Mit der US-Steuergesetzgebung Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) will die USA verhindern, dass US-steuerpflichtige Personen insbesondere mittels Auslandskonten ihre Steuern optimieren. Seit FATCA in den USA im Jahr 2010 eingeführt wurde, müssen deutsche Banken vor allem umfangreiche Berichtsverpflichtungen (Reporting) erfüllen und das bedeutet wesentlich mehr Aufwand für deutsche Banken, eine Geschäftsbeziehung mit in Deutschland lebenden US-Bürgern zu unterhalten. Viele Banken entschieden sich dazu, keine Konten und Depots mehr für US-Steuerpflichtige zu eröffnen und betroffenen Bestandskunden zu kündigen.
Mit FondsSuperMarkt als Fondsvermittler haben Sie als US-Steuerpflichtiger trotzdem die Möglichkeit, ein Depot zu eröffnen und Ihre Fonds sogar günstiger zu kaufen!
FondsSuperMarkt schlägt Ihnen zwei deutsche Depotbanken vor, die Depots für Personen mit US-amerikanischer Steuerpflicht führen: comdirect und DAB BNP Paribas. Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie keine Melde- und/oder Versandanschrift in den USA haben. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit einem Depot der DAB BNP Paribas Ihre Fonds mit Sonderkonditionen kaufen.
Depot eröffnen
Die Eröffnung ist nur mittels Papierantrag möglich:
Steuerfragebogen beantworten
Reichen Sie das Formular W-9 zusammen mit den Eröffnungsunterlagen ein. Dieses wird von der Bank, gemäß den Vertragsbedingungen der US-Steuerbehörden (IRS), verpflichtend für die Eröffnung benötigt.
Ggf. weitere Dokumente beilegen
Je nachdem, welches Ausweisdokument Sie beim PostIdent-Verfahren (Schritt 4) verwenden, benötigt die DAB BNP Paribas ggf. zusätzlich eine einfache Kopie Ihres US-Passes und/oder einen Nachweis des Meldeorts ("Proof of Residence").
Verwendetes Ausweisdokument
US-Reisepass | Deutscher Reisepass | Deutscher Personalausweis | |
Nachweis Meldeort | ja | ja | nicht nötig |
Kopie vom US-Pass | nicht nötig | ja, bei US-Staatsbürgerschaft | ja, bei US-Staatsbürgerschaft |
Legitimieren
Führen Sie das PostIdent-Verfahren auf einer Postfiliale durch. Den Coupon finden Sie im Eröffnungsantrag (Schritt 1).
Optional: Depotübertrag beauftragen
Füllen Sie den Auftrag zum Depoteinzug aus und legen Sie den Unterlagen das unterschriebene Original bei. Ihre Fonds und Wertpapiere werden automatisch in Ihr neues Depot eingebucht.
Unterlagen versenden
Senden Sie alle Unterlagen im Original an
FondsSuperMarkt, Engelplatz 59-61, 63897 Miltenberg
Eröffnen Sie jetzt über FondsSuperMarkt Ihr flexibles Depot bei DAB BNP Paribas und sichern Sie sich günstigere Konditionen beim Fondssparen!
Den Nachweis zum Meldeort erbringen Sie mit Hilfe eines der folgenden Dokumente (nicht älter als 12 Monate, enthält Name und Anschrift analog der Eröffnungsunterlagen):
Ja, reichen Sie einfach einen Auftrag für einen Depoteinzug ein und die DAB BNP Paribas kümmert sich darum, dass Ihre bestehenden Fonds und Wertpapiere auf Ihr neues Depot übertragen werden.
Trifft mindestens einer der folgenden Punkte auf eine Person zu, gilt diese als "US-Steuerperson" und unterliegt damit einer unbeschränkten Steuerpflicht in den USA:
Sie dürfen keine Meldeanschrift und/oder Versandanschrift in den USA haben. Auch ein Zweitwohnsitz in Amerika verhindert eine Depotführung in Deutschland.
Wohnen Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen vorübergehend in den USA, ist eine Depoteröffnung bei comdirect oder DAB BNP Paribas erst möglich, wenn Sie die USA seit mindestens 3 Jahren wieder verlassen haben.
Ja, auch minderjährige US-Bürger können ein Depot bei DAB BNP Paribas eröffnen und Fonds kaufen. Reichen Sie dazu bitte die im Eröffnungsantrag befindliche Zusatzvereinbarung für Minderjährige ein. Auch die gesetzlichen Vertreter müssen sich mittels PostIdent-Verfahren legitimieren. Der Coupon kann hierfür mehrmals verwendet werden.
Ja, Ihnen steht das gleiche Fondsuniversum für Einmalanlagen & Sparpläne zur Verfügung wie für alle anderen Depotinhaber. Sie haben die freie Auswahl aus mehreren tausend Investmentfonds.
Nein. Wenn das Depot erstmal eröffnet ist, wird es genauso geführt wie ein Depot für Nicht-US-Steuerpflichtige.
US Staatsbürger, unabhängig davon ob sie ihren Wohnsitz in den USA oder im Ausland haben, müssen in der Regel jährlich eine US Steuererklärung abgeben. Auch wenn Sie nicht die US-Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie unter bestimmten Umständen trotzdem eine US Steuererklärung einreichen. Bei individuellen steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
FondsSuperMarkt wird regelmäßig von Kunden und unabhängigen Plattformen für seine günstigen Konditionen, den kompetenten Service und die informative Internetseite ausgezeichnet!
Rufen Sie uns gerne an!
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