FIL Fondsbank (FFB) - Abbuchung der Vorabpauschale für 2025

FIL Fondsbank (FFB)

Für 2025 muss die FIL Fondsbank (FFB) wieder Steuern auf die Vorabpauschale abbuchen. Von uns erfahren Sie, wie Sie Ihre Fonds vor der Steuer schützen!
 

Vorabpauschale 2025: Fiktiver Gewinn am 2. Januar 2025

Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um eine vorweggenommene Besteuerung vorangegangene Wertsteigerungen des Fondsvermögens. So stellt das Finanzamt sicher, dass eine Mindestbesteuerung auf Anlegerebene stattfindet - auch in Fällen, in denen ein Fonds keine oder eine zu geringe Ausschüttung vornimmt.

Der Basiszins zur Besteuerung der Vorabpauschale für (fiktive) Vermögensgewinne im Jahr 2025 ist vom Bundesministerium für Finanzen auf 2,53 % festgesetzt.

Die FFB berechnet die Steuern (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den veröffentlichten Betrag und zieht die Steuerforderung beim Kunden für das Finanzamt ein.
 

Steuer auf Vorabpauschale vorab berechnen

Grundsätzlich unterliegt die Vorabpauschale der Steuerpflicht wie alle anderen Gewinne einer Kapitalanlage in Fonds auch. Das heißt, sie wird mit der Kapitalertragsteuer von 25 %, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) versteuert.

Die Steuer fällt nur an, wenn der Fonds eine positive Wertsteigerung in 2025 hatte. Somit kann der tatsächliche Steuerbetrag erst am 2. Januar 2026 ermittelt werden. Dennoch können Sie den ungefähren Betrag, der für das Jahr 2025 abgebucht wird, mit der folgenden Formel im Voraus berechnen:

Fondsbestand per 02.01.2025  x  0,47%* = Erwartete Abbuchung

*entspricht: Basiszinssatz  x  70%  x  26,38% (Kapitalertragsteuer & Solidaritätszuschlag)

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Wie bucht die FFB die Steuer auf die Vorabpauschale ab?

Die FFB nutzt folgende Bezahlwege (Voreinstellung am Depot):

  • FondsdepotPlus: Abbuchung vom Abwicklungskonto
  • Fondsdepot (ohne Abwicklungskonto): Anteilsverkauf aus dem Fonds, für den die Vorabpauschale angefallen ist
  • Ausnahme Passivdepot (ohne Abwicklungskonto): Abbuchung vom Referenzkonto, um die bestandsgeschützten "Alt-Bestände" weiterhin zu schützen.
     

Tipps für die Abbuchung der Vorabpauschale

  1. Für Liquidität auf den Konten sorgen
    Spätestens nach Einstellung der Abrechnung ins Postfach sollten sie dafür sorgen, dass das Abwicklungskonto bei der FFB bzw. das Referenzkonto bei der Hausbank entsprechend gedeckt ist. Wenn Ihr FFB-Konto dadurch ins Soll gerät, wird der Sollsaldo einige Tage später automatisch vom Referenzkonto eingezogen. Mehr lesen
  2. Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilen
    Die Steuer aus der Vorabpauschale lässt sich reduzieren oder vermeiden, wenn Ihr Freistellungsauftrag bei der FFB ausreicht. Erteilen oder erhöhen Sie Ihren Freistellungsauftrag im Depot-Login bei der FFB bis Ende Dezember! Unter dem Menüpunkt „Steuern“ lassen sich Freistellungsaufträge anlegen oder Freistellungsbeträge ändern und einfach per TAN bestätigen. Am besten gleich und in aller Ruhe, bevor es im Jahresendtrubel untergeht!
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Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt