Vollmacht bei der FIL Fondsbank (FFB)

Vollmacht Frankfurter Fondsbank FFBWenn Sie eine Vollmacht für Ihr Depot bei der FIL Fondsbank (FFB) einrichten möchten, finden Sie hier alle wichtigen Informationen!
 

Allgemeines zur Vollmacht bei der FFB

Es dürfen maximal drei Bevollmächtigte (natürliche, volljährige Person) je Depot hinterlegt werden. Eine Vollmacht kann sowohl für das Aktiv- als auch für das Passivdepot erteilt werden.
 

Vollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus

Die Vollmacht gilt zu Lebzeiten des Depotinhabers und über dessen Tod hinaus und berechtigt den Bevollmächtigten, alle Handlungen im Geschäftsverkehr mit der FFB vorzunehmen:

  • Fondskäufe und Einrichtung von Sparplänen
  • Anwendung der von FondsSuperMarkt gewährten Rabatte auf die Ausgabeaufschläge
  • Verfügung über die jeweiligen Fondsanteile (Fondsverkauf) und Kontoguthaben, jedoch ausschließlich zu Gunsten des Referenzkontos (nicht zu eigenen Gunsten)
  • Inanspruchnahme eingeräumter Kredite und vorübergehender Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen

Die Depotvollmacht umfasst nicht:

  • Übertragung von Fondsanteilen aus dem Depot
  • Anlegen / Ändern des Referenzkontos
  • Adressänderung des Depotinhabers
  • Depotauflösung
  • Zulagenschädliche Auflösung von VL-Sparverträgen
  • Aufnahme eines Kredits oder Änderung bestehender Kreditlinien
  • Erteilung von weiteren Vollmachten
  • Einrichtung eines Freistellungsauftrags
  • Beim Gemeinschaftsdepot: Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung der Depotinhaber
  • Verpfändung des Depots
  • Vermittlerwechsel

Der Schriftwechsel wird weiterhin mit dem/den Depotinhaber/n geführt.
Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod, sie bleibt auch für die Erben in Kraft. Im Todesfall gelten die Regelungen für die Vollmacht im Todesfall.
 

Vollmacht für den Todesfall

Die Vollmacht gilt erst nach dem Tod aller Depotinhaber und berechtigt den Bevollmächtigten nach Vorlage der Sterbeurkunde, alle Handlungen im Geschäftsverkehr mit der FFB vorzunehmen:

  • Fondskäufe und Einrichtung von Sparplänen
  • Anwendung der von FondsSuperMarkt gewährten Rabatte auf die Ausgabeaufschläge
  • Verfügung über die jeweiligen Fondsanteile und Kontoguthaben uneingeschränkt (auch zu eigenen Gunsten)
  • Änderung des Referenzkontos
  • Löschung des Depots

Der Schriftwechsel wird mit dem Bevollmächtigten geführt.
 

Widerruf einer Vollmacht

Die Vollmacht kann jederzeit von jedem Depotinhaber oder Bevollmächtigten schriftlich formlos per Post, per Mail oder telefonisch bei der FFB direkt widerrufen werden. Bei mehreren Depotinhabern führt der Widerruf eines Depotinhabers zum Erlöschen der Vollmacht.

Besonderheit beim Todesfall des Depotinhabers: Der Widerruf eines von mehreren Erben bringt die Vollmacht auch für alle Erben zum Erlöschen. Die FFB kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.
 

Vollmacht fürs FFB-Depot erteilen - so geht's!

1. Vollmachtsformular der FFB ausfüllen

Das Formular zur Vollmacht bei FFB muss von allen Depotinhabern sowie dem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Bei Depots von Minderjährigen ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig.

Wichtig: Falls Ihr Depot bei der FFB noch nicht über FondsSuperMarkt vermittelt wird, legen Sie zur Vollmacht auch einen unterschriebenen Auftrag zum Vermittlerwechsel bei. So profitieren Sie mit Ihrem FFB-Depot künftig von günstigeren Konditionen wie z.B. der dauerhaften Depotgebührenübernahme durch FondsSuperMarkt ab einem Depotbestand von 6.000 €!

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2. Identifizieren

Der Bevollmächtigte muss eine bestätigte Kopie des aktuell gültigen Ausweises einreichen. Die Bestätigung kann entweder durch eine Bank, einer Behörde oder durch das PostIdent-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post AG durchgeführt werden.

3. Dokumente versenden

Senden Sie alle Unterlagen im Original an FondsSuperMarkt - gerne auch im Rahmen des PostIdent.
 

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Ihr Team von FondsSuperMarkt