5 Tipps & Tricks zum Jahresende für Fonds-Anleger

FondsSuperMarkt

Das Jahr geht langsam zu Ende. Eine Zeit, in der viele nicht nur persönlich Bilanz ziehen, sondern auch ihre Finanzen überprüfen. Gerade für Anleger lohnt sich in den letzten Wochen des Jahres ein genauer Blick ins Depot.

Wer jetzt sicherstellt, dass alle Einstellungen und Dokumentationen korrekt sind, vermeidet organisatorische Stolperfallen und startet steuerlich gut vorbereitet ins neue Jahr.

Freistellungsauftrag prüfen und gegebenenfalls anpassen

Wer Kapitalerträge erzielt, zahlt darauf 25% Abgeltungsteuer sowie Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Ausgenommen sind davon Summen bis zum sogenannten Sparerpauschbetrag.

Dieser beträgt

  • 1.000 € für Alleinstehende
  • 2.000 € für Ehe- oder Lebenspartner

Innerhalb dieses Freibetrags bleiben Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne steuerfrei. Vorausgesetzt, bei der Bank oder Depotstelle liegt ein entsprechender Freistellungsauftrag vor. Wer Depots bei mehreren Banken führt, kann den Freibetrag je nach erwarteter Höhe der Kapitalerträge aufteilen.

Zum Jahresende lohnt sich ein kurzer Blick: Ist der Freistellungsauftrag korrekt eingerichtet und der Freibetrag in ausreichender Höhe verteilt? Sollte der Fiskus dennoch zu viel Steuer einbehalten, lässt sich das im Folgejahr über die Steuererklärung ganz einfach korrigieren.

Freistellungsauftrag

Verluste und Gewinne abgleichen

Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren werden von der Bank in sogenannten Verlusttöpfen erfasst. Diese können mit realisierten Gewinnen verrechnet werden und so die Steuerlast senken. Zum Jahresende ist es daher sinnvoll, einen Blick auf bestehende Verlusttöpfe zu werfen.

Wer Verluste mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen möchte, sollte spätestens bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese können Sie anschließend zusammen mit der Anlage KAP in der Steuererklärung einreichen.

Wichtig zu wissen:

  • Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
  • Für Fonds und andere Kapitalanlagen gelten separate Verlusttöpfe (Verlusttopf “Sonstige”).
  • Eine Verlustbescheinigung muss in der Regel bis Mitte Dezember beantragt werden.

Ob eine Verrechnung im individuellen Fall sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

Vorabpauschale im Blick behalten

Bei Fonds und ETFs, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern automatisch wieder anlegen (thesaurieren), wird zu Jahresbeginn die sogenannte Vorabpauschale berechnet. Sie gilt als fiktiver Ertrag und kann steuerpflichtig sein, sofern der Fonds im Vorjahr einen Wertzuwachs erzielt hat. Die Abbuchung erfolgt in der Regel im Januar über das Depot oder das Verrechnungskonto der Bank.

Anleger sollten daher prüfen, wie ihre Bank die Steuern abbucht und gegebenenfalls ob auf dem Konto ausreichend Liquidität vorhanden ist. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, wird die Vorabpauschale gegebenenfalls innerhalb des Freibetrags verrechnet.

Durch die sogenannte Teilfreistellung sind die Erträge bei bestimmten Fondsarten steuerlich begünstigt:

  • Aktienfonds (mind. 51 % Aktienanteil): 30 % der Erträge sind steuerfrei
  • Mischfonds (mind. 25 % Aktienanteil): 15 % der Erträge sind steuerfrei
  • Immobilienfonds Inland: bis zu 60 % der Erträge sind steuerfrei
  • Immobilienfonds Ausland: bis zu 80 % der Erträge sind steuerfrei

Vorabpauschale

Depotpreise überprüfen und Alternativen ausloten

Zum Jahresende lohnt sich auch ein genauer Blick auf die Konditionen des eigenen Fondsdepots. Viele Anleger zahlen noch immer unnötig hohe Depotgebühren oder Ausgabeaufschläge. Kosten, die die Rendite langfristig schmälern. Ein Vergleich zeigt oft: Es gibt günstigere Alternativen.

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Wer bereits ein Depot bei einer dieser Partnerbanken führt, kann sein Depot bei einem Wechsel unverändert behalten. Ein Wechsel von einer anderen Bank ist via Depoteröffnung und Fondsübertrag ebenfalls einfach möglich. Wer also zum Jahresende seine Kostenstruktur überprüft, schafft die Grundlage für ein effizienteres Fondsinvestment im neuen Jahr.

Sonderkonditionen

Ordnung schaffen und vorbereitet starten

Der Jahreswechsel ist ein guter Anlass, die Unterlagen zu ordnen: Jahressteuerbescheinigungen, Freistellungsaufträge und eventuell Verlustbescheinigungen sollten vollständig vorliegen. Das erleichtert im neuen Jahr die Übersicht und spart Zeit bei der Steuererklärung.

So beginnen Anleger 2026 mit einem gut organisierten Depot und vollständigen Unterlagen. Das schafft auch eine solide Basis für fundierte Anlageentscheidungen.

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