Fondsdepot Bank - Zustimmungspflichtige Anpassung der Preise und Vertragsbedingungen gültig ab 09.10.2025

Fondsdepot Bank

Ab 28. Juli 2025 informiert die Fondsdepot Bank ihre Kunden über die folgenden Änderungen:

  • Anpassung der Preise und Vertragsbedingungen zum 01.01.2026 (Depot)
  • Änderungen zum europäischen Zahlungsverkehr und die damit verbundenen angepassten Bedingungen für den Überweisungsverkehr zum 09. Oktober 2025 (Geldkonto)

Depotkunden müssen bis zum 08. Oktober 2025 aktiv zustimmen. Die Anschreiben zu den Geldkonten sind nicht zustimmungspflichtig.
 

Was ändert sich?

Änderung der Depotführungsentgelte (ab 01.01.2026)

 

Bis 31.12.2025

Ab 01.01.2026

Über FondsSuperMarkt1

Fondsdepot

69 €

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Fondsdepot Online

39 €

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1 Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt 

  1. FondsSuperMarkt übernimmt Ihre Depotführungsgebühr, wenn Sie dauerhaft einen Depotwert von 1.500 € in aktiv gemanagten Fonds halten.
  2. Zusätzlich erhalten Sie dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskäufen, Sparplänen und VL-Verträgen.
  3. Die Vergünstigungen von FondsSuperMarkt bleiben unverändert.
  4. Um die Sonderkonditionen fürs Depot zu erhalten, muss FondsSuperMarkt als Vermittler im Fondsdepot Bank-Depot hinterlegt sein.

Um von den FondsSuperMarkt-Vorteilen zu profitieren, eröffnen Sie Ihr Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie mit Ihrem bestehenden Fondsdepot Bank-Depot den Vermittler!

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Anpassung der Marge für Devisenkonvertierung (ab 01.01.2026)

Bei Transaktionen in Fremdwährungen berechnet die Fondsdepot Bank eine Marge von max. 0,6% des Devisenkurses für die Umrechnung. Bisher lag die Marge bei max. 0,5%.
 

Änderung beim Überweisungsverkehr mit dem Geldkonto (ab 09.10.2025)

Weitere Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis betreffen die ab dem 09. Oktober 2025 geltenden Änderungen in den Regelungen zum europäischen Zahlungsrecht (SEPA-Echtzeitüberweisung / Instant Payment).
 

Künftig entfallende Produkte

Die Eröffnung einiger Depotvarianten wie z.B. das Fondsdepot Online Plus oder die Eröffnung eines einzelnen Geldkontos ohne Depot werden künftig nicht mehr angeboten.
 

So stimmen Sie zu

Für Depotinhaber ist die Zustimmung bis zum 08.10.2025 erforderlich. Sie können Ihre Zustimmung online, telefonisch oder per Zustimmungsformular übermitteln. 

Wenn Sie mehrere Depots führen und die Aufforderung zur Zustimmung mehrfach erhalten haben, stimmen Sie für jedes Depot bitte separat zu. Zur Zustimmung berechtigt sind auch gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte.

Mehr erfahren


Häufige Fragen & Antworten zu den Preisänderungen

Ändern sich auch die Sonderkonditionen, die ich über FondsSuperMarkt bei der Fondsdepot Bank erhalte?
Nein! Wenn Sie Ihr Fondsdepot Bank-Depot mit FondsSuperMarkt als Vermittler führen, bleiben Ihre Sondervorteile unverändert:

  1. Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf, Sparplan und VL-Anlage
  2. FondsSuperMarkt zahlt Ihre Depotgebühren ab einem Depotvolumen von nur 1.500 €

Noch keine Sonderkonditionen im Depot? Wechseln Sie einfach und kostenlos den Vermittler!

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Warum werden die Depotentgelte und die Marge für die Devisenkonvertierung erhöht?
In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten, wie in vielen anderen Bereichen, durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl die Fondsdepot Bank auch in diesem geänderten Umfeld versucht, ihre Preise für Sie so konstant wie möglich zu halten, ist die Bank nun gezwungen, die Entgelte / Margen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ab dem 01.01.2026 anzupassen. Nur so kann die Fondsdepot Bank Ihnen auch weiterhin erstklassigen, persönlichen Service bieten.

Wo kann ich sehen, was sich im Preis- und Leistungsverzeichnis sowie in den Vertragsbedingungen an Änderungen ergibt?
Eine Übersicht zu den Änderungen finden Sie in der Synopse (PDF).

Ab wann gelten die neuen Vertragsbedingungen und Preise?
Die neuen Vertragsbedingungen gelten ab dem 09. Oktober 2025; die neuen Preise gelten ab dem 01. Januar 2026.
 

Häufige Fragen & Antworten zu den SEPA-Echtzeitüberweisungen

Was bedeutet SEPA-Echtzeitüberweisung?
Die SEPA-Echtzeitüberweisung ist gemäß gesetzlicher Definition eine Überweisung in Euro innerhalb des Europäischen Währungsraums, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt wird. Das bedeutet, ein im Banking Portal erteilter Überweisungsauftrag kann an jedem Kalendertag rund um die Uhr beauftragt werden und wird sofort ausgeführt. Die Ausführungsfrist beträgt hierbei maximal 10 Sekunden. Die SEPA-Echtzeitüberweisung wird auch Instant Payment genannt.

Kann eine SEPA-Echtzeitüberweisung auch auf eine andere Weise beauftragt werden?
Ja, dies ist möglich. Sie können eine SEPA-Echtzeitüberweisung auf gleiche Weise beauftragen, wie Sie
bisher schon SEPA-Überweisungen beauftragt haben. Zu beachten ist, dass bei beleghaften Aufträgen die Ausführungsfrist von 10 Sekunden erst mit dem Zeitpunkt beginnt, zu dem die Bank den Auftrag in ihrem internen System erfasst hat. Die Erfassung erfolgt so bald wie möglich, nachdem der Auftrag bei der Bank erteilt worden ist.

Welche Entgelte fallen für Sie an?
Bei der Beauftragung einer SEPA-Echtzeitüberweisung anstelle einer SEPA-Überweisung entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Kann ein Limit hinterlegt werden?
Zur Sicherheit und dem Schutz der Fondsdepot Bank-Kunden sind folgende anfängliche Limite (Höchstbeträge) im Banking Portal erteilte Überweisungen hinterlegt:

  • Transaktionslimit: € 5.000
    Limitiert die Höhe eines jeden online erteilten Überweisungsauftrags
  • Tageslimit: € 10.000
    Limit für alle am Tag online erteilten Überweisungsaufträge

Die voreingestellten Limite wirken nur für im Banking Portal erteilte Überweisungen. Sie können diese Limite jederzeit individuell im Banking Portal ändern. Die Änderungen werden sofort wirksam und mit einer Meldung bestätigt.

Individuell von Ihnen hinterlegte Limite wirken wie folgt:

  • für im Banking Portal erteilte SEPA-Überweisungen und/oder SEPA-Echtzeitüberweisungen
  • für sämtliche SEPA-Echtzeitüberweisungsaufträge, unabhängig, auf welche Weise diese beauftragt werden (Banking Portal, beleghafter Auftrag usw.)

Was bedeutet die Empfängerprüfung bei SEPA-Überweisungen?
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Banken ab dem 09. Oktober 2025 vor Ausführung einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Echtzeitüberweisung eine Empfängerüberprüfung durchführen. Diese wird anhand der von Ihnen bei der Erfassung des Auftrags angegebenen Daten durchgeführt. Im Rahmen der Empfängerüberprüfung prüft der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmt. Das Ergebnis der Empfängerüberprüfung wird Ihnen angezeigt. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Überweisungsauftrag autorisieren. Auch wenn der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zahlungsempfängers nahezu oder nicht übereinstimmt, können Sie den Auftrag autorisieren. Dies kann dazu führen, dass das Geld auf ein Zahlungskonto überwiesen wird, dessen Inhaber nicht der von Ihnen namentlich angegebene Zahlungsempfänger ist.

Reichen Sie Überweisungsaufträge beleghaft per Post oder Briefeinwurf ein, findet keine Empfängerüberprüfung statt. Bei einem beleghaften Auftrag unterbleibt die Empfängerüberprüfung, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags nicht anwesend ist.

Sichern Sie sich Sonderkonditionen bei der Fondsdepot Bank!

  1. Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf
  2. FondsSuperMarkt zahlt Ihre Depotgebühren ab einem Depotvolumen von nur 1.500 €
  3. 0 € Transaktionskosten bei aktiv gemanagten Fonds
  4. Teilnahme an der Prämienaktion: Sichern Sie sich bis zu 4.000 € für Ihren Vermittlerwechsel, Depotübertrag oder Fondskauf

Eröffnen Sie Ihr Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie den Vermittler, wenn Sie bereits ein Depot bei der Fondsdepot Bank haben!

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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt