MorgenFund - Freistellungsauftrag erteilen/ändern/löschen

Freistellungsauftrag im MorgenFund Depot ändern, löschen oder erteilen

Mit einem Freistellungsauftrag (FSA) weisen Sie Ihre depotführende Stelle (MorgenFund) an, bis zu welcher Höhe sie Ihre Fondserträge vom Steuerabzug freistellen darf. Die Summe Ihrer erteilten Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 €) nicht übersteigen.
 

Formular für den Freistellungsauftrag bei MorgenFund

  1. Freistellungsauftrag MorgenFund (PDF)

Den Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder befristen Sie bei MorgenFund immer per Formular.
 

Freistellungsauftrag einreichen und gleichzeitig Sonderkonditionen sichern

Wer sein MorgenFund-Depot mit FondsSuperMarkt als Vermittler führt, profitiert schneller von Kapitalerträgen, denn die Sonderkonditionen von FondsSuperMarkt reduzieren die Kosten der Fondsanlage deutlich:

  1. Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
  2. 0 € Depotgebühr ab 20.000 € Depotwert

Sonderkonditionen


So funktioniert's:

Bestehendes MorgenFund-Depot
Freistellungsauftrag und Auftrag zum Vermittlerwechsel per Mail/Post an FondsSuperMarkt senden

Vermittlerwechsel

Noch kein MorgenFund-Depot
Freistellungsauftrag mit Depoteröffnungsantrag im Original per Post an FondsSuperMarkt senden

Depoteröffnung


Freistellungsauftrag online einsehen

Ob und in welcher Höhe Sie einen Freistellungsauftrag bei MorgenFund erteilt haben, können Sie ganz einfach im Online-Zugang unter "Steuerdaten" einsehen. Ist kein Freistellungsauftrag erteilt, erscheint das dafür vorgesehene Feld nicht.
 

Höchstbeträge für den Freistellungsauftrag

Alleinstehende Personen / Ledige1.000 €
Zusammenveranlagte Lebenspartner / Ehegatten2.000 €

Bei der Erteilung Ihrer Freistellungsaufträge sind Sie dafür verantwortlich, dass alle Ihre Freistellungsaufträge zusammen den für Sie geltenden Höchstbetrag (Sparer-Pauschbetrag) von insgesamt 1.000 € bzw. 2.000 € nicht übersteigen.
 

Freistellungsauftrag für Ehegatten/Lebenspartner

Ehegatten/Lebenspartner, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen. Sie können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen.

  • Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehegatten/ Lebenspartner
    Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag muss die persönlichen Daten beider Ehegatten/Lebenspartner enthalten (Steueridentifikationsnummer, Name, abweichender Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift) und von beiden unterschrieben sein. Gemeinschaftsdepots von Ehegatten/Lebenspartnern können nur mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag vom Steuerabzug freigestellt werden. Der gemeinsame Freistellungsauftrag umfasst zusätzlich alle Einzeldepots der Ehegatten/Lebenspartner. Ein gemeinsam erteilter Freistellungsauftrag ist nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Mit der Erteilung eines Einzel-Freistellungsauftrages werden bestehende Verbund-Freistellungsaufträge von Ehegatten/Lebenspartnern von der MorgenFund GmbH automatisch gelöscht. Einen neuen Freistellungsauftrag können Sie gerne für Folgejahre einreichen.
     
  • Einzel-Freistellungsaufträge für Ehegatten/Lebenspartner
    Ein Einzel-Freistellungsauftrag gilt nur für die Einzeldepots des jeweiligen Ehegatten/Lebenspartners. Eine ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung findet bei Einzel-Freistellungsaufträgen nicht statt.
     
  • Antrag auf ehegatten- bzw. lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung
    Mit einem gemeinsamen Freistellungsauftrag findet in allen Einzel- und Gemeinschaftsdepots der Ehegatten/Lebenspartner eine automatische Verlustverrechnung statt. Damit sparen sich gemeinsam veranlagte Eheleute/Lebenspartner den Verlustausgleich über die Steuerveranlagung. Auch wenn Sie Ihren Sparerfreibetrag schon für andere Kapitalanlagen bei anderen Banken ausgeschöpft haben, können Sie an der ehegatten-/lebenspartnerübergreifenden Verlustverrechnung teilnehmen. Dazu stellen Sie einfach einen sogenannten Null-Freistellungsauftrag. Kreuzen Sie in diesem Fall bitte im Freistellungsauftrag das entsprechende Auswahlfeld über 0 € an.
    Die ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung findet einmal an jedem Kalenderjahresende statt. Voraussetzung für die ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung ist die steuerliche Zusammenveranlagung der Ehegatten/Lebenspartner.
     

Freistellungsauftrag für minderjährige Depotinhaber

Der Freistellungsauftrag ist auf den Namen des Minderjährigen zu erteilen und mit dessen persönlichen Daten vollständig auszufüllen. Die Steueridentifikationsnummer des minderjährigen Depotinhabers ist einzutragen. Das Formular muss von beiden gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden, andernfalls bitten wir Sie, einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht beizulegen (z. B. Sorgerechtsbescheinigung).
 

Änderung und Befristung/Widerruf des Freistellungsauftrages

Ein bereits erteilter Freistellungsauftrag kann durch Erteilung eines neuen Auftrags geändert werden.

Der Freistellungsauftrag kann bis zur Höhe des im laufenden Kalenderjahr bereits ausgeschöpften Betrages herabgesetzt werden. Freistellungsaufträge können nur mit Wirkung zum Kalenderjahresende widerrufen oder befristet werden. Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht genutzt wurde, kann er auch zum 1. Januar des laufenden Jahres widerrufen werden.

Der Freistellungsauftrag erlischt grundsätzlich bei Tod des Auftraggebers. Dies gilt auch für den Fall der Beendigung der Geschäftsbeziehung.
 

Freistellungsauftrag für sämtliche private Konten und Depots

Der Freistellungsauftrag kann nur für sämtliche Depots oder Konten bei einem Kreditinstitut gestellt werden. Eine Beschränkung des Freistellungsauftrags auf einzelne Depots ist nicht möglich.

Ein Freistellungsauftrag kann nicht für betriebliche Einnahmen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erteilt werden.
 

Steueridentifikationsnummer

Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist 11-stellig und enthält keine Sonderzeichen oder Buchstaben. Die Identifikationsnummer wurde Ihnen in einem Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern übermittelt und ist nicht identisch mit der Steuernummer.

Mehr erfahren

Übrigens: MorgenFund ist verpflichtet, die im Auftrag enthaltenen Daten und freigestellten Beträge mit Hilfe der Steuer-ID ans Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Daher ist die Angabe der Steuer-ID eine Pflichtangabe im Freistellungsauftrag.
 

Freistellungsauftrag kurz vor Jahresende

Beachten Sie bitte auch, dass der Freistellungsauftrag spätestens eine Woche vor dem Jahresende bzw. vor dem Ausschüttungstermin bei MorgenFund vorliegen sollte, damit der Auftrag rechtzeitig berücksichtigt werden kann.
 

Sonderkonditionen bei MorgenFund sichern und Fondserträge erhöhen

Sorgen Sie für eine höhere Rendite, indem Sie Ihre Kosten reduzieren! Wenn Sie FondsSuperMarkt als Vermittler in Ihrem MorgenFund-Depot eintragen lassen, genießen Sie ab sofort dauerhafte Vorteile:

  1. 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag bei Fondskauf
  2. FondsSuperMarkt übernimmt Ihre Depotgebühr ab einem Depotwert von 20.000 €

Eröffnen Sie jetzt Ihr persönliches MorgenFund-Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie kostenlos den Vermittler, wenn Sie bereits ein Depot haben!

Mehr erfahren

Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt