VL-Depot eröffnen in 4 Schritten

Jetzt VL beantragen und bis zu 480 € im Jahr investieren

Als Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 40 Euro pro Monat zum Bruttogehalt bekommen, der direkt für den Vermögensaufbau angelegt wird.

Über 7 Mio. Deutsche wissen jedoch gar nicht, dass sie Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen haben - und verschenken so jedes Jahr bis zu 480 Euro.

Sprechen Sie noch heute mit Ihrem Arbeitgeber und sichern Sie sich das Geldgeschenk!

In 4 Schritten zum Depot für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen

Depotbank für den Kauf Ihrer VL-Fonds auswählen

Möchten Sie Fonds im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen kaufen, benötigen Sie bei einer Depotbank (z.B. FNZ Bank) ein persönliches VL-Depot, in dem Ihre Fondsanteile gelagert werden können. Das Depot ähnelt einem Konto, über das der Anleger seine Fondsgeschäfte (Kauf, Verkauf) abwickelt. Ihr Arbeitgeber überweist monatlich oder jährlich einmalig den Betrag an die Bank, diese kauft die Fondsanteile direkt in Ihr Depot und verwahrt diese dort sicher.

Bei FondsSuperMarkt haben Sie die Auswahl aus mehreren Depotbanken, diese entscheiden sich durch unterschiedliche Konditionen. Nehmen Sie einen Konditionenvergleich vor. Tipp: Aktuell entscheiden sich ca. 90% der Neukunden für ein ebase VL-Konto bei der FNZ Bank.


VL-Depot eröffnen

Das Depot können Sie je nach ausgewählter Bank entweder komplett online oder papierhaft eröffnen. In jedem Fall müssen Sie sich legitimieren, d.h. Sie müssen sich mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass per VideoIdent im Bildschirmdialog oder in einer Postfiliale identifizieren.

Beim VL-Depot muss es sich aus rechtlichen Gründen immer um ein Einzeldepot handeln. Bekommen z.B. Eheleute jeweils VL vom Arbeitgeber gezahlt, so eröffnet jede Person ein eigenes Depot.

Im Anschluss an die Depoteröffnung bekommen Sie persönliche Zugangsdaten, mit denen Sie sich in Ihr Depot einloggen können. Zusätzlich erhalten Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber, die Sie ganz einfach in der Personalabteilung einreichen.


Aktienfonds aussuchen

Die Hürde bei der Fondsauswahl scheint hoch zu sein, denn in Deutschland haben Sie die Wahl aus Hunderten von VL-Fonds. Um Ihnen Hilfestellung zu bieten, finden Sie eine Übersicht von beliebten VL-Aktienfonds unserer Kunden:

VL-Fonds (Vermögenswirksame Leistungen)WKNISINRabatt
DWS Deutschland849096DE0008490962100%
DWS Vermögensbildungsfonds847652DE0008476524100%
MainFirst Germany FundA0RAJNLU0390221256100%
Nordea - Global Climate and EnvironmentA14YP2LU0994683356100%
PRIMA - Global ChallengesA0JMLVLU0254565053100%
AllianceBernstein Sustainable Global Thematic Portfolio974264LU0057025933100%

Und das Beste: Diese und weitere Fonds kaufen Sie bei FondsSuperMarkt mit dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag!


VL-Bescheinigung in Personalabteilung einreichen

Im Anschluss an die Depoteröffnung bekommen Sie persönliche Zugangsdaten, mit denen Sie sich in Ihr Depot einloggen können.

Zusätzlich erhalten Sie eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber, die Sie ganz einfach in der Personalabteilung einreichen. Ab diesem Zeitpunkt kann Ihr Arbeitgeber die VL auf Ihr Depot zahlen.


Auszeichnungen

FondsSuperMarkt wird regelmäßig von Kunden und unabhängigen Plattformen für seine günstigen Konditionen, den kompetenten Service und die informative Internetseite ausgezeichnet!

  1. FondsSuperMarkt-Tipp: Ein ebase VL-Depot bei der FNZ Bank!

Ihre Vorteile bei FondsSuperMarkt

  1. Fondskauf mit dauerhaft 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
  2. Kostenlose Depotführung ab 0 € Depotwert
  3. Sichere Verwahrung Ihrer Fonds in Ihrem persönlichen Depot
  4. Große Auswahl aus renommierten, deutschen Depotbanken
  5. Online-Depoteröffnung - schnell und einfach
  6. Kostenloser Depotübertrag zu FondsSuperMarkt
  7. Kostenloser Vermittlerwechsel zu FondsSuperMarkt
  8. Keine zusätzlichen Kosten. Wir berechnen keine Service- oder Vermittlungsgebühren!

*Rechtlicher Hinweis: Die veröffentlichten Informationen dienen ausschließlich eigenen Informationszwecken und sind unverbindlich. Sie sind nicht als Angemessenheitsprüfung i.S.d. § 16 Abs. 2 FinVermVAnlageberatung, Anlageberatung oder Aufforderung bzw. Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Fonds, zum Eröffnen oder Übertragen eines Depots oder als eine Empfehlung zu einer bestimmten Anlagestrategie zu verstehen. Vergangenheitsbezogene Daten sind kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung und bieten keine Garantie für einen Erfolg in der Zukunft.