Fondsdepot Bank - Freistellungsauftrag einrichten, ändern, löschen

Freistellungsauftrag bei Fondsdepot BankLiebe Kunden der Fondsdepot Bank,

möchten Sie Ihren Freistellungsauftrag für Ihr Depot bei der Fondsdepot Bank erteilen, ändern oder löschen? Im Folgenden erfahren Sie, wie das geht!
 

Fondserträge besteuern

Vor allem Fondsdepot Bank-Kunden, die FondsSuperMarkt als Vermittler in ihrem Depot hinterlegt haben, kommen häufig in den Genuss von Kapitalerträgen, weil sie die Kosten Ihrer Fondsanlage mit Hilfe des dauerhaften Rabatts von 100% auf den Ausgabeaufschlag schon beim Fondskauf deutlich reduzieren! Weniger Kosten bedeuten eine höhere Rendite.

Depotkonditionen

Die Steuern auf Ihre Kapitalerträge führt Ihre Depotbank für Sie automatisch an den Fiskus ab und erstellt Ihnen am Ende des Kalenderjahres darüber eine sog. Steuerbescheinigung. Damit Ihre Erträge bis zum zulässigen Freibetrag (Sparerpauschbetrag) auf Ihren Konten und in Ihren Depots verbleiben können, sollten Sie einen Freistellungsauftrag bei der Fondsdepot Bank stellen.
 

Sparerpauschbetrag

Stellen Sie sicher, dass Ihr Freistellungsauftrag bei der Fondsdepot Bank zusammen mit den Freistellungsaufträgen bei anderen Banken, Bausparkassen usw. den für Sie geltenden Höchstbetrag von insgesamt 1.000 € (Alleinstehende, Ledige) bzw. 2.000 € (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner) nicht übersteigt. Die Freistellungsdaten werden von den Banken an das zuständige Finanzamt übermittelt.
 

Geltungsbereich eines Freistellungsauftrags

Der Freistellungsauftrag gilt für alle bestehenden und zukünftigen Depots/Konten bei der Fondsdepot Bank (außer für nicht eheliche Gemeinschaftsdepots/-konten).
 

So verwalten Sie Ihren Freistellungsauftrag bei der Fondsdepot Bank

  1. Online-Zugang
    Im Banking Portal der Fondsdepot Bank können Sie Ihre Freistellungsdaten einfach unter dem Menüpunkt Service → Selfservice online einrichten, ändern oder befristen.
    Klicken Sie den Button „Neuer Freistellungauftrag“ an und befüllen Sie das Formular entsprechend. Versenden Sie das unterschriebene Formular im Original per Post.
  2. Formular
    Möchten Sie Ihren Freistellungsauftrag schriftlich erteilen, ändern oder löschen, senden Sie ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular an FondsSuperMarkt bzw. die Fondsdepot Bank:
    Formular Freistellungsauftrag Fondsdepot Bank

FondsSuperMarkt-Tipp

Senden Sie das Formular zum Freistellungsauftrag zusammen mit dem Auftrag zum Vermittlerwechsel an FondsSuperMarkt.

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  4. FondsSuperMarkt kümmert sich um die wunschgemäße Bearbeitung Ihres Freistellungsauftrags

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Steuer-ID als Pflichtangabe

Die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist für die Übermittlung der Freistellungsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern erforderlich. Sie finden Ihre persönliche Steuer-ID beispielsweise auf Ihrem Steuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.
 

Gemeinsamer Freistellungsauftrag bei Fondsdepot Bank

  • Der Höchstbetrag von 2.000 € gilt nur bei Ehegatten/Lebenspartnern, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des EStG vorliegen.
  • Erteilen Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten/Lebenspartner mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten/Lebenspartner.
  • Der gemeinsame Freistellungsauftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.
     

Freistellungsauftrag löschen oder befristen

Freistellungsaufträge können nur mit Wirkung zum Kalenderjahresende befristet werden. Eine Herabsetzung bis zu dem im Kalenderjahr bereits ausgenutzten Betrag ist jedoch zulässig. Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht genutzt wurde, kann er auch zum 1. Januar des laufenden Jahres widerrufen werden.

Wird das Depot im laufenden Kalenderjahr aufgelöst und die Geschäftsbeziehung vollständig beendet, so nimmt die Fondsdepot Bank aus Vereinfachungsgründen an, dass der erteilte Freistellungsauftrag ab dem Folgejahr – auch ohne ausdrückliche Änderung nach vorgeschriebenem Muster - nicht mehr gültig sein soll und befristet diesen.
 

Datenweitergabe ans Finanzamt

Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45 d EStG).
 

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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt