ebase - Änderung der Vertragsunterlagen zum 01.04.2022

Sehr geehrte ebase-Kunden,

aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021 mit dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 ist für die Wirksamkeit von Änderungen der Vertragsunterlagen mit der ebase sowie bei Entgeltanpassungen grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich. Um die Geschäftsbeziehung mit Ihnen für die Zukunft rechtssicher zu gestalten, möchten die ebase daher Ihre Zustimmung zu den Vertragsunterlagen einholen. Vorbehaltlich Ihrer aktiven Zustimmung werden diese für Sie zum 1. April 2022 gültig.

Die ebase wird hierfür allen Kunden individuell ab dem 24. Januar 2022 die geänderten Vertragsunterlagen zur Verfügung stellen.


Was ändert sich im Wesentlichen zu den Ihnen bisher kommunizierten Vertragsunterlagen?

Zustimmungsverfahren

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase (AGB) sowie in den Zahlungsverkehrsbedingungen beschreiben wir das durch die BGH-Rechtsprechung geforderte Zustimmungsverfahren bei Vertragsänderungen und Entgeltanpassungen.

Änderung der Marge beim Devisenkurshandel

Bei der Umrechnung von Devisen gegenüber dem Kunden behält sich ebase eine Marge von jeweils 0,45 %, ausgehend vom jeweiligen Devisenmittelkurs, ein.

Verwahrentgelt für Konten bei ebase

Das Verwahrentgelt in Höhe von derzeit 0,5 % p. a. gilt zum 1. April 2022 für alle Konto flex und Tagesgeldkonten. Hiervon machen wir zu Ihren Gunsten zwei Ausnahmen:

  • Guthaben von bis zu 10.000 Euro sind von einem Verwahrentgelt gänzlich freigestellt (Freibetrag).
  • Einzahlungen für Anlagen in Fonds und Wertpapiere sind auch in Zukunft unentgeltlich möglich, sofern Guthaben maximal 30 Kalendertage auf dem Konto flex verbleiben (kostenfreier Zeitraum). Erst nach dem kostenfreien Zeitraum fällt ein Verwahrentgelt für die sichere und dauerhafte Verwahrung von Geldanlagen auf den die 10.000 Euro überschreitenden Betrag an.

Änderung Depotführungsentgelt

Sofern es zum 01.01.2021 Änderungen an Ihrem Depotführungsentgelt gegeben hat - wir berichteten -, finden Sie die Informationen hierzu in Ihrer Synopse (Gegenüberstellung der Änderungen).
Wichtiger Hinweis: FondsSuperMarkt übernimmt die Depotführungskosten der Kunden auch weiterhin ab einem Depotvolumen von 1.500 € in aktiv gemanagten Fonds!

Depots in der Augsburger Depotvariante
Ausgenommen von den Änderungen sind alle kürzlich von der Augsburger Aktienbank migrierten Kundendepots in einer Augsburger Depotvariante.


Wie geht es weiter?

Zustimmungsprozess

In einem weiteren Schreiben – voraussichtlich Mitte März 2022 – informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um einfach und schnell Ihre Zustimmung zu erteilen.

Gültigkeit der Vertragsunterlagen

Mit Ihrer aktiven Zustimmung gelten die neuen Vertragsunterlagen für Sie ab 1. April 2022.

Rechtlicher Hinweis: Sie haben jederzeit das Recht zu einer kostenfreien und fristlosen Kündigung des Depot-/Kontovertrags gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase.


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Ihr Team von FondsSuperMarkt