ebase: Erinnerung zur Zustimmung zu den neuen Bedingungen eines Serviceentgelts - gültig ab 01.01.2023

ebaseLiebe Kunden der ebase,

einige Vermittler von ebase-Depots haben mit den Kunden ein individuelles Serviceentgelt vereinbart. Diese Kunden werden, soweit bislang keine Zustimmung erfolgt ist, ab dem 14.11.2022 postalisch angeschrieben, mit der Bitte, den Änderungen per 01.01.2023 zuzustimmen.


Folgendes Schreiben erhalten die betroffenen Kunden:

Erinnerung: Ihre Zustimmung zu den neuen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zur Einrichtung (d. h. Be-/Abrechnung) eines Serviceentgelts (gültig ab 01. Januar 2023) wird benötigt

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wir nehmen Bezug auf unser vorangegangenes Schreiben [wir berichteten], in dem wir Sie um die Erteilung Ihrer Zustimmung zu den neuen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zur Einrichtung (d. h. Be-/Abrechnung) eines Serviceentgelts gebeten haben. Leider haben wir von Ihnen bis heute noch keine Antwort erhalten.

Damit wir auch weiterhin die Be-/Abrechnung des Serviceentgelts im Namen und für Rechnung des Vermittlers durchführen können, erteilen Sie uns bitte Ihre Zustimmung zu den neuen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags zur Einrichtung (d. h. Be-/Abrechnung) eines Serviceentgelts bis spätestens 30. Dezember 2022.

Falls Sie den neuen Bedingungen zwischenzeitlich schon zugestimmt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei fehlender Zustimmung zu den neuen Bedingungen für das Serviceentgelt die Be-/Abrechnung ab 01.01.2023 nicht mehr durchführen können.

Die ab dem 01.01.2023 gültigen Bedingungen für das Serviceentgelt stehen Ihnen unter www.ebase.com/vu-ebase zur Ansicht, zum Herunterladen, zum Ausdruck und zur Speicherung zur Verfügung.

Nutzen Sie folgende Möglichkeiten, um uns Ihre schriftliche Zustimmung zu erteilen:

Im Anhang dieses Schreibens erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre Zustimmung schriftlich zu erteilen. Bitte senden Sie die beigefügte Anlage unterschrieben über einen der folgenden drei Wege an uns zurück:

  1. per E-Mail an zustimmung@ebase.com
  2. per Fax an 089 3090 3746 82
  3. per Post

Wichtig: Weiterführende Aufträge (wie z. B. Transaktionen, Adressänderungen etc.) müssen zwingend separat erteilt werden. Bitte ergänzen Sie diese nicht auf den Anlagen. Ihre Zustimmung wird automatisiert erfasst. Daher können handschriftliche oder maschinelle Ergänzungen keine Berücksichtigung finden.

Sie fragen sich vielleicht...

  1. ... warum Sie gegebenenfalls mehr als eine Zustimmung erteilen müssen?
    Wenn wir für Sie bei ebase mehrere Depots mit jeweils einer Serviceentgeltvereinbarung führen, brauchen wir für jede getroffene Vereinbarung eine separate Zustimmung von Ihnen. In diesem Fall erhalten Sie für Ihre schriftliche Zustimmung auch mehrere Anlagen mit diesem Schreiben. Bitte unterschreiben Sie jede Anlage und schicken Sie diese gesammelt, wie oben angegeben, an uns zurück.
     
  2. ... wer bei Gemeinschaftsdepots/-konten oder bei Minderjährigendepots/-konten zustimmen muss?
    Bei Depots/Konten mit einer Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn einer der Depot-/Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter die Zustimmung erteilt. Bei einer gemeinschaftlichen Verfügungsberechtigung benötigen wir die Zustimmung aller Depot-/Kontoinhaber bzw. gesetzlichen Vertreter.
     
  3. ... wer bei Firmendepots/-konten zustimmen muss?
    Bei Depots/Konten mit einer Einzelverfügungsberechtigung ist es ausreichend, wenn ein Zeichnungsberechtigter die Zustimmung erteilt. Bei einer gemeinschaftlichen Verfügungsberechtigung benötigen wir die Zustimmung der Zeichnungsberechtigten gemäß der Vertretungsbefugnis.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre European Bank for Financial Services GmbH (ebase®)
Kai Friedrich Jürgen Keller
CEO, Sprecher der Geschäftsführung CFO


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Ihr Team von FondsSuperMarkt