MorgenFund - Belastung der Vorabpauschale im ersten Quartal 2024

MorgenFundSehr geehrte Kunden von MorgenFund,

im ersten Quartal wird MorgenFund die aus der Vorabpauschale resultierende Kapitalertragsteuer unter Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen und Verlusten berechnen und für den Anleger an das Finanzamt abführen.

Die Vorabpauschale wurde bereits durch die Investmentsteuerreform im Jahr 2018 eingeführt und in den letzten 2 Jahren wegen negativer Basiszinsentwicklung nicht erhoben. Im Januar 2024 wird diese aufgrund des auf 2,55 % gestiegenen Basiszinssatzes wieder fällig.

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Verfahren zum Einzug der Vorabpauschale bei MorgenFund

Zur Begleichung der Steuerschuld werden Fondsanteile des Anlegers gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MorgenFund im üblichen Verfahren veräußert, vorzugsweise unter Verwendung des Geldmarktfonds DWS Euro Flexizins NC.

Sollten nicht genügend Fondsanteile des Depotinhabers für die Veräußerung zur Verfügung stehen, wird MorgenFund den Depotinhaber zunächst schriftlich darauf hinweisen, den ausstehenden Betrag mittels Überweisung zur Verfügung zu stellen.

Bleibt eine Überweisung aus, ist MorgenFund als depotführende Stelle gesetzlich dazu verpflichtet, das Finanzamt über die angefallene Kapitalertragsteuer zu informieren. In diesem Fall fordert das Finanzamt die Kapitalertragssteuer direkt beim Steuerpflichtigen an. Deshalb entfällt der entsprechende Ausweis in der Steuerbescheinigung des Anlegers.
 

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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt