Fondsdepot Bank - Änderungskündigung von Fremdwährungskonten

Fondsdepot BankLiebe Kunden und Interessenten der Fondsdepot Bank,

aufgrund einer gesetzlichen Änderung zur Abgeltungsteuer (BMF-Schreiben vom 19.05.2022) im Zusammenhang mit Währungsgewinnen ergibt sich eine Änderung bei Geldkonten mit fremder Währung:

Ab dem 01.01.2024 werden Guthaben auf Fremdwährungskonten nicht mehr verzinst. Hierfür benötigt die Fondsdepot Bank Ihre aktive Zustimmung.
 

Warum werden Fremdwährungskonten nicht mehr verzinst?

Die genannte Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG) sieht vor, dass bei Fremdwährungskonten mit Guthabenverzinsung, die nicht ausschließlich dem Zahlungsverkehr dienen, die Steuer auf die Währungsgewinne ab dem 01.01.2024 durch die Bank ermittelt und abgeführt werden muss. Bisher erfolgte die Ermittlung und Besteuerung durch den Kontoinhaber in seiner Steuererklärung. Dies wurde jetzt auf die Bank verlagert. Dabei gilt jede Buchung (Einzahlung, Zinszahlung, Auszahlung) als Anschaffung/Veräußerung - unabhängig davon, ob ein tatsächlicher Währungswechsel stattfindet.

Mit heutigem Stand gibt es keine technische Lösung für die Berechnung der anzufallenden Steuer. Es handelt sich um eine tiefgreifende Logikanpassung im Kontoführungssystem, welche für die Fondsdepot Bank in der Umsetzung sowie den Tests sehr aufwändig wäre.
 

Fondsdepot Bank bietet Fremdwährungskonten weiterhin an

Derzeit unterhalten die Kunden der Fondsdepot Bank insgesamt ca. 1.200 Fremdwährungskonten in den Währungen Britische Pfund (GBP), US-Dollar (USD) und Schweizer Franken (CHF). Davon weisen nur ca. 500 Konten einen Bestand auf - diese mit geringem Einlagevolumen. Aufgrund der Unverhältnismäßigkeit zwischen der Anzahl der bestehenden Fremdwährungskonten und den sehr hohen Investitionskosten zur technischen Sicherstellung der neuen Regelung hat sich die Fondsdepot Bank dazu entschieden, Fremdwährungskonten ab dem 01.01.2024 nicht mehr zu verzinsen.

Somit stellt die Fondsdepot Bank sicher, dass Fremdwährungskonten im Sinne der Kunden weiterhin angeboten werden.
 

Anpassung der AGB

Diese Lösung erfordert eine Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mittels Änderungskündigung hin zur Nullverzinsung aller Fremdwährungskonten zum 01.01.2024. Bitte stimmen Sie dieser Änderung aktiv zu.
 

Was bedeutet das konkret?

  1. Die betroffenen Kunden mit Fremdwährungskonto werden bis 30.10.2023 mit einem Schreiben aufgefordert, die neuen AGB bis zum 31.12.2023 anzunehmen.
  2. Bei fristgerechter Annahme können die Konten, abgesehen von einer Nullverzinsung, wie gewohnt weitergeführt werden.
  3. Bei Nichtannahme des Angebotes bis zum 31.12.2023 greift die Änderungskündigung zum 01.01.2024. Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Zustimmung nicht möglich ist und die einhergehende Kündigung damit unwiderruflich greift.

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