FIL Fondsbank (FFB) - Freistellungsauftrag erteilen/ändern/löschen

Freistellungsauftrag bei FFB einrichten ändern oder löschenDer Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende bzw. lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung (kurz FSA) ist die Anweisung eines Anlegers an seine Depotbank, Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug bis zu einer bestimmten Höhe freizustellen. Er kann nur von natürlichen Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind, erteilt werden.

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Sparer-Pauschbetrag aufteilen

Der gesamte Freistellungsbetrag kann auf mehrere Banken aufgeteilt werden. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Sparer-Pauschbetrag begrenzt (1.000 € für Alleinstehende / 2.000 € für Verheirate/Lebenspartner). Der Freistellungsauftrag kann nur für sämtliche Depots oder Konten bei einer Bank gestellt werden. Der Ausschluss einzelner Depots bzw. Konten ist nicht möglich.
 

Formular zum Einrichten/Ändern/Löschen des Freistellungsauftrags bei FFB

Um Ihren Freistellungsauftrag bei FFB zu erteilen, ändern oder zu löschen, reichen Sie einfach das Formular ausgefüllt und unterschreiben ein. Die Angabe der Steuer-ID (TIN) ist zwingend erforderlich.

Formular "Freistellungsauftrag für Kapitalerträge" (PDF)
 

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Freistellungsauftrag bei FFB online einrichten/ändern/löschen

Kunden mit einem Online-Zugang bei FFB können ihren Freistellungsauftrag unter dem Menüpunkt „Steuerinformationen“ auch online ändern. Sie benötigen hierfür eine TAN.
Eine Neu-Einrichtung ist nur für die jeweilige Depotkonstellation möglich (Einzeldepot = Einzelner Freistellungsauftrag). Voraussetzung hierfür ist:

  • Sie sind volljährig und eine Privatperson.
  • Sie führen ein Einzel- oder Gemeinschaftsdepot mit Einzelverfügung.


Zeitliche Gültigkeit

Der Freistellungsauftrag ist immer für das ganze Kalenderjahr gültig, unabhängig vom Zeitpunkt der Einreichung. Sofern seitens des Depotinhabers keine Befristung vorgegeben wurde, bleibt ein eingereichter Freistellungsautrag unbefristet gültig.
Ein Freistellungsauftrag kann nicht rückwirkend für Vorjahre hinterlegt und berücksichtigt werden.

Er kann jeweils nur zum Jahresende (31.12.) beendet werden. Ist der Freistellungsbetrag im laufenden Kalenderjahr noch nicht ausgenutzt, kann der Betrag sofort gelöscht bzw. bei Ausnutzung kann er auf den ausgenutzten Betrag reduziert werden, so dass ein Restbetrag ggf. noch bei einem anderen Institut hinterlegt werden kann.

Ein Freistellungsauftrag bei FFB erlischt automatisch, wenn

  • ein Depot aufgelöst wird. Der Freistellungsauftrag wird zum Jahresende befristet, wenn keine weiteren Depots bestehen.
  • eine NV-Bescheinigung eingereicht wird. Nach Erlöschen der NV-Bescheinigung wird der FSA wieder aktiviert.
     

Freistellungsauftrag für Ehegatten/Lebenspartner

Für Ehegatten/Lebenspartner gibt es verschiedene Möglichkeiten den Freistellungsauftrag zu nutzen:

  • Gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag
    Eheleute/Lebenspartner haben ein gemeinsames Freistellungsvolumen und können einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen - vorausgesetzt, sie leben nicht dauerhaft getrennt. Im Fall eines gemeinschaftlichen FSA findet am Jahresende automatisch eine ehegatten-/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung statt.
  • Einzel-Freistellungsauftrag
    Als Ehepartner/Lebenspartner kann man alternativ auch einen Einzel-Freistellungsauftrag erteilen. Dies gilt aber nur für Einzeldepots – dann auch nur in Höhe von 1.000 €. Die Angaben zum Ehegatten/Lebenspartner und dessen Unterschrift sind nicht erforderlich. In diesem Fall kann ein darüber hinaus bestehendes Gemeinschaftsdepot bei FFB nicht freigestellt werden.
  • Null-Freistellungsauftrag
    Um eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung zu erwirken, auch wenn der gemeinschaftliche Freibetrag für Eheleute/Lebenspartner (2.000 €) bereits bei einem oder mehreren anderen Banken hinterlegt ist, können Ehegatten/Lebenspartner einen sog. Null- Freistellungsauftrag einreichen. Nur mit einem Null-Freistellungsauftrag findet am Jahresende eine automatische ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung statt.
     

Freistellungsauftrag für Minderjährige

Für Minderjährige kann ein Freistellungsauftrag eingereicht werden. In diesem Fall müssen die Daten des Depotinhabers angegeben sein und die Unterschriften aller gesetzlichen Vertreter sind erforderlich.
 

Bestätigungen durch FFB

Einrichtung des Freistellungsauftrages
Wird der Freistellungsauftrag im Rahmen der Depoteröffnung eingerichtet, wird Ihnen dies in der Depoteröffnungsbestätigung angezeigt. Die nachträgliche Einrichtung wird nicht bestätigt. Ist der Freistellungsauftrag unvollständig oder wurden Streichungen vorgenommen, werden Sie von FFB angeschrieben.

Erteilung/Änderung/Löschung im Online-Banking der FFB
Bei Erteilung und Änderung eines neuen Freistellungsauftrages bekommen alle Freistellungsnehmer eine vollständig ausgefüllte Kopie des Formulars für ihre Unterlagen, bei Löschung einen Bestätigungsbrief.
 

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