahrentgelte auf Kontoguthaben.
Die zustimmungspflichtigen Unterlagen finden Sie auch in unserem Formularcenter.

Ausführliche Informationen erhalten Sie im Artikel "DAB BNP Paribas - Zustimmung zu PLV und AGB (gültig ab 01.04.2023)".

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Ihr Team von FondsSuperMarkt