Depot zur Fondsdepot Bank übertragen

Depot zur Fondsdepot Bank einziehen lassenDie Sonderkonditionen des FondsSuperMarkt haben Sie überzeugt und Sie möchten Ihre Fonds von Ihrer bisherigen Bank zur Fondsdepot Bank umziehen? Wir zeigen Ihnen, wie einfach das möglich ist!

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Noch kein Depot?
Sie benötigen ein persönliches Depot bei der Fondsdepot Bank, in dem Ihre Fonds aufbewahrt werden können. Wenn Sie noch kein eigenes Depot haben, eröffnen Sie Ihr Depot über FondsSuperMarkt und erhalten Sie dauerhafte Vergünstigungen!

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Depot bei der Fondsdepot Bank vorhanden?
Sie benötigen das Formular "Vermittlerwechsel". Schon nachdem der Vermittlerwechsel zu FondsSuperMarkt innerhalb von kurzer Zeit durchgeführt worden ist, profitieren Sie mit Ihrem Fondsdepot Bank Depot ganz automatisch von den Sonderkonditionen des FondsSuperMarkt!

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Depotumzug ganz einfach anstoßen
Sie beauftragen den Einzug Ihres alten Depots und die Fondsdepot Bank und FondsSuperMarkt kümmern sich um alles Weitere!

  1. Depoteinzug mit dem Formular "Übertragung von Investmentvermögen zur Fondsdepot Bank GmbH" beauftragen
  2. Unterlagen zum Vermittlerwechsel oder zur Depoteröffnung beilegen
  3. Im Original an FondsSuperMarkt (Engelplatz 59-61, 63897 Miltenberg) senden
     

Welche Wertpapiere können zur Fondsdepot Bank übertragen werden?

Ihr Depot bei der Fondsdepot Bank kann Fonds und ETFs aller Art aufnehmen. Andere Wertpapiere wie Aktien, Anleihen oder Zertifikate verwahrt die Fondsdepot Bank nicht für Sie.

Geben Sie auf dem Übertragungsformular entweder an, welche Fonds und wie viele Anteile davon übertragen werden sollen oder geben Sie an, dass Sie den Gesamtbestand einziehen lassen möchten. Fügen Sie einen aktuellen Depotauszug bei, wenn Sie Ihr komplettes Depot zur Fondsdepot Bank umziehen möchten.
 

Gutschrift von Anteilbruchteilen

Aufgrund unterschiedlicher Übertragungsmodalitäten bei den einzelnen Depotbanken kann es vorkommen, dass nur ganze Investmentanteile übertragen werden können. In diesen Fällen müssen Anteilbruchstücke verkauft und der Erlös auf das angegebene (ggf. noch zu eröffnende) Geldkonto bei der Fondsdepot Bank GmbH oder auf eine externe Bankverbindung ausgezahlt werden. Sie können ggf. eine gewünschte Bankverbindung angeben.
 

Weitere Weisungen an die abgebende Bank

Mit dem Depotübertrag können Sie Ihre alte Bank gleichzeitig auch mit der Löschung bestehender Fondssparpläne und des Depots beauftragen, wenn Sie möchten. Die Bank überweist Ihnen einen eventuellen Restwert aus dem Depot (Anteilsbruchstücke) inklusive eines eventuellen Kontoguthabens und schließt Ihr Depot anschließend. Ebenso können Sie Ihren Freistellungsauftrag widerrufen oder ein Änderungsformular anfordern.
 

Verfügungsrecht während des Übertragungsvorgangs

Eine Verfügung über die zu übertragenden Fondsbestände kann erst wieder nach Einbuchung bei der Fondsdepot Bank erfolgen.
 

Kosten für den Depoteinzug

Der Depotumzug zur Fondsdepot Bank ist für Sie kostenfrei - weder FondsSuperMarkt noch die Fondsdepot Bank verlangen eine Gebühr für diesen Service. Bitte informieren Sie sich gegebenenfalls bei der abgebenden Bank, ob Kosten anfallen.
 

Dauer der Übertragung

Für die Übertragung der Fondsanteile sollte ein Zeitraum von bis zu sechs Wochen einkalkuliert werden. Dieser kann in Einzelfällen aber auch kürzer sein.
 

Arten der Depotübertragung

  • Übertragung ohne Gläubigerwechsel
    Übertragungen auf eigene Depots gelten steuerrechtlich nicht als Gläubigerwechsel. Eine Meldung an das Finanzamt erfolgt daher nicht. Die Anschaffungsdaten werden dem neuen Depotführer innerhalb von Deutschland übermittelt.
  • Übertragung aufs Einzeldepot des Ehepartners/Lebenspartners oder Gemeinschaftsdepot der Ehepartner/Lebenspartner (oder umgekehrt)
    Übertragungen zwischen Ehegatten/Lebenspartner gelten als unentgeltliche Übertragungen. In diesen Fällen erfolgt eine Meldung an das Finanzamt. Die Anschaffungsdaten werden dem neuen Depotführer innerhalb von Deutschland übermittelt.
  • Übertragung aufgrund von Schenkung
    Schenkweise Übertragungen sind unentgeltlich. In diesen Fällen erfolgt eine Meldung an das Finanzamt. Anschaffungsdaten werden dem neuen Depotführer innerhalb von Deutschland übermittelt.
  • Übertragung aufgrund von Erbschaft
    Depotübergänge im Wege der Erbschaft sind unentgeltliche Übertragungen. In diesen Fällen erfolgt eine Meldung an das Finanzamt. Anschaffungsdaten werden dem neuen Depotführer innerhalb von Deutschland übermittelt.
  • Entgeltliche Übertragung mit Gläubigerwechsel
    Es handelt sich um Übertragungen auf Depots Dritter, die nicht unentgeltlich erfolgen. Die Übertragung gilt als Veräußerung des Anteilbestandes und ist damit grundsätzlich steuerpflichtig.
     

Übertragung von Steuerverrechnungstöpfen

Verlusttöpfe werden nur bei einem Depotübertrag des Gesamtbestands und einer anschließenden Depotlöschung übertragen. Außerdem bestehen Verlustverrechnungstöpfe auch noch über das Ende des Kalenderjahres hinaus, bis sie vollständig mit Gewinnen gegengerechnet werden konnten.

  • Allgemeiner Verlustverrechnungsanteil
  • Verlustverrechnungsanteil Aktien (kann bei der Fondsdepot Bank nicht genutzt werden)
  • Anteil "noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer"
     

Angabe der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID, TIN)

Die Steuer-ID wird zwingend benötigt. Wird diese von Ihnen nicht im Übertragungsauftrag angegeben, fragt die Fondsdepot Bank diese beim Bundeszentralamt für Steuern ab.
 

Übertragung von Anschaffungsdaten als Grundlage der Besteuerung

Deutsche Banken sind bei Übertragung ohne Gläubigerwechsel oder unentgeltlicher Übertragung verpflichtet, die Anschaffungsdaten an die Fondsdepot Bank zu übermitteln, soweit diese der abgebenden Bank vorliegen. Die Übertragung der Anschaffungsdaten erfolgt in der Regel elektronisch und getrennt von der Übertragung der Anteile. Hier kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Dies ist besonders zu beachten, wenn Sie eine Übertragung und eine anschließende Veräußerung in einem engen Zeitrahmen tätigen: Verfügt die Bank zum Zeitpunkt des Verkaufs der Fondsanteile nicht über die Anschaffungsdaten (historische Kaufpreise), ist sie verpflichtet, bei der Veräußerung eine Pauschalbesteuerung auf einen fiktiven Veräußerungsgewinn durchzuführen - d. h. auf 30% des fiktiven Verkaufserlöses werden 25% Kapitalertragsteuer fällig.
 

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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt