Im August und September beginnt für einige junge Leute die Ausbildung und damit ein neuer Lebensabschnitt: Neue Tagesabläufe, Eindrücke und Kollegen. Und ganz wichtig: Das erste Gehalt auf dem Konto!
In dieser aufregenden Phase versäumen es jedoch viele, eine finanzielle Entscheidung zu treffen, wodurch ihnen mehrere hundert Euro im Jahr entgehen können: die Inanspruchnahme von vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL. Dabei unterstützen viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter freiwillig beim Sparen und zahlen zusätzlich zum Gehalt monatlich bis zu 40 €. Der Staat legt mit der Arbeitnehmersparzulage noch etwas obendrauf!
Wir erklären, was Berufsstarter jetzt tun müssen, um das Extra-Gehalt zu erhalten!
Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen (VL)?
Vermögenswirksame Leistungen sind Zahlungen, die der Arbeitgeber für den Vermögensaufbau direkt in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers leistet. Das können bis zu 40 € pro Monat, also bis zu 480 € pro Jahr sein. Ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden, hängt beispielsweise vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab.
Gerade für Berufseinsteiger kann neben der Arbeitgeberleistung die Arbeitnehmersparzulage interessant sein. Bei einem Sparvertrag mit Fonds beträgt sie 20 % auf maximal 400 € VL pro Jahr. Damit ist eine zusätzliche staatliche Förderung von bis zu 80 € pro Jahr möglich. Für die Förderung darf das zu versteuernde Einkommen 40.000 € bei Ledigen beziehungsweise 80.000 € bei Verheirateten nicht überschreiten.
Warum ist ein Fondssparplan für die VL-Anlage sinnvoll?
Ein Fondssparplan ist für die Anlage von VL besonders interessant, da er Arbeitgeberleistungen, mögliche staatliche Förderung und langfristiges Renditepotenzial miteinander verbindet. Bei einem VL-Fondssparplan wird die VL über sechs Jahre regelmäßig am Kapitalmarkt in Aktien und andere Wertpapiere investiert, im siebten Jahr ruht der Vertrag. Die Auswahl und Gewichtung der Wertpapiere wird von professionellen Fondsmanagern übernommen, sodass Fonds auch für Sparanfänger gut geeignet sind.