Depotübertrag zur FIL Fondsbank (FFB)

Depot zur FFB übertragenSie haben bereits Fonds in einem Depot bei einer anderen Depotbank und möchten zur FFB wechseln? Sie möchten bei Ihrem neuen Depot günstigere Konditionen erhalten? Das geht jederzeit und ganz einfach!

Warum lohnt sich ein Wechsel? Mit einem Depot bei der FFB, welches über die FondsSuperMarkt vermittelt wird, sparen Sie sich die meisten Gebühren im Fondshandel: Sie erhalten 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und ein kostenfreies Depot bereits ab 6.000 € Depotvolumen an aktiv gemanagten Fonds.
 

In 3 Schritten übertragen Sie Ihre Fonds

  1.  Eröffnen Sie Ihr neues Depot bei FFB über FondsSuperMarkt ganz einfach online.
  2. Reichen Sie das Formular für einen Depoteinzug im Original bei FondsSuperMarkt oder der FFB ein - je abgebender Bank ein separates Formular.
  3. Die FFB kümmert sich um den Einzug der Fondsbestände. Den aktuellen Status sehen Sie jederzeit nachvollziehbar in Ihrem Online-Zugang bei der FFB.

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Wie wirkt sich ein Depoteinzug steuerlich aus?

Ob eine Versteuerung der bisher aufgelaufenen Fondserträge stattfindet, hängt von der Übertragungsart ab. Die einzelnen Übertragungsarten werden weiter unten ausführlicher beschrieben.

Anschaffungsdaten der Fonds
Innerhalb Deutschlands ist die abgebende Depotbank verpflichtet, die steuerlichen Anschaffungsdaten der Investmentfonds im Rahmen der Übertragung an die aufnehmende Bank (FFB) zu übermitteln. Dies erfolgt größtenteils elektronisch, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern!

Hinweis für Depotüberträge von einer ausländischen Bank zur FFB:
Die Meldung der Anschaffungsdaten erfolgt nicht automatisch. Weisen Sie die Anschaffungsdaten bitte mittels Bescheinigung Ihrer ausländischen Bank nach. Liegen der Bank zum Zeitpunkt der Veräußerung keine Anschaffungsdaten vor, führt die FFB bei Verkauf der Fonds eine pauschale Besteuerung durch.

Übertragung Steuertöpfe
Die Steuertöpfe können nur bei einer unentgeltlichen Übertragung ohne Gläubigerwechsel und gleichzeitiger Schließung aller bestehenden Depots
bei der abgebenden Bank/Fondsgesellschaft übertragen werden. Wird ein Aktientopf zur FFB übertragen, wird dieser zum Jahresende bescheinigt, da die FFB keine Aktien verwahrt.
 

Welche Übertragungsarten gibt es?

  • Unentgeltliche Übertragung ohne Gläubigerwechsel (Depotinhaber sind identisch)
    Übertragung auf ein anderes Depot derselben Person (Einzeldepot auf Einzeldepot, bzw. Gemeinschaftsdepot auf Gemeinschaftsdepot)

    Es erfolgt kein Steuerabzug, die zuständige Finanzbehörde wird nicht informiert und die Übertragung der Steuertöpfe ist möglich – sofern alle bestehenden Depots übertragen werden.
     
  • Unentgeltliche Übertragung mit Gläubigerwechsel (Schenkung/Übertragung bei Ehegatten)
    Übertragung auf das Depot eines Dritten aufgrund einer Schenkung

    Bedeutet konkret die Übertragung vom Einzeldepot eines Ehegatten/Lebenspartner auf ein Gemeinschaftsdepot der Ehegatten/Lebenspartner (oder umgekehrt), bzw. Übertragung vom Einzeldepot eines Ehegatten/Lebenspartner auf das Einzeldepot des anderen Ehegatten/Lebenspartner. Es erfolgt kein Steuerabzug, die zuständige Finanzbehörde wird informiert und die Übertragung der Steuertöpfe ist nicht möglich. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Übertragendem und Empfänger ist anzugeben.
     
  • Unentgeltliche Übertragung aufgrund Erbschaft (Erbnachweis erforderlich!)
    Übertragung auf das Depot eines Erben aufgrund einer Erbschaft

    Es muss ein Erbschein oder ein gerichtlich eröffnetes Testament mit Eröffnungsprotokoll bei der FFB vorgelegt werden. Eine Übertragung ist nicht möglich, wenn ein Nichterbe Mitdepotinhaber bei der FFB ist. Es erfolgt kein Steuerabzug, die Finanzbehörde wird nicht informiert und die Übertragung der Steuertöpfe ist nicht möglich. Das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Übertragendem und Empfänger ist anzugeben.
     
  • Entgeltliche Übertragung mit Gläubigerwechsel (Depot eines Dritten)
    Übertragung auf das Depot einer dritten Person (kein Ehegatte/Lebenspartner, keine Schenkung, kein Erbfall)

    Dies gilt als Verkauf der Anteile und ist damit grundsätzlich steuerpflichtig. Die fällige Steuer wird von der abgebenden Bank angefordert. Wird diese nicht beglichen, ist die Bank verpflichtet, die Finanzbehörde zu informieren. Die Übertragung der Steuertöpfe ist nicht möglich.


Was muss beachtet werden bei der Übertragung von Fonds zur FFB?

Dauer eines Depoteinzugs
Die Übertragung von Fonds dauert in der Regel 1-6 Wochen.

Zu übertragende Investmentfondsanteile
Bitte tragen Sie alle Fonds mit WKN oder ISIN und Namen sowie Anzahl der Anteile ein, die Sie übertragen wollen. Bei einem Gesamtübertrag genügt der Hinweis "Gesamtübertrag" im Textfeld und ein beigefügter aktueller Depotauszug.
Ohne vollständige Angaben kann der Auftrag ggf. nicht bearbeitet werden und nur so kann die FFB den Übertragungsprozess für Sie überwachen und ausbleibende Einlieferungen reklamieren, wenn nötig.

Verfügungsmöglichkeit
Während der Übertragung können die Fondsanteile bei der abgebenden Bank/Lagerstelle nicht vekauft werden. Sie können Aufträge erst wieder nach der Einbuchung bei der Empfängerbank erteilen.

Vermögenswirksame Leistungen
Bestehende VL-Verträge können nicht übertragen werden. Es ist nur möglich einen VL-Vertrag ggf. prämienschädlich aufzulösen und den angesparten Fondsbestand (ohne VL-Eigenschaft) zu übertragen.

Anteilsbruchstücke
Bei Überträgen zwischen unterschiedlichen Banken können grundsätzlich nur ganze Anteile übertragen werden. Anteilsbruchstücke (Anteile < 1)
werden von der abgebenden Bank verkauft und, falls Sie keine anderslautende Weisung erteilt haben, an das in Ihrem Depot hinterlegte Bankverbindung überwiesen.
 


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Ihr Team von FondsSuperMarkt