MorgenFund - Zustimmungspflichtige Änderung des Preis- und Leistungsverzeichnisses ab Mai 2025
MorgenFund führt zum 01.05.2025 ein neues Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV) ein. Das neue PLV wird einfacher, transparenter und günstiger. Was sich ändert und was Neu- und Bestandskunden beachten müssen, lesen Sie im Folgenden.
Was ändert sich?
1. Depotführungsgebühr
Im Vergleich zum aktuell gültigen PLV ergibt sich beim Depotführungsentgelt eine Ersparnis von 45% für das online geführte MorgenFund Depot!
Neben der Senkung der Depotführungsentgelte wurde die Anzahl der Depotvarianten reduziert. Die Depotmodelle MorgenFund Twenty5 (Depot für junge Leute) und Basis (eine Fondsposition) entfallen. Es verbleiben nur noch das MorgenFund Kids Depot und das MorgenFund Online Depot. Beide Varianten werden um das bereits bekannte VL-Vertragsentgelt pro VL-Vertrag ergänzt. Für Bestandskunden, die ihr Depot weiterhin offline führen möchten, fällt eine Offline-Pauschale in Höhe von 20 € p.a. an (vorher: 24 €)
Wir haben die neuen Depotentgelte und unsere Sonderkonditionen für Sie zusammengefasst:
Tipp: Führen Sie rechtzeitig vor dem Depotgebühreneinzug im Dezember einen Vermittlerwechsel zu FondsSuperMarkt durch, damit Sie schon in diesem Jahr von der Entgeltübernahme durch FondsSuperMarkt profitieren!
2 Das VL-Vertragsentgelt ist gleich geblieben. Wenn ausschließlich ein VL-Vertrag im MorgenFund Depot Online verwahrt wird, entfällt das Depotführungsentgelt vollständig und der Kunde zahlt 12 €. Wenn ausschließlich ein VL-Vertrag im MorgenFund Depot Offline verwahrt wird, fällt zusätzlich zum VL-Vertragsentgelt die Offline-Pauschale in Höhe von 20 € an. Der Kunde zahlt 32 €.
2. Verwaltungsentgelt für ETFs und Fonds ohne laufende Vertriebsprovision
Im aktuell gültigen PLV waren Transaktionsgebühren in Höhe von 0,2 % des Transaktionsvolumens bei Einmalkäufen und 1,5 % des Transaktionsvolumens bei Sparplänen vorgesehen. Um mehr Transparenz für Sie zu schaffen, wurde diese Gebühr durch ein Verwaltungsentgelt für ETFs und Fonds-Anteilsklassen ohne laufende Vertriebsprovision ersetzt:
0,1% p.a. auf den Durchschnitt des monatlich festgestellten Bestandes, max. 150 € p.a.
MorgenFund stellt eine Liste der Fonds (PDF) bereit, bei denen ein Verwaltungsentgelt anfällt.
Beispiel:
ETF-Kauf 10.000 € am 01.01.
ETF-Verkauf am 31.12.
Nach dem alten PLV würde der Kauf und Verkauf eines ETFs insgesamt 40 € Gebühren kosten (je 20 €). Gemäß neuem PLV fällt ein Verwaltungsentgelt in Höhe von 0,1 % des durchschnittlichen Depotbestands an und die Kosten reduzieren sich auf 10 € p.a..
Neue Depoteröffnungsanträge stehen ab 19.05.2025 in unserem Formularcenter zur Verfügung. Die Einführung des neuen PLV erfolgt für alle Neukunden, die ihr Depot mit den neuen Depoteröffnungsanträgen eröffnen.
Für die alten Depoteröffnungsanträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2025. Beachten Sie, dass Sie bei Verwendung der alten Depoteröffnungsanträge im Laufe des Jahres dem neuen PLV zustimmen müssen.
Alle weiteren Formulare können Sie unverändert weiter nutzen.
Alle Bestandskunden werden ab Juni in Tranchen über das neue PLV informiert und um Zustimmung gebeten. Am einfachsten stimmen Sie dann online in der MorgenFund App oder im Online-Banking zu. Alternativ ist die Zustimmung auch per Formular (PDF) möglich.
Tipp: Stimmen Sie rechtzeitig vor dem Depotgebühreneinzug im Dezember zu, damit Sie schon in diesem Jahr von den neuen, günstigen Depotführungsentgelten profitieren! Wir erklären Ihnen in unserem Artikel, wie Sie zustimmen.
Lohnt sich die Zustimmung zum neuen PLV?
Zur Transparenz gehört auch der Hinweis, dass es Kunden gibt, die bislang ein niedrigeres Depotführungsentgelt zahlen. Häufig handelt es sich dabei um ältere Depotmodelle aus DWS-Zeiten, die jedoch mit Einschränkungen geführt werden.
Auch für diese Kunden kann sich ein Wechsel in das neue PLV lohnen, denn die Einschränkungen fallen weg und sie können Gebühren sparen. Lesen Sie unseren Artikel!
Sichern Sie sich Sonderkonditionen bei MorgenFund!