DAB BNP Paribas - Zustimmung zu PLV und AGB (gültig ab 01.04.2023)

Zustimmung AGB und PLV der DAB BNP ParibasSehr geehrte Kunden der DAB BNP Paribas,

Anfang Dezember erhalten alle Kunden, für die der zugehörige Finanzdienstleister (Berater/Vermittler) bis 30.11.2022 keine vollständige Zustimmung zu AGB und Preis- & Leistungsverzeichnis erteilt hat, beim nächsten Login in ihr Onlinebanking die Aufforderung, die AGB / das PLV zu genehmigen.
 

Wofür Zustimmung erteilen bzw. was ändert sich bei DAB BNP Paribas?

Mit Ihrer Zustimmung erteilen Sie Ihre Erlaubnis zu den ab 01. April 2023 gültigen AGB und dem PLV sowie die seit Beginn der Geschäftsbeziehung bis dato vorgeschlagenen Änderungen, die bisher aufgrund Ihres Stillschweigens umgesetzt wurden. Eine wesentliche Änderung ist dabei z.B. der Wegfall der Verwahrentgelte auf Kontoguthaben.
Die zustimmungspflichtigen Unterlagen finden Sie auch in unserem Formularcenter.

Wichtig: DAB-Depots mit FondsSuperMarkt als Vermittler behalten auch nach Ihrer Zustimmung bei Fondskauf den dauerhaften Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von 100%.
 

Warum müssen Kunden der DAB BNP Paribas zustimmen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 die Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten zur Änderung von Bedingungstexten und Entgelten für unwirksam erklärt (Az. XI ZR 26/20). Nach diesen Bestimmungen sollte bislang die Zustimmung des Kunden zum Änderungsangebot des Kreditinstituts als erteilt gelten, wenn er dieses nicht binnen zwei Monaten abgelehnt hat (Zustimmungsfiktion). Deshalb braucht auch die DAB BNP Paribas wie viele andere deutsche Banken für bestimmte Änderungen ab sofort eine ausdrückliche Zustimmung.

Ein mit einer Transaktionsvollmacht ausgestatteter Finanzdienstleister kann den neuen Bestimmungen und Entgelten in Ihrem Namen zustimmen und hat das eventuell bereits für Sie erledigt. Wenn Sie in Ihrem Online-Login die Aufforderung zur Zustimmung erhalten haben, müssen Sie jedoch selbst tätig werden.
 

Warum darf der Berater/Vermittler für seine Kunden zustimmen?

Ihr Berater oder Vermittler kann im Rahmen einer von Ihnen erteilten Transaktionsvollmacht Mitteilungen mit Wirkung für den/die Depotkonto-Inhaber entgegennehmen und anerkennen. (Siehe Punkt 4. Umfang der Vollmacht). DAB BNP Paribas weist darauf hin, dass Einschränkungen zur AGB-Anerkenntnis im Vertrag zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart sein könnten und empfiehlt daher, dies zu prüfen.

FondsSuperMarkt hat keine Berechtigung, in Ihrem Namen zuzustimmen und wird daher nicht tätig.


Was passiert, wenn der Finanzdienstleister keine Zustimmung erteilt?

Kunden, für die der Finanzdienstleister bis 30.11.2022 keine Zustimmung bzw. keine vollständige Zustimmung erteilt hat, erhalten Anfang Dezember (voraussichtlich ab 05.12.2022) beim nächsten Login in ihr Onlinebanking die Aufforderung, die AGB / das PLV zu genehmigen. Kunden, für die der Finanzdienstleister die Zustimmung vollständig für die Vergangenheit und die Zukunft erteilt hat, werden nicht noch einmal aufgefordert, ihre Zustimmung zu geben. Kunden ohne Online-Zugang werden zu einem späteren Zeitpunkt angeschrieben (voraussichtlich ab Mitte Januar 2023).
 


Sie haben noch kein DAB Depot? Oder Sie haben bereits ein Depot bei der DAB über einen anderen Vermittler?

Eröffnen Sie jetzt Ihr persönliches Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie kostenlos den Vermittler und sichern Sie sich ab sofort dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf!

Mehr erfahren

Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt