ebase - Kündigung bestandsloser Depots und Konten zum 28.06.2023

ebase kündigt bestandslose und umsatzlose Depotsebase kündigt im Rahmen einer einmaligen Aktion Kundenverbindungen mit umsatzlosen und bestandslosen Depots und Konten zum 28.06.2023. Grund ist der damit verbundene hohe administrative und organisatorische Aufwand, denn auch für bestandslose Depots müssen weiterhin Depotunterlagen erstellt, Onlinezugänge verwaltet und insbesondere auch die Akzeptanz der aktuellen ebase-Vertragsbedingungen nachgehalten werden.
 

Welche bestandslosen Depots und Konten werden gekündigt?

  • Eine Kündigung erfolgt nur, wenn die gesamte Kundenverbindung bestandslos ist, da ebase keine einzelnen Depots oder Konten, sondern ausschließlich die gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Kunden kündigt.
  • Weiterhin spricht ebase nur eine Kündigung aus, wenn die Kundenverbindung bereits seit 01.01.2022 umsatzlos ist und zum Kündigungs-Stichtag keinen Bestand aufweist.
     

Wann und wie erfolgt die Kündigung seitens ebase?

  • ebase informiert die betroffenen Kunden Ende April und spricht die Kündigungen unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten für Ende Juni 2023 aus.
  • Die Zustellung der Kündigungen erfolgt über den Onlinepostkorb des Kunden. Nur Kunden ohne Onlinepostkorb oder mit einem zusätzlich beauftragten postalischen Versand erhalten das Schreiben auf dem Postweg.
     

Wie kann eine Depot-Kündigung verhindert werden?

Möchten Sie die Kündigung und damit die Auflösung Ihrer leeren Depots und Konten verhindern, ist das ganz einfach:

1. Einzahlung vornehmen

Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist am 28.06.2023 einen Anlagebetrag auf das Depot oder Konto einzahlen, wird ebase die Kündigung zurücknehmen. So einfach geht's:

  • Fonds kaufen
    Ordern Sie entweder online oder per Überweisung (Anleitung). FondsSuperMarkt-Kunden kaufen Fonds automatisch mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag.
     
  • Betrag aufs Konto flex bei ebase überweisen
    Ihre IBAN finden Sie im Online-Zugang oder in der Eröffnungsbestätigung.

Online-Zugangsdaten verlegt? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie sich wieder im ebase-Portal einloggen können.

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2. Vertragsbedingungen zustimmen

Prüfen Sie auch Ihren Zustimmungsstatus: Für die Weiterführung der Geschäftsbeziehung müssen Sie den aktuellen Vertragsbedingungen der ebase zugestimmt haben. Dies können Sie z.B. bequem in Ihrem Online-Zugang erledigen.


3. Optional: Sonderkonditionen bei ebase sichern

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