Im ebase Depot für Vermögenswirksame Leistungen (VL) können Sie die monatlichen Zuschüsse Ihres Arbeitgebers und die staatliche Förderung clever und günstig in einen Fondssparplan anlegen. Dabei steht Ihnen eine große Auswahl an VL-fähigen und VL-zulagenberechtigten Fonds zur Verfügung. Bei FondsSuperMarkt erhalten Sie die meisten Fonds mit 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag.
So können Sie mit einem VL-Sparplan in sechs Jahren ein kleines Vermögen aufbauen.
Monatliche Einzahlung der VL | 40 Euro |
Dauer der Einzahlungsphase | 6 Jahre |
Summe der Einzahlungen | 2.880 Euro |
Angenommene Wertentwicklung p.a.(*) | 6,0 % |
Ggf. staatlicher Prämienanspruch (Arbeitnehmersparzulage) | 480 Euro |
Mögliches Guthaben am Ende des 7. Jahres | 4.143,36 Euro |
Möglicher Ertrag am Ende des 7. Jahres | 1.263,36 Euro |
Die Vertragslaufzeit für vermögenswirksame Leistungen (VL) dauert maximal sieben Jahre. Davon werden sechs Jahre lang die Sparbeträge in den VL-Vertrag eingezahlt. Im Anschluss daran ruht der Vertrag maximal ein Jahr. Er wird am 1. Januar des darauffolgenden Jahres „frei“, d. h. für Sie verfügbar.
Einfach und unkompliziert: Sie benötigen kein weiteres Depot, wenn Sie zusätzlich zur VL auch weitere Fonds-Investments und -Sparpläne tätigen möchten!
Die European Bank for Financial Services GmbH (ebase®), ein Unternehmen der FNZ Group, bietet innovative Depot- und Kontolösungen. Als eine der führenden B2B Direktbanken verwaltet ebase derzeit ein Kundenvermögen von rund 33 Milliarden Euro und hat rund eine Million Kunden. ebase besitzt eine Geschäftserlaubnis als Vollbank und unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie der Europäischen Zentralbank (EZB).
ebase ist Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e.V. sowie in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.
*Quelle: eigene Berechnung der ebase. Tatsächliche Ergebnisse können sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Etwaige Kosten, wie z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionsentgelte, Depotführungsentgelte und/oder sonstige Entgelte wurden in der rechtlich unverbindlichen Beispielberechnung nicht berücksichtigt.