FNZ Bank - Depotübertrag zur FNZ Bank

FNZ BankBei einem Depotübertrag zur FNZ Bank werden die Fonds und Wertpapiere samt steuerlicher Anschaffungsdaten aus Ihrem bestehenden Depot bei einer Fremdbank ausgebucht und in Ihr Depot bei der FNZ Bank wieder eingebucht - quasi ein Depotumzug. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert!
 

Depot zur FNZ Bank übertragen

Schritt 1: Für einen Depotumzug zur FNZ Bank benötigen Sie ein Depot.

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Schritt 2: Erteilen Sie der FNZ Bank den Auftrag für einen Depoteinzug, damit sie die Einlieferung Ihrer Fonds und Wertpapiere in Ihr FNZ-Depot veranlassen kann.
 

Schriftlich

Formular Depoteinzug zur FNZ Bank (PDF)

Eine Ausfüllhilfe finden Sie weiter unten. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original an die FNZ Bank (80218 München) oder an FondsSuperMarkt (Engelplatz 59-61, 63897 Miltenberg). Bei einem Gesamtübertrag fügen Sie einen Depotauszug bei.
 

Online

Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Online-Banking der FNZ Bank ein und erteilen Sie den Auftrag zum Depoteinzug online:

"Depot/Konto"  >  "Depoteinzug"
 

Übertragungsarten

  • Unentgeltlich-Eigenübertrag
    Bei einem unentgeltlichen Eigenübertrag handelt es sich um einen Depotübertrag, bei dem der abgebende Depotinhaber identisch ist mit dem Depotinhaber bei der FNZ Bank, auf den die Übertragung erfolgt (z.B. Einzeldepot auf Einzeldepot; Gemeinschaftsdepot auf Gemeinschaftsdepot). Der Depotübertrag unterliegt nicht der Abgeltungsteuer.
     
  • Unentgeltlich-Schenkung
    Bei einer unentgeltlichen Schenkung werden die Fonds/Wertpapiere aufgrund einer Schenkung an einen anderen Depotinhaber übertragen. Bei einem Depotübertrag im Rahmen einer Schenkung ist die abgebende Bank verpflichtet, die Schenkung an das Finanzamt zu melden. Der Depotübertrag ist nicht abgeltungsteuerpflichtig.
    Die Angabe der persönlichen Daten des begünstigten Depotinhabers, der Steuer-IDs sowie des Verwandtschaftsverhältnisses zwischen dem abgebenden und dem begünstigten Depotinhaber sind bei dieser Übertragungsart Pflichtangaben. Fehlen die persönlichen Daten ganz oder teilweise, erfolgt die Übertragung entgeltlich.
     
  • Entgeltlich
    Bei einem entgeltlichen Übertrag werden die Fonds/Wertpapiere auf einen anderen Depotinhaber übertragen (z.B. Einzeldepot auf Einzeldepot eines Anderen, Einzeldepot auf Gemeinschaftsdepot oder Gemeinschaftsdepot auf Einzeldepot). Der Depotübertrag ist abgeltungsteuerpflichtig.
     
  • Unentgeltlich-Nachlass
    Bei der Übertragungsart „Unentgeltlich-Nachlass“ handelt es sich um einen Depotübertrag, bei dem die Fonds/Wertpapiere aus einem Nachlassdepot auf einen anderen Depotinhaber, z.B. als Erbe, übertragen werden. Der Depotübertrag ist nicht abgeltungsteuerpflichtig.


Übertrag des Verlustverrechnungstopfs

Die Übertragung des Verlustverrechnungstopfs kann nur dann beantragt werden, wenn es sich um einen unentgeltlichen Eigenübertrag und Gesamtübertrag handelt.
 

Welche Fonds, ETFs und Wertpapiere können zur FNZ Bank übertragen werden?

  1. Ausschließlich Investmentfonds und ETFs, die im Fondsspektrum der FNZ Bank enthalten sind, können in einem Investmentdepot bei der FNZ Bank verwahrt werden. Fragen Sie dazu die Verwahrfähigkeit unter www.fnz.de/fondssuche ab.
  2. Viele abgebende Banken können nur ganze Anteile übertragen. Bruchstücke von Fondsanteilen werden vor dem Fondsübertrag verkauft.
  3. Bestehende VL-Verträge können nicht zur FNZ Bank übertragen werden. Um die Fondsanteile übertragen zu können, lösen Sie den VL-Vertrag bei der abgebenden Bank zuerst ggf. prämienschädlich auf.
  4. Ein Depoteinzug von Fonds und ETFs ist nur auf das Investmentdepot bei der FNZ Bank möglich.
  5. Ein Depoteinzug von anderen Wertpapieren ist nur auf das Wertpapierdepot bei der FNZ Bank möglich.

Ausfüllhilfe zum Formular "Depoteinzug"

Abschnitt A

  • Kundendaten des abgebenden Depots (inkl. Depotnummer bei der bisherigen depotführenden Stelle)
  • Übertragungsart

Abschnitt B I.

  • Depotnummer des Investmentdepots bei der FNZ Bank
    Ein Depoteinzug von Fondsanteilen ist ausschließlich auf das Investmentdepot bei der FNZ Bank möglich.
    Sofern Sie das Formular zusammen mit einer Depoteröffnung einreichen, lassen Sie das Feld einfach leer. Die FNZ Bank ergänzt die Depotnummer nach erfolgter Eröffnung.
  • Zu übertragender Fondsbestand mit WKN oder ISIN (Gesamtbestand oder einzelne Fonds)

Abschnitt B II.

  • Depotnummer des Wertpapierdepots bei der FNZ Bank
  • Zu übertragender Wertpapierbestand mit WKN oder ISIN (Gesamtbestand oder einzelne Wertpapiere)

Abschnitt C

  • Daten des Depotinhabers bei der FNZ Bank
  • ggfs. Übertragung des Verlustverrechnungstopfs / Quellensteuertopfs

Abschnitt D

  • Ihre Weisungen zur Konto-/Depotauflösung bei der abgebenden Bank (inkl. Löschung von Sparplänen oder Freistellungsaufträgen)
  • Bankverbindung (z.B. Konto flex) für die Überweisung des vorhandenen Kontoguthabens bzw. für die Gutschrift des Verkaufserlöses aus Bruchstücken

Mehr Zum Depotübertrag

 


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Haben Sie weitere Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu - entweder per E-Mail oder telefonisch unter 09371 - 94 867 256.

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