FNZ Bank - Bedingungsänderung zum 01.01.2027

FNZ Bank

Die FNZ Bank passt ihre Bedingungen zum Jahreswechsel zustimmungspflichtig an. Die Änderungen werden zum 01. Januar 2027 gültig.

Den Versand bzw. das Einstellen der Anschreiben in den Onlinepostkorb wird die FNZ Bank ab dem 19.10.2026 (Kalenderwoche 43) vornehmen und wird die Bereitstellung voraussichtlich innerhalb der gleichen Woche abschließen.
 

Was ändert sich ab 2027?

1. Neue Lagerstelle für Wertpapiere

Die FNZ Bank ändert ihre Lagerstelle für die Verwahrung der Wertpapiere, was zur Folge hat, dass bei Fremdwährungsfonds die Abrechnung gegenüber der FNZ Bank durch den Devisenhändler erfolgt. Die Devisenkonvertierung findet über einen von der FNZ Bank beauftragten Devisenhändler statt.
 

2. Keine Kontoüberziehungen mehr

Ferner ändert die FNZ Bank ihre Kontobedingungen und gewährt keine geduldete Kontoüberziehung im Sinne der §§ 492 ff. BGB mehr. Sofern der Kontosaldo negativ geworden ist, wie z.B. durch eine Entgeltbuchung, Steuerbelastung etc. hat der Kontoinhaber den negativen Saldo unverzüglich auszugleichen.
 

3. Redaktionelle Änderungen

Darüber hinaus erfolgen redaktionelle Änderungen an einigen Stellen.  
 

Die neuen Vertragsunterlagen sowie die Synopsen stellt die FNZ Bank in den kommenden Wochen zur Verfügung.
 

Wie stimme ich den Vertragsänderungen zu?

Für Kunden mit Onlinepostkorb wird diese Information ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt. Stimmen Sie bequem im Banking Portal zu.

Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch:

  • QR-Code
  • Schriftlich mit dem Zustimmungsformular
     

Wer muss bei Gemeinschaftsdepots/-konten, Minderjährigendepots/-konten und Firmendepots/-konten zustimmen?

Bei Depots und Konten mit Einzelverfügungsberechtigung genügt die Zustimmung einer der Inhaber bzw. eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer vertretungsberechtigten Person. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung aller erforderlich.

Mehr zum Zustimmungsprozess


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