Keine Vorabpauschale für 2021

Die Deutsche Bundesbank hat zum ersten Mal einen negativen Basiszins für die Berechnung der Vorabpauschale veröffentlicht: Für 2021 gilt ein Basiszinssatz von minus 0,45%. Das bedeutet, dass jeder pauschal errechnete Ertrag, der für die Berechnung der abzuführenden Vorabpauschale zu Grunde gelegt wird (= Basisertrag), negativ sein wird. Für das Jahr 2021 erhebt der Fiskus demnach keine Vorabpauschale.

Erklärvideo des deutschen Fondsverbands (BVI)

Was bedeutet das konkret für Sie?

Im Januar 2021 wird die Vorabpauschale zwar noch einmal abgeführt, weil sich diese Buchung auf das vergangene Jahr bezieht. Im Januar 2022 macht sich dieser Steuervorteil jedoch bemerkbar: Sie werden keine Abbuchung der Vorabpauschale feststellen.
Wichtig zu bedenken ist aber, dass tatsächlich thesaurierte Erträge zu versteuern sind, sobald Sie Ihre Fondsanteile verkaufen und Ihren Gewinn realisieren.

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