DAB BNP Paribas - Informationen im Zusammenhang mit dem Investmentsteuergesetz für das Steuerjahr 2022

Vorabpauschale und Investmentanteil-BestandsnachweisLiebe Kunden der DAB BNP Paribas,

seit dem 01.01.2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz. Dadurch werden inländische und ausländische Fonds sowie ETFs, unabhängig davon ob diese die Erträge ausschütten oder thesaurieren, künftig nach dem gleichen Schema besteuert.
 

Keine Vorabpauschalen (§ 18 InvStG) für 2022

Für das Jahr 2022 werden Anfang 2023 aufgrund des negativen Basiszins keine Steuern auf Vorabpauschalen für Investmentfonds belastet. Sie müssen somit im Januar 2023 hierfür keine Liquidität bereitstellen.

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Investmentanteil-Bestandsnachweis (IBN) für steuerbegünstigte Anleger

Der Investmentanteil-Bestandsnachweis wird frühestens ab Ende Februar 2023 für das Jahr 2022 nur an steuerbegünstigte Kunden verschickt, sofern diese eine entsprechende NV-Bescheinigung hinterlegt haben und einen Fonds im letzten Steuerjahr gehalten haben. Mit dem IBN kann der steuerbefreite Anleger direkt auf die Kapitalverwaltungsgesellschaft zugehen, um sich die Steuer erstatten zu lassen. Nur die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) kann sich die Steuer vom Finanzamt erstatten lassen und an den Anleger weiter auszahlen.
 

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Ihr Team von FondsSuperMarkt