FNZ Bank – Zustimmungspflichtige Änderung des Preis- und Leistungsverzeichnisses ab 01.07.2025
In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten - wie in vielen anderen Bereichen - durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl auch die FNZ Bank in diesem veränderten Umfeld versucht, die Preise so konstant wie möglich zu halten, ist die Bank nun gezwungen, die Gebühren/Margen im Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) anzupassen. Die FNZ Bank bittet hierfür um Ihr Verständnis.
Um die Konditionenänderung wirksam umzusetzen, müssen Sie aktiv Ihre Zustimmung erteilen. Die FNZ Bank wird die Anschreiben ab 07.04.2025 bis voraussichtlich 30.04.2025 versenden bzw. in den Online-Postkorb einstellen.
Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch. Für Kunden mit Onlinepostkorb wird das Anschreiben ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt.
Für Kunden mit Onlinepostkorb wird diese Information ausschließlich in den Onlinepostkorb eingestellt. Stimmen Sie bequem im Banking Portal zu.
Kunden ohne Onlinepostkorb erhalten das Anschreiben postalisch:
QR-Code
Schriftlich mit dem Zustimmungsformular
Wer muss bei Gemeinschaftsdepots/-konten, Minderjährigendepots/-konten und Firmendepots/-konten zustimmen?
Bei Konten mit Einzelverfügungsberechtigung genügt die Zustimmung einer der Inhaber bzw. eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer vertretungsberechtigten Person. Bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung ist die Zustimmung aller erforderlich.
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