Riester-Vertrag wechseln oder behalten: 3 Möglichkeiten im Überblick
Vor allem seit der Nullzinsphase wird die Riester-Rente stark kritisiert:
eingeschränkte Flexibilität
komplizierte Förderlogik
manchmal fehlende Rentabilität
Für viele Anleger stellt sich daher aktuell die Frage, ob sie ihren bestehenden Riester-Vertrag kündigen sollten. Eine Kündigung ist jedoch meist nicht sinnvoll, da Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen.
Die Bundesregierung plant daher eine umfassende Reform der Riester-Rente. Mit einem neuen Fördersystem und dem Altersvorsorgedepot als Ablösemodell sollen Sparer künftig einfacher und renditestärker fürs Alter vorsorgen können.
Dieser Artikel zeigt, welche Möglichkeiten beim Wechsel eines Riester-Vertrags aktuell in der Politik diskutiert werden.
3 Möglichkeiten mit einem bestehenden Riester-Vertrag
Riester unverändert weiterführen
Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und ein Wechsel ist nicht verpflichtend. Wer mit seinem bestehenden Vertrag zufrieden ist, kann diesen einfach weiterführen:
Beibehaltung der bisherigen Förderung
Garantien bleiben vollständig erhalten
Anlagestrategie bleibt unverändert
Keine automatische Umstellung
Riester in neues Fördersystem wechseln
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die bestehende Riester-Rente in die neue Fördersystematik zu überführen:
Vertrag und Anbieter bleiben unverändert (kein Produktwechsel)
Der Wechsel erfolgt durch eine Erklärung gegenüber dem Anbieter.
Riester in neuen Altersvorsorgevertrag umwandeln
Zusätzlich ist ein vollständiger Produktwechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag möglich. Dabei können Sie Ihren Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot umwandeln oder sich für ein Garantieprodukt entscheiden. Falls der bisherige Anbieter keines der neuen Anlageformen anbietet, ist auch ein Anbieterwechsel möglich.
Wechsel ist prämienunschädlich möglich
Erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben bestehen und müssen nicht zurückgezahlt werden
Bestehende Garantiezusage wird nicht übernommen
Künftig gelten neue Vertragskonditionen und -bedingungen
Sie wählen zwischen Depotlösung ohne Garantie oder Garantieprodukt
Wechsel in Altersvorsorgedepot
Wechsel in Garantieprodukt
Höhere Renditechancen durch Nutzung des Kapitalmarkts
Keine Beitragsgarantie
Flexible Auswahl der Anlageinstrumente durch Anleger möglich (Selbstentscheider)
Wie beim Riester-Vertrag können auch beim neuen Vorsorgevertrag Kosten anfallen:
Vertriebskosten
Abschlusskosten
Ausgabeaufschläge
Transaktionskosten
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Kein paralleles Nutzen von altem und neuem Fördersystem möglich
Neuabschluss eines Altersvorsorgedepots führt automatisch zu einem Wechsel in das neue Förderregime
Bestandsprodukte behalten mit und ohne Zweitabschluss ihre Garantie
Keine Rückkehr in die alte Förderung
Ab 2027 kein Abschluss mehr von Riester-Verträgen im alten Fördermodell
Fazit: Ist ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot sinnvoll?
Beim Altersvorsorgedepot profitieren Anleger neben einer attraktiven staatlichen Förderung zusätzlich von besonders günstigen Konditionen über FondsSuperMarkt. Durch eine höhere Aktienquote ergeben sich langfristig deutlich bessere Ertragschancen als bei klassischen Riester-Verträgen.
Zwar entfallen feste Garantien, doch gerade für Anleger mit einem langen Anlagehorizont bis zur Rente kann sich ein Wechsel lohnen. Denn über längere Zeiträume können Kursschwankungen besser ausgeglichen werden und der Zinseszinseffekt kann stärker wirken, was zu höheren Renditeaussichten führt.
Besonders aktiv gemanagte Aktienfonds können dabei eine wichtige Rolle spielen. Durch professionelles Management und flexible Anlagestrategien bieten sie die Möglichkeit, Chancen gezielt zu nutzen und Risiken zu steuern.
Auch wenn die endgültige Ausgestaltung der Reform noch nicht abgeschlossen ist, lohnt es sich, bereits jetzt die eigenen Optionen zu prüfen. Wer sich frühzeitig informiert, schafft eine solide Grundlage für seine Entscheidung.
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Wichtige Hinweise: Die dargestellte zeitliche Einordnung stellt lediglich eine unverbindliche, hypothetische Einschätzung auf Basis des aktuellen Kabinettsentwurfs zur Reform der privaten Altersvorsorge dar. Der Entwurf wurde am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich noch am Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens. Es handelt sich nicht um eine Prognose oder Zusage bezüglich politischer Entscheidungen oder tatsächlicher Fristen. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat, die dem Entwurf noch zustimmen müssen, können sich Inhalte, Zeitplan und Ausgestaltung des Gesetzes wesentlich ändern. Alle Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und dürfen nicht als verbindliche Grundlage für geschäftliche, finanzielle oder strategische Entscheidungen verwendet werden.