FNZ Bank - Informationen zum Jahreswechsel 2025/2026

FNZ Bank

Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Termine zur Jahresendverarbeitung 2025 auf einen Blick. Zudem geben wir einen Ausblick auf den bevorstehenden Versand des Jahresdepotauszuges und der Jahressteuerbescheinigung in 2026.
 

Depoteröffnungsanträge - Termin für garantierte Eröffnung noch in 2025

Depot- und Kontoeröffnungsanträge werden noch bis einschließlich 30. Dezember 2025 bearbeitet. Für alle bis zum 12. Dezember 2025 eingehenden Anträge (Posteingang bei FNZ Bank) ist die Eröffnung des Depots/Kontos im Jahr 2025 gewährleistet. Die papierhaften Anträge müssen deshalb bis 18. Dezember 2025 bei FondsSuperMarkt eingehen. Nutzen Sie für eine schnellere Depoteröffnung gerne die bequeme Online-Strecke!

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Freistellungsaufträge - Termine für garantierte Bearbeitung noch in 2025

Freistellungsaufträge müssen unbedingt rechtzeitig bei der FNZ Bank eingehen, um noch für 2025 steuerlich wirksam zu werden. Für alle bis zum 16. Dezember 2025 (Posteingang bei FNZ Bank) eingehenden Freistellungsaufträge ist die Vormerkung noch im Jahr 2025 gewährleistet.
Übrigens: Den Freistellungsauftrag können Sie auch direkt über Ihren Online-Banking-Zugang erteilen oder ändern. Mehr erfahren
 

Termine Jahresdepotauszug und Jahressteuerbescheinigung

Die Bereitstellung der Dokumente zum Jahresendversand 2025 erfolgt in Ihrem Online-Postkorb:

  • Jahresdepotauszug -> voraussichtlich bis Mitte Januar 2026
  • Jahressteuerbescheinigung -> voraussichtlich bis April 2026


Aufgrund der umfangreichen Informationen zur Zusammensetzung der in der Steuerbescheinigung ausgewiesenen Erträge ist die Erträgnisaufstellung bei vielen Kunden sehr beliebt. Deshalb wird die Erträgnisaufstellung auch für 2025 allen Kunden im Online-Postkorb bereitgestellt.
 

Depotüberträge an Drittinstitute/interne Depotüberträge

Einlieferungen von Fondsanteilen werden bis einschließlich 29. Dezember 2025 in die entsprechenden Kundendepots eingebucht.


Bei Depoteinzügen, die der FNZ Bank aktuell vorliegen, kann davon ausgegangen werden (unter Voraussetzung, dass alle relevanten Formulare vollständig vorliegen und es sich um keine ausländische Lagerstelle handelt), dass eine Einbuchung der Bestände in die entsprechenden Kundendepots noch im Jahr 2025 erfolgt. Bei Depoteinzügen, die ab 08. Dezember 2025 eingereicht werden, besteht die Möglichkeit, dass diese über den Jahreswechsel andauern und der Bestand weder in dem Depot bei der abgebenden noch bei der aufnehmenden Bank verbucht ist und die steuerliche Zuordnung zu einem der Kalenderjahre erschwert wird.


Depotüberträge an Drittinstitute (die ordnungsgemäß ausgefüllt und vollständig sind) werden im Jahr 2025 noch ausgeführt, wenn diese bis 12. Dezember 2025 eingegangen sind. Für später eingehende Überträge kann eine vollumfängliche Abwicklung im Jahr 2025 nicht garantiert werden.


Interne Depotüberträge (die ordnungsgemäß ausgefüllt und vollständig sind) werden im Jahr 2025 noch ausgeführt, wenn diese bis 17. Dezember 2025 bei der FNZ Bank eingegangen sind.

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt