LEADING CITIES INVEST gestattet Rücknahme von Rückgabeerklärungen
Für Anleger des Immobilienfonds LEADING CITIES INVEST (ISIN DE0006791825, WKN 679182), die vor der Auflösung des Fonds bereits eine Rückgabeerklärung abgegeben haben, gibt es ab 22.09.2026 eine wichtige Neuerung: KanAm Grund ermöglicht die Rücknahme dieser Rückgabeerklärung. Dadurch können die betroffenen Fondsanteile im Depot wieder freigegeben werden.
Was hat sich beim LEADING CITIES INVEST geändert?
KanAm Grund hat die Verwaltung des LEADING CITIES INVEST zum 26. Juni 2026 gekündigt (siehe Artikel). Seitdem nimmt die Fondsgesellschaft bis auf Weiteres keine Fondsanteile mehr zurück, sodass ein klassischer Verkauf nicht mehr möglich ist. Die Immobilien im Fondsvermögen werden schrittweise verkauft und die dadurch erzielte Liquidität soll gleichmäßig an die Anleger ausgezahlt werden.
Anleger, die bereits vor der Ankündigung der Fondsauflösung eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung mit 12-monatiger Kündigungsfrist (Verkauf) abgegeben hatten, befinden sich in einer besonderen Situation: Die gekündigten Anteile wurden von der jeweiligen Depotstelle mit einem Sperrvermerk versehen. Eine Verfügung über diese Fondsanteile ist dadurch nicht möglich.
Rückgabeerklärung kann zurückgenommen werden
KanAm Grund hat nun generell den Widerruf bereits abgegebener Rückgabeerklärungen für den LEADING CITIES INVEST zugestimmt. Anleger können gegenüber ihrer Depotbank schriftlich und unwiderruflich erklären, dass sie ihren zuvor erteilten Auftrag zur Rückgabe der Anteile zurücknehmen möchten:
Sobald die Erklärung bei Ihrer Depotbank eingegangen ist, wird die frühere Rückgabeerklärung gegenstandslos. Die Depotstelle kann anschließend die Sperre löschen und Sie können dann grundsätzlich wieder über den Immobilienfonds verfügen.
Ist anschließend ein Verkauf möglich?
Wichtig: Eine erneute Rückgabe der Anteile an die Fondsgesellschaft ist nicht möglich (klassischer Verkauf). Aufgrund der Kündigung der Fondsverwaltung bleibt die Anteilrücknahme dauerhaft ausgesetzt.
Nach Löschung des Sperrvermerks können Anleger jedoch grundsätzlich einen Verkauf über eine Börse durchführen. Bei einem Börsenverkauf kann der erzielte Marktpreis allerdings stark vom offiziellen Anteilwert abweichen und auch deutlich niedriger sein, da der Börsenkurs unter anderem durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. KanAm Grund hat keinen Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang künftig ein Börsenhandel stattfindet.
Was passiert ohne Rücknahme der Rückgabeerklärung?
Auch Anleger, deren Anteile weiterhin mit einem Sperrvermerk versehen sind, nehmen grundsätzlich an der Auflösung des LEADING CITIES INVEST teil. Nach Angaben von KanAm Grund wird der Liquidationserlös auf gesperrte Anteile im selben Umfang ausgezahlt wie auf alle anderen Fondsanteile. Die Rücknahme der früheren Rückgabeerklärung ist daher keine Voraussetzung für die Beteiligung an den Auszahlungen im Rahmen der Fondsauflösung.
Was können Anleger jetzt konkret tun?
Ob die Rücknahme der Rückgabeerklärung für einen Anleger infrage kommt, hängt davon ab, ob die Anteile des LEADING CITIES INVEST anschließend über eine Börse verkauft werden können. Anleger sollten daher zunächst prüfen,
ob ihr Depot den Börsenhandel ermöglicht und
ob Anteile des LEADING CITIES INVEST aktuell an einer Börse gehandelt werden.
Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, eröffnet die Aufhebung des Sperrvermerks grundsätzlich die Möglichkeit eines Börsenverkaufs. Ein Übertrag in ein anderes, börsenfähiges Depot ist möglich.
Besteht keine Möglichkeit zum Börsenverkauf, ändert eine Rücknahme der Rückgabeerklärung grundsätzlich nichts am weiteren Ablauf der Fondsauflösung. Wie lange die Auflösung dauert, hängt insbesondere davon ab, wann und zu welchen Bedingungen die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Vermögenswerte des Fonds veräußern kann.
Wie geht es mit dem LEADING CITIES INVEST weiter?
Die Vermögenswerte des Fonds werden weiterhin schrittweise verkauft, sodass der Fonds aufgelöst werden kann. Nach Begleichung der Verbindlichkeiten wird die verfügbare Liquidität auf die Anleger verteilt. Die Möglichkeit, eine bestehende Rückgabeerklärung zurückzunehmen, ändert an diesem Verfahren nichts. Sie betrifft ausschließlich Anleger, deren Anteile aufgrund einer zuvor abgegebenen Rückgabeerklärung gesperrt wurden.
Prüfen Sie das Risiko in Ihrem Depot
Auch wenn die Situation verunsichern kann, ist Besonnenheit wichtig. Eine breite Streuung über verschiedene aktiv gemanagte Fonds und Anlageklassen im Depot kann Risiken reduzieren. Anleger sollten die Gelegenheit nutzen und ihr Fondsdepot gezielt optimieren. FondsSuperMarkt unterstützt Sie dabei:
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