FNZ Bank - Abbuchung der Vorabpauschale für 2025

FNZ Bank

Die FNZ Bank wird die Vorabpauschalen für das Jahr 2025 im Januar 2026 zu Lasten der betreffenden Depotpositionen mittels Stückeverkäufen im Investmentdepot verbuchen.
 

Stückeverkauf im Depot

Die Steuer auf die Vorabpauschale (ggfs. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen bzw. NV-Bescheinigungen) wird bei der FNZ Bank grundsätzlich durch Stückeverkauf in Höhe der benötigten Steuerliquidität beglichen. Auch bei verpfändeten Depots erfolgt ein Stückeverkauf. Sollte ein Verkauf nicht möglich sein, erfolgt eine entsprechende Meldung an das Finanzamt. 

Auf Wunsch bucht die FNZ Bank die Vorabpauschale auch vom Konto flex ab. Der Einzug kann für Privatanleger mittels Formular „Auftrag zur Abrechnung der Vorabpauschale" (PDF) beauftragt werden und wird unbefristet eingerichtet.

Bei einem späteren Verkauf der Fondsanteile durch den Anleger wird die Vorabpauschale vom tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
 

Hinweise zur Vorabpauschale im Online-Banking

Die steuerlichen Hinweise zur Vorabpauschale finden Sie in den Depot-Umsätzen in Ihrem Online-Banking. Sortieren Sie nach „Fondsertrag/Vorabpauschale“ und passen Sie gegebenenfalls den anzuzeigenden Zeitraum entsprechend an. In dem jeweiligen Umsatz zu einem Fonds haben Sie die Möglichkeit, sich das Dokument „Steuerliche Hinweise zur Vorabpauschale“ als PDF-Datei zu öffnen und herunterzuladen.
 

In welchen Fällen wird eine Vorabpauschale eingezogen?

Eine Vorabpauschale wird nur dann erhoben, wenn der Fonds eine positive Wertentwicklung in 2025 hatte. Eine Vorabpauschale wird nicht abgeführt, wenn

  • ein Freistellungsauftrag für 2026 in ausreichender Höhe vorliegt (nur im Privatvermögen)
  • noch nicht verrechnete Verluste vorhanden sind (nur im Privatvermögen)
  • eine entsprechende Nichtveranlagungsbescheinigung eingereicht wurde (sowohl im Privat- als auch im Betriebsvermögen.)

Freistellungsauftrag erteilen


Höhe der Vorabpauschale 2025

Der Basiszinssatz für die Vorabpauschale 2025 wurde auf 2,53% festgesetzt. Davon sind nur 70% anzusetzen. Somit beträgt der maßgebende Zinssatz 1,77% bezogen auf den Wert der Fonds zum 01.01.2025.

Beispiele:

Fonds hat hohe Wertsteigerung
Rücknahmepreis der Fondsanteile am Jahresanfang 2025: 20.000 €
Rücknahmepreis der Fondsanteile am Jahresende 2025: 20.800 €

Die Vorabpauschale 2025 beträgt 354,20 €
 

Fonds hat geringe Wertsteigerung
Rücknahmepreis der Fondsanteile am Jahresanfang 2025: 20.000 €
Rücknahmepreis der Investmentanteile am Jahresende 2025: 20.100 €

Da die errechnete Vorabpauschale von 354,20 € größer ist als die Wertsteigerung der Fondsanteile in einem Jahr, dient die Wertsteigerung als zu versteuernde Vorabpauschale (100 €).
 

Mehr zur Vorabpauschale

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