Die Steuer-ID besteht in Deutschland aus elf Ziffern. Im Gegensatz zur Steuernummer erhält eine Person die Steuer-ID bereits ab der Geburt. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugeteilt. Auf dem Depoteröffnungsantrag sind die Steuer-ID's aller Depotinhaber (und gesetzlichen Vertreter) anzugeben, damit das Depot mit Sonderkonditionen eröffnet werden kann:
Die in Deutschland vergebene Steuer-ID finden Sie auf folgenden Wegen:
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnsitzes ein und finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt und dessen Kontaktdaten:
Die Steuer-ID stellt eine Modernisierung des Steuersystems dar. Sie erleichtert den Datenaustausch zwischen den Finanzämtern und den Depotbanken oder anderen Instituten und ermöglicht die zweifelsfreie Zuordnung von steuerlichen Daten - übrigens auch über unsere Landesgrenzen hinaus. Im internationalen Raum wird die Steuer-ID auch vergeben und heißt Tax Identification Number (TIN).
Wir empfehlen Ihnen, die Steuer-ID bei allen steuerlichen Belangen anzugeben, um die Prozesse zu vereinfachen und auf eine zügige und fehlerfreie Bearbeitung Ihrer steuerlichen Anliegen zu ermöglichen.
In Deutschland besteht eine Gesetzgebung zur Kontenwahrheit, welche der Bekämpfung von Steuerumgehungen dient. So ist jede Bank, die ein Konto oder Depot führt, dazu verpflichtet, sich Informationen über den Konto-/Depotinhaber zu verschaffen. Die Depoteröffnung ist deshalb meist nur mit Ihrer Steuer-ID möglich. Wird die Steuer-ID nicht angegeben, wird diese über ein maschinelles Anfrageverfahren der Bank beim Bundeszentralamt für Steuern eingeholt.
FondsSuperMarkt-Tipp: Erteilen Sie unter Angabe Ihrer Steuer-ID einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Depotbank! Somit kann die Depotbank Ihren Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag i.H.v. 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € bei Ehepaaren) bei der Versteuerung von Fondserträgen berücksichtigen und Sie zahlen keine Steuern unnötig voraus. Das Formular der jeweiligen Depotbank finden Sie in unserem Formularcenter.
Sind Sie (zusätzlich) in anderen Ländern als Deutschland steuerpflichtig, so haben Sie eine sog. TIN (Tax Identification Number) zugeteilt bekommen. Geben Sie alle Steuer-ID's/TIN's in Ihrer Depoteröffnung an!
Es gibt Besonderheiten bei der Antragstellung, wenn Sie im Ausland steuerlich ansässig sind:
| Steuer-ID | Steuernummer |
Vergabe | ||
bei Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern | spätestens bei Abgabe der ersten Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt | |
Format | bundesweit 11-stellig z.B. 12 345 678 912 | 10-11 Ziffern, getrennt durch "/", z.B. 123/456/7890 |
Nutzung | Übermittlung steuerlicher Daten zwischen Ämtern und Instituten | |
Aktenzeichen der Finanzämter für interne Organisationszwecke | ||
Änderung | lebenslang gültig | ändert sich z.B. bei Umzug oder Wechsel der Zuständigkeit (z.B. Wechsel der Einkunftsart) |