Riester-Vertrag wechseln oder behalten: 3 Möglichkeiten im Überblick

FondsSuperMarkt

Vor allem seit der Nullzinsphase wird die Riester-Rente stark kritisiert:

  • eingeschränkte Flexibilität
  • komplizierte Förderlogik
  • manchmal fehlende Rentabilität

Für viele Anleger stellt sich daher aktuell die Frage, ob sie ihren bestehenden Riester-Vertrag kündigen sollten. Eine Kündigung ist jedoch meist nicht sinnvoll, da Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.

Die Bundesregierung plant daher eine umfassende Reform der Riester-Rente. Mit einem neuen Fördersystem und dem Altersvorsorgedepot als Ablösemodell sollen Sparer künftig einfacher und renditestärker fürs Alter vorsorgen können.

Dieser Artikel zeigt, welche Möglichkeiten beim Wechsel eines Riester-Vertrags aktuell in der Politik diskutiert werden.
 

3 Möglichkeiten mit einem bestehenden Riester-Vertrag

Riester unverändert weiterführen

Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und ein Wechsel ist nicht verpflichtend. Wer mit seinem bestehenden Vertrag zufrieden ist, kann diesen einfach weiterführen:

  • Beibehaltung der bisherigen Förderung
  • Garantien bleiben vollständig erhalten
  • Anlagestrategie bleibt unverändert
  • Keine automatische Umstellung

Riester in neues Fördersystem wechseln

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die bestehende Riester-Rente in die neue Fördersystematik zu überführen:

  • Vertrag und Anbieter bleiben unverändert (kein Produktwechsel)
  • Garantien und Konditionen bleiben erhalten
  • Sie wechseln nur in das neue Fördermodell

Der Wechsel erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter.

Riester in neuen Altersvorsorgevertrag umwandeln

Zusätzlich ist ein vollständiger Produktwechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag möglich. Dabei können Sie Ihren Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot umwandeln oder sich für ein Garantieprodukt entscheiden. Falls der bisherige Anbieter keines der neuen Anlageformen anbietet, ist auch ein Anbieterwechsel möglich.

  • Wechsel ist prämienunschädlich möglich
  • Erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben bestehen und müssen nicht zurückgezahlt werden
  • Bestehende Garantiezusage wird nicht übernommen
  • Künftig gelten neue Vertragskonditionen und -bedingungen
  • Sie wählen zwischen Depotlösung ohne Garantie oder Garantieprodukt
     
Wechsel in AltersvorsorgedepotWechsel in Garantieprodukt
  • Höhere Renditechancen durch Nutzung des Kapitalmarkts
  • Keine Beitragsgarantie
  • Flexible Auswahl der Anlageinstrumente durch Anleger möglich (Selbstentscheider)
  • Sonderkonditionen über FondsSuperMarkt
  • Geringere Renditechancen durch Niedrigzinsphase
  • 80 % oder 100 % Beitragsgarantie
  • Anbieter entscheidet über Anlagestrategie
     

Kosten beim Produktwechsel

Wie beim Riester-Vertrag können auch beim neuen Vorsorgevertrag Kosten anfallen:

  • Vertriebskosten
  • Abschlusskosten
  • Ausgabeaufschläge
  • Transaktionskosten

Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen

Mit FondsSuperMarkt profitieren Anleger bereits heute beim Fondssparen (ohne feste Zweckbindung) von attraktiven Sonderkonditionen wie 100 % Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und ein kostenloses Depot. 

Gleichzeitig entwickelt der Online-Fondsvermittler derzeit gemeinsam mit ausgewählten Partnerbanken auch ein Altersvorsorgedepot mit besonders günstigen Konditionen, das nach Inkrafttreten der Reform angeboten werden soll.

Möchten Sie rechtzeitig informiert werden? Unser kostenloser Info-Service hält Sie persönlich auf dem Laufenden, sobald die neue staatliche Förderung mit dem vergünstigten Altersvorsorgedepot von FondsSuperMarkt verfügbar ist. Melden Sie sich gleich an!

Informationsservice

Besonderheiten der Reform

  • Kein paralleles Nutzen von altem und neuem Fördersystem möglich
  • Neuabschluss eines Altersvorsorgedepots führt automatisch zu einem Wechsel in das neue Förderregime
  • Bestandsprodukte behalten mit und ohne Zweitabschluss ihre Garantie
  • Keine Rückkehr in die alte Förderung
  • Ab 2027 kein Abschluss mehr von Riester-Verträgen im alten Fördermodell

 

Fazit: Ist ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot sinnvoll?

Beim Altersvorsorgedepot profitieren Anleger neben einer attraktiven staatlichen Förderung zusätzlich von besonders günstigen Konditionen über FondsSuperMarkt. Durch eine höhere Aktienquote ergeben sich langfristig deutlich bessere Ertragschancen als bei klassischen Riester-Verträgen. 

Zwar entfallen feste Garantien, doch gerade für Anleger mit einem langen Anlagehorizont bis zur Rente kann sich ein Wechsel lohnen. Denn über längere Zeiträume können Kursschwankungen besser ausgeglichen werden und der Zinseszinseffekt kann stärker wirken, was zu höheren Renditeaussichten führt.

Besonders aktiv gemanagte Aktienfonds können dabei eine wichtige Rolle spielen. Durch professionelles Management und flexible Anlagestrategien bieten sie die Möglichkeit, Chancen gezielt zu nutzen und Risiken zu steuern.

Auch wenn die endgültige Ausgestaltung der Reform noch nicht abgeschlossen ist, lohnt es sich, bereits jetzt die eigenen Optionen zu prüfen. Wer sich frühzeitig informiert, schafft eine solide Grundlage für seine Entscheidung.

Unser Tipp: Lassen Sie sich informieren und profitieren Sie als einer der Ersten vom neuen Altersvorsorgedepot mit Sonderkonditionen bei FondsSuperMarkt!

Informationsservice

Haben Sie noch Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

Ihr Team von FondsSuperMarkt


Wichtige Hinweise:
Die dargestellte zeitliche Einordnung stellt lediglich eine unverbindliche, hypothetische Einschätzung auf Basis des aktuellen Kabinettsentwurfs zur Reform der privaten Altersvorsorge dar. Der Entwurf wurde am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich noch am Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Es handelt sich nicht um eine Prognose oder Zusage bezüglich politischer Entscheidungen oder tatsächlicher Fristen. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat, die dem Entwurf noch zustimmen müssen, können sich Inhalte, Zeitplan und Ausgestaltung des Gesetzes wesentlich ändern. Alle Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und dürfen nicht als verbindliche Grundlage für geschäftliche, finanzielle oder strategische Entscheidungen verwendet werden.

Quellen:
Deutscher Bundestag, 03/2026: www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1151378
BMF, 02/2026: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/12/2025-12-17-private-altersvorsorge.html
Bundestag, 02/2026: www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468
Bundestag, 02/2026: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw09-de-altersvorsorge-1140384