So viel Kontoguthaben sollten Sie für die Abbuchung der Vorabpauschale bereithalten

FondsSuperMarkt

Wenn Ihre Depotbank die Steuer auf die Vorabpauschale per Lastschrift von Ihrem Konto abbucht, sollten Sie vorher für ausreichende Deckung sorgen. Doch wie viel Guthaben sollte auf dem Konto verfügbar sein, damit die Vorabpauschale abgebucht werden kann? Diese einfache Rechnung hilft Ihnen!
 

Bevorstehende Kontoabbuchung richtig einschätzen

Bisher haben die Anleger noch wenig Erfahrung mit der Höhe der Vorabpauschale: Sie wurde erstmals im Jahr 2019 ermittelt und ist aufgrund des niedrigen Zinsniveaus in den Jahren 2021 und 2022 nicht durchgängig angefallen. Mit welchem Abbuchungsbetrag ist also in etwa zu rechnen?
 

Zu erwartende Abbuchung der Vorabpauschale einfach berechnen

Abgebucht wird streng genommen nicht die Vorabpauschale, sondern die darauf entfallende Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die genaue Berechnung der Vorabpauschale kann jedoch erst nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres abgeschlossen werden. Dennoch wünschen sich viele Anleger einen Anhaltspunkt, um für genügend Deckung auf dem Konto sorgen zu können. 

Diese einfache Berechnung kann jeder selbst durchführen:

Abbuchung der VorabpauschaleUngefähr erforderliche Kontodeckung
Januar 2026Fondsbestand per 02.01.2025  x  0,47%*
Januar 2027Fondsbestand per 02.01.2026  x  0,59%*

*entspricht: Basiszinssatz  x  70%  x  26,38% (Kapitalertragsteuer & Solidaritätszuschlag)
 

Sie haben den Fonds erst im Laufe des Jahres gekauft?
Rechnen Sie den Betrag einfach auf die Monate herunter, in denen sich der Fonds in Ihrem Depot befand!
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Hinweis
Die Berechnung soll Ihnen einen Anhaltspunkt für die bevorstehende Abbuchung geben. Es handelt sich hierbei um eine überschlägige Berechnung und der tatsächlich abgeführte Betrag kann abweichen. Nicht berücksichtigt sind z.B. unterjährige Ausschüttungen, die bereits versteuert wurden, sowie Teilfreistellungen, die die Abbuchung der Vorabpauschale im Januar mindern können.
 

Kontoüberziehung wegen Vorabpauschale?

Gemäß EStG dürfen die Banken diejenigen Konten, die durch eine Steuerbuchung aufgrund der Vorabpauschalen ins Soll geraten würden oder durch die Buchung ihren Kreditrahmen überziehen würden, nicht belasten. Sie müssen die Buchung stornieren, sofern kein Ausgleich erfolgt. Die Banken sind in diesem Fall verpflichtet, den erfolglosen Abbuchungsversuch an das zuständige Finanzamt zu melden.
 

Wann fällt keine Vorabpauschale an?

Die Vorabpauschale fällt nicht an, wenn mindestens eines der drei Szenarien zutrifft:

  1. Negative Wertentwicklung des Fonds bzw. ETFs
  2. Unterjährige Ausschüttungen höher als ermittelte Vorabpauschale
  3. Vollständige Verrechnung mit Freistellungsauftrag und/oder Verlustverrechnungstopf
  4. Bei der Depotbank vorliegende NV-Bescheinigung

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