Die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen müssen mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister nachgewiesen werden. Wir klären, für welche Unternehmen Sie einen Transparenzregisterauszug bei der Bank einreichen müssen, wenn Sie für Ihr Unternehmen ein Fondsdepot in Deutschland eröffnen und von den Sonderkonditionen des FondsSuperMarkt profitieren möchten:
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Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister
Eine Eintragung im Transparenzregister war zunächst nur dann verpflichtend, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nicht aus bestehenden elektronisch abrufbaren Eintragungen in anderen öffentlichen Registern (z.B. Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregister) ergaben. Diese Übergangsfristen (sog. Mitteilungsfiktion) sind nun für alle Rechtsformen abgelaufen, so dass die Angaben aller mitteilungspflichtigen Unternehmen bis spätestens 31.12.2022 im Transparenzregister eingetragen sein müssen. Wer seiner Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister noch nicht nachgekommen ist, dem droht solange ein Bußgeld.
Auch bei der Depoteröffnung können Sie sich nicht mehr darauf berufen, dass die erforderlichen Dokumente in einem anderen öffentlichen Register zu finden seien, sondern müssen bei der depotführenden Bank einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister einreichen.
Eintragungspflichtige Gesellschaften und Unternehmen
Nach dem Geldwäschegesetz (GWG) sind juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften eintragungspflichtig und müssen der Depotbank bei Depoteröffnung einen Auszug vorzulegen:
Kapitalgesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaften (AG)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- Unternehmergesellschaften (UG)
Eingetragene Personengesellschaften
- Kommanditgesellschaften (KG)
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
Sonstige juristische Personen des privaten Rechts
- Eingetragene Vereine (e.V.)
- Eingetragene Genossenschaften (eG)
- Nach § 21 GwG sonstige Rechtsgestaltungen wie z.B. Stiftungen
Nicht eintragungspflichtige Gesellschaften und Unternehmen
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR, BGB-Gesellschaften)
- Gemeinschaften (WEG)
- Nicht rechtsfähige Vereine
- Einzelkaufleute
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen öffentlichen Rechts)
Eintragung ins Transparenzregister vornehmen
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die Eintragung vornehmen und den Transparenzregisterauszug für Ihr Unternehmen beantragen können.
Günstiges Fondsdepot fürs Unternehmen eröffnen
Für eine Depoteröffnung benötigt die Bank neben dem Transparenzregisterauszug auch den Depoteröffnungsantrag und weitere Legitimationsunterlagen von Ihnen. Hierfür stellen wir Ihnen in unserem Formularcenter nützliche Checklisten zur Verfügung oder unterstützen Sie auch persönlich bei der Eröffnung.
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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt