Vor allem MorgenFund-Kunden mit FondsSuperMarkt als Vermittler profitieren häufig von Kapitalerträgen, weil sie ihr Depot bei MorgenFund mit Sonderkonditionen führen und die Kosten ihrer Fondsanlage dadurch deutlich reduzieren. Weniger Kosten bedeuten mehr Rendite!
Mit einem Freistellungsauftrag (FSA) weisen Sie Ihre depotführende Stelle (MorgenFund) an, bis zu welcher Höhe sie Ihre Fondserträge vom Steuerabzug freistellen darf. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen.
FondsSuperMarkt zeigt Ihnen nachfolgend, wie Sie Ihren Freistellungsauftrag für Ihr Depot bei MorgenFund erteilen, ändern oder löschen!
Formular für den Freistellungsauftrag bei MorgenFund
Das Formular zur Erteilung, Änderung und Befristung des Freistellungsauftrags heißt "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegatten-/ lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung":
Füllen Sie das Formular vollständig aus. Der amtlich vorgeschriebene Text im Freistellungsauftrag darf nur an den dafür vorgesehenen Stellen durch Streichen oder Ankreuzen geändert werden. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebe Freistellungsformular an MorgenFund bzw. FondsSuperMarkt.
FondsSuperMarkt-Tipp
Senden Sie den Freistellungsauftrag zusammen mit einem Auftrag zum Vermittlerwechsel oder Ihren Depoteröffnungsunterlagen an FondsSuperMarkt.
- Die Sonderkonditionen von FondsSuperMarkt werden in Ihrem Depot hinterlegt
- Sie kaufen Fonds bei MorgenFund künftig mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
- FondsSuperMarkt übernimmt Ihre jährlichen Depotgebühren ab einem Depotwert von 20.000 €
- FondsSuperMarkt kümmert sich um die wunschgemäße Bearbeitung Ihres Freistellungsauftrags
Freistellungsauftrag bei MorgenFund online einsehen
Ob und in welcher Höhe Sie einen Freistellungsauftrag bei MorgenFund erteilt haben, können Sie ganz einfach im Online-Zugang unter "Steuerdaten" einsehen.
Höchstbeträge für den Freistellungsauftrag
Alleinstehende Personen / Ledige | 1.000 € |
Zusammenveranlagte Lebenspartner / Ehegatten | 2.000 € |
Bei der Erteilung Ihrer Freistellungsaufträge sind Sie dafür verantwortlich, dass all Ihre Freistellungsaufträge zusammen den für Sie geltenden Höchstbetrag (Sparer-Pauschbetrag) von insgesamt 1.000 € bzw. 2.000 € nicht übersteigt. Sie versichern außerdem, dass Sie mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen insgesamt nicht mehr Kapitalerträge als 1.000 € bzw. 2.000 € im Kalenderjahr freistellen lassen.
Freistellungsauftrag für sämtliche private Konten und Depots
Der Freistellungsauftrag kann nur für sämtliche Depots oder Konten bei einem Kreditinstitut oder einem anderen Auftragnehmer gestellt werden. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrags auf einzelne Depots ist nicht möglich.
Ein Freistellungsauftrag kann nicht für betriebliche Einnahmen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erteilt werden.
Freistellungsauftrag für Ehegatten/Lebenspartner erteilen
Ehegatten/Lebenspartner, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen. Sie können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen.
- Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehegatten/ Lebenspartner
Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag muss die persönlichen Daten beider Ehegatten/Lebenspartner enthalten (Steueridentifikationsnummer, Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift) und von beiden unterschrieben sein. Gemeinschaftsdepots von Ehegatten/Lebenspartnern können nur mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag vom Steuerabzug freigestellt werden. Der gemeinsame Freistellungsauftrag umfasst zusätzlich alle Einzeldepots der Ehegatten/Lebenspartner. Ein gemeinsam erteilter Freistellungsauftrag ist nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Mit der Erteilung eines Einzel-Freistellungsauftrages werden bestehende Verbund-Freistellungsaufträge von Ehegatten/Lebenspartnern von der MorgenFund GmbH automatisch gelöscht. Einen neuen Freistellungsauftrag können Sie gerne für Folgejahre einreichen.
- Einzel-Freistellungsaufträge für Ehegatten/Lebenspartner
Ein Einzel-Freistellungsauftrag gilt nur für die Einzeldepots des jeweiligen Ehegatten/Lebenspartners. Eine ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung findet bei Einzel-Freistellungsaufträgen nicht statt.
- Antrag auf ehegatten- bzw. lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung
Mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag findet in allen Einzel- und Gemeinschaftsdepots der Ehegatten/Lebenspartner eine automatische Verlustverrechnung statt. Damit sparen sich gemeinsam veranlagte Eheleute/Lebenspartner den Verlustausgleich über die Steuerveranlagung. Auch wenn Sie Ihren Sparerfreibetrag schon für andere Kapitalanlagen bei anderen Banken ausgeschöpft haben, können Sie an der ehegatten-/lebenspartnerübergreifenden Verlustverrechnung teilnehmen. Dazu stellen Sie einfach einen sogenannten Null-Freistellungsauftrag. Kreuzen Sie in diesem Fall bitte im Freistellungsauftrag das entsprechende Auswahlfeld über 0 € an.
Die ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung findet einmal an jedem Kalenderjahresende statt. Voraussetzung für die ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung ist die steuerliche Zusammenveranlagung der Ehegatten/Lebenspartner.
Freistellungsauftrag für minderjährige Depotinhaber erteilen
Der Freistellungsauftrag ist auf den Namen des Minderjährigen zu erteilen und mit dessen persönlichen Daten vollständig auszufüllen. Die Steueridentifikationsnummer des minderjährigen Depotinhabers ist einzutragen. Das Formular muss von beiden gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden, andernfalls bitten wir Sie, einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht beizulegen (z. B. Sorgerechtsbescheinigung).
Personenübereinstimmung
Antragsteller müssen mit Depotinhabern identisch sein.
Steueridentifikationsnummer
Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist 11-stellig und enthält keine Sonderzeichen oder Buchstaben. Die Identifikationsnummer wurde Ihnen in einem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern übermittelt und ist nicht identisch mit der Steuernummer.
Übrigens: MorgenFund ist verpflichtet, die im Auftrag enthaltenen Daten und freigestellten Beträge mit Hilfe der Steuer-ID ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Daher ist die Angabe der Steuer-ID eine Pflichtangabe im Freistellungsauftrag.
Änderung und Befristung/Widerruf des Freistellungsauftrages
Ein bereits erteilter Freistellungsauftrag kann durch Erteilung eines neuen Auftrags geändert werden.
Der Freistellungsauftrag kann bis zur Höhe des im laufenden Kalenderjahr bereits ausgeschöpften Betrages herabgesetzt werden. Freistellungsaufträge können nur mit Wirkung zum Kalenderjahresende widerrufen oder befristet werden. Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht genutzt wurde, kann er auch zum 1. Januar des laufenden Jahres widerrufen werden.
Der Freistellungsauftrag erlischt grundsätzlich bei Tod des Auftraggebers. Dies gilt auch für den Fall der Beendigung der Geschäftsbeziehung.
Rechtzeitiger Auftrag
Beachten Sie bitte auch, dass der Freistellungsauftrag spätestens eine Woche vor dem Jahresende bzw. vor dem Ausschüttungstermin bei MorgenFund vorliegen sollte, damit der Auftrag rechtzeitig berücksichtigt werden kann.
Fondserträge bei MorgenFund erhöhen
Sie können für eine höhere Rendite sorgen, indem Sie Ihre Kosten reduzieren! Wenn Sie FondsSuperMarkt als Vermittler in Ihrem MorgenFund-Depot eintragen lassen, genießen Sie ab sofort dauerhafte Vorteile:
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Eröffnen Sie jetzt Ihr persönliches MorgenFund-Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie kostenlos den Vermittler, wenn Sie bereits ein Depot haben!
Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.
Ihr Team von FondsSuperMarkt