Mit der Vorabpauschale werden die im Fonds einbehaltenen, nicht ausgeschütteten Erträge pauschal versteuert. Ihre Depotbank ermittelt diese am Jahresbeginn und führt die Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Wer rechtzeitig einen Freistellungsauftrag erteilt, kann die Abbuchung im Frühjahr 2026 vermeiden.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre voraussichtliche Vorabpauschale mit einer einfachen Rechnung selbst annähernd berechnen, damit Sie Ihren Freistellungsauftrag entsprechend erteilen können!
Wann fällt eine Vorabpauschale für 2025 überhaupt an?
Die Vorabpauschale fällt nicht an, wenn mindestens eines der drei Szenarien zutrifft:
- Negative Wertentwicklung des Fonds bzw. ETFs
Weist der zu besteuernde Fonds zwischen dem 01.01.2025 und dem 31.12.2025 eine negative Wertentwicklung auf, wird die pauschale Mindestbesteuerung nicht vorgenommen. - Steuerschuld durch Ausschüttungen abgegolten
Unterjährige Ausschüttungen wurden vom Anleger bereits versteuert und werden von der ermittelten Vorabpauschale abgezogen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Ausschüttungen mindern die Steuer oder heben sie ganz auf. - Keine Steuerverrechnung/-befreiung möglich
Die ermittelte Vorabpauschale kann mit früheren Verlusten im Verlustverrechnungstopf oder mit einem Freistellungsauftrag verrechnet werden. Liegt der Bank eine NV-Bescheinigung vor, ist der Anleger generell von der Vorabpauschale befreit.
Freistellungsauftrag in welcher Höhe?
Die Vorabpauschale wird für jeden Fonds bzw. ETF im Depot separat berechnet und anschließend 1:1 mit dem erteilten Freistellungsauftrag verrechnet. Erteilen Sie Ihren Freistellungsauftrag mindestens in Höhe aller Vorabpauschalen der im Depot befindlichen Fonds.
So errechnen Sie die Vorabpauschale für 2025
Beispielrechnung
Ein Anleger hat über FondsSuperMarkt einen thesaurierenden Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gekauft und verwahrt ihn per 02.01.2025 (= erster Kurs in 2025) im Wert von 10.000 € in seinem kostenlosen Depot. Es gilt eine Teilfreistellung von 85% (Mischfonds).
- 1. Basisertrag ermitteln
Kurswert zum Jahresanfang x 1,77% (70% vom Basiszins 02.01.2025) = Fiktiver Basisertrag
10.000 € x 1,77% = 177 €
- 2. Mit dem Kursgewinn vergleichen
Der errechnete Basisertrag wird mit dem tatsächlich erzielten Kursgewinn oder -verlust des Fonds verglichen. Mit dem niedrigeren Wert wird weitergerechnet. Da die Wertentwicklung für das laufende Jahr jedoch erst nach dem 30.12. (letzte Kursbewertung in 2025) feststeht, können Sie Ihre Vorabpauschale vorab mithilfe des Basisertrags ungefähr errechnen.
- 3. Ausschüttungen & Teilfreistellung berücksichtigen
In unserem Beispiel sind keine Ausschüttungen vom Basisertrag abzuziehen. Ein Teil des Ertrags bleibt steuerfrei (Teilfreistellung), so dass in unserem Beispiel nur 85% der ermittelten Vorabpauschale von 177 €, also ca. 150 €, versteuert werden müssen.
| Fazit Für unseren Beispielfonds sollten Sie einen Freistellungsauftrag von mind. 150 € gestellt haben. Sofern keine Steuerbefreiung möglich ist, führt die Bank im Januar 2026 für diesen Mischfonds 25% Kapitalertragsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf 150 € ab. |
So hoch ist Ihre Vorabpauschale für 2025
Wichtig: Die endgültige Höhe der Vorabpauschale kann heute noch nicht genau bestimmt werden, da erst am 31.12.2025 der Vergleich mit dem tatsächlichen Wertzuwachs und der Abzug aller Ausschüttungen möglich ist. Diese einfache Rechnung gibt aber schon unterjährig einen ungefähren Anhaltspunkt, in welcher Höhe Ihr Freistellungsauftrag für die Vorabpauschale herangezogen wird.
So vermeiden Sie die Vorabpauschale
A) NV-Bescheinigung
Sie haben von Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten? Legen Sie diese bei Ihrer Depotbank vor.
B) Freistellungsauftrag
Prüfen Sie, ob Sie bei Ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag gestellt haben und erteilen Sie diesen ggf. in ausreichender Höhe, um die Abbuchung im Januar 2026 zu verhindern.
Kaufen Sie Fonds günstiger!
Mit FondsSuperMarkt als Vermittler profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen für Ihr Depot bei renommierten deutschen Banken:
- Dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
- 0 € Depotgebühren
- 0 € Transaktionskosten
Eröffnen Sie Ihr Depot über FondsSuperMarkt oder wechseln Sie mit Ihrem bestehenden Depot!